Fischereischein

    Fischereischein

    Hinweise für Paderborn

    Beschreibung

    Hinweise für Paderborn

    Zur Ausübung des Fischfangs benötigen Sie einen Fischereischein.  Voraussetzung für die Ausstellung ist der erfolgreiche Abschluss einer Fischerprüfung. Diese kann beim Kreis Paderborn, Untere Fischereibehörde, Aldegreverstr. 10-14, 33102 Paderborn, Tel. 05251/308-0, abgelegt werden.

    Wir unterscheiden Fischereischeine für 1 Jahr, 5 Jahre oder für Jugendliche.

    Zudem können Personen, die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, Jahres- und Fünfjahresfischereischeine auch als Sonderfischereischeine erhalten mit der Berechtigung, in Begleitung eines Fischereischeininhabers den Fischfang auszuüben.

    Nach der Erstausstellung können Fischereischeine auf der Rückseite mehrmals verlängert werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_aefca5af87f7f0bfacfcf679f226464d

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    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Einwohner- und Standesamt - Einwohneramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 50 (Ecke Rathenaustraße) EG

    33102 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Paderborn

    Der Antrag auf Ausstellung oder Verlängerung eines Fischereischeines ist persönlich zu stellen. Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

    • ausgefüllter und unterschriebener Antrag
    • Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis/ID-Karte oder Reisepass)
    • Prüfungszeugnis des Kreises Paderborn oder alter Fischereischein (bei Verlängerung)
    • Passbild in ausgedruckter Form (nur bei Erstausstellung)
      Achtung! Aus IT-Sicherheitsrelevanten Gründen dürfen wir keine Fotos von Datenträgern jeder Art verarbeiten.

    Zusätzlich beim Jugendfischereischein

    • Reisepass für Kinder (wenn vorhanden) oder Geburtsurkunde
    • Foto (bei Erstausstellung)
    • WICHTIG: Die Vorsprache eines Sorgeberechtigten ist erforderlich (Kind muss nicht dabei sein)
    • Prüfungszeugnis des Kreises Paderborn (erst ab dem 16. Lebensjahr verpflichtend)

    Formulare

    Hinweise für Paderborn

    Voraussetzungen

    Hinweise für Paderborn

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Paderborn

    § 31 ff Landesfischereigesetz NRW

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Paderborn

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Paderborn

    Der Fischereischein wird sofort ausgestellt.

    Kosten

    Hinweise für Paderborn

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Paderborn

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de