Fischereischein
Hinweise für Paderborn
Beschreibung
Hinweise für Paderborn
Zur Ausübung des Fischfangs benötigen Sie einen Fischereischein. Voraussetzung für die Ausstellung ist der erfolgreiche Abschluss einer Fischerprüfung. Diese kann beim Kreis Paderborn, Untere Fischereibehörde, Aldegreverstr. 10-14, 33102 Paderborn, Tel. 05251/308-0, abgelegt werden.
Wir unterscheiden Fischereischeine für 1 Jahr, 5 Jahre oder für Jugendliche.
Zudem können Personen, die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, Jahres- und Fünfjahresfischereischeine auch als Sonderfischereischeine erhalten mit der Berechtigung, in Begleitung eines Fischereischeininhabers den Fischfang auszuüben.
Nach der Erstausstellung können Fischereischeine auf der Rückseite mehrmals verlängert werden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Paderborn
Der Antrag auf Ausstellung oder Verlängerung eines Fischereischeines ist persönlich zu stellen. Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
- ausgefüllter und unterschriebener Antrag
- Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis/ID-Karte oder Reisepass)
- Prüfungszeugnis des Kreises Paderborn oder alter Fischereischein (bei Verlängerung)
- Passbild in ausgedruckter Form (nur bei Erstausstellung)
Achtung! Aus IT-Sicherheitsrelevanten Gründen dürfen wir keine Fotos von Datenträgern jeder Art verarbeiten.
Zusätzlich beim Jugendfischereischein
- Reisepass für Kinder (wenn vorhanden) oder Geburtsurkunde
- Foto (bei Erstausstellung)
- WICHTIG: Die Vorsprache eines Sorgeberechtigten ist erforderlich (Kind muss nicht dabei sein)
- Prüfungszeugnis des Kreises Paderborn (erst ab dem 16. Lebensjahr verpflichtend)
Formulare
Hinweise für Paderborn
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Paderborn
§ 31 ff Landesfischereigesetz NRW
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
Hinweise für Paderborn
Der Fischereischein wird sofort ausgestellt.
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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