Fischereischein
Hinweise für Petershagen
Beschreibung
Hinweise für Petershagen
Der Fischereischein wird im Bundesland Nordrhein-Westfalen als Schein mit einjähriger oder fünfjähriger Gültigkeit von den Städten und Gemeinden an Personen ausgestellt, die min. das 14. Lebensjahr vollendet haben und einen Nachweis zur bestandenen Fischereiprüfung vorlegen.
Personen, die das 10., aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind ohne Prüfnachweis ausschließlich in Begleitung eines Fischereischeininhabers zur Ausübung der Fischerei berechtigt. Hierzu benötigen sie einen Jugendfischereischein mit max. einjähriger Gültigkeit.
Die Gültigkeit des jeweiligen Fischereischeines endet zum 31.12. des Kalenderjahres, der ein- bzw. fünfjährigen Laufzeit.
Achtung: Die Abholung und Bezahlung muss in jedem Fall persönlich erfolgen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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1. Jahres- oder Fünfjahresfischereischein
- Prüfungszeugnis (bei erstmaliger Ausstellung)
- Lichtbild
- Personalausweis
2. Jugendfischereischein
- Kinderausweis oder Geburtsurkunde
- Lichtbild
3. Sonderfischereischein
- Personalausweis
- Lichtbild
- evtl. ärztliche Bescheinigung
Bei der Verlängerung einer der Ausweise ist der bisherige Fischereischein vorzulegen.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- Jahresfischereischein: 16,00 €
- Fünfjahresfischereischein: 48,00 €
- Jugendfischereischein: 8,00 €
- Sonderfischereischein für 1 Jahr: 16,00 €
- Sonderfischereischein für 5 Jahre: 48,00 €
- Ersatzschein bei Verlust: 5,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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