FischereischeinOnline erledigen

    Fischereischein

    Hinweise für Petershagen

    Beschreibung

    Hinweise für Petershagen

    Der Fischereischein wird im Bundesland Nordrhein-Westfalen als Schein mit einjähriger oder fünfjähriger Gültigkeit von den Städten und Gemeinden an Personen ausgestellt, die min. das 14. Lebensjahr vollendet haben und einen Nachweis zur bestandenen Fischereiprüfung vorlegen.

    Personen, die das 10., aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind ohne Prüfnachweis ausschließlich in Begleitung eines Fischereischeininhabers zur Ausübung der Fischerei berechtigt. Hierzu benötigen sie einen Jugendfischereischein mit max. einjähriger Gültigkeit.

    Die Gültigkeit des jeweiligen Fischereischeines endet zum 31.12. des Kalenderjahres, der ein- bzw. fünfjährigen Laufzeit.

    Achtung: Die Abholung und Bezahlung muss in jedem Fall persönlich erfolgen. 

    Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 63

    32469 Petershagen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05702 822-0

    Fax: 05702 822-298

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Petershagen

    1. Jahres- oder Fünfjahresfischereischein

    • Prüfungszeugnis (bei erstmaliger Ausstellung)
    • Lichtbild
    • Personalausweis

    2. Jugendfischereischein

    • Kinderausweis oder Geburtsurkunde
    • Lichtbild

    3. Sonderfischereischein

    • Personalausweis
    • Lichtbild
    • evtl. ärztliche Bescheinigung

    Bei der Verlängerung einer der Ausweise ist der bisherige Fischereischein vorzulegen.

    Formulare

    Hinweise für Petershagen

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Petershagen

    • Jahresfischereischein: 16,00 €
    • Fünfjahresfischereischein: 48,00 €
    • Jugendfischereischein: 8,00 €
    • Sonderfischereischein für 1 Jahr: 16,00 €
    • Sonderfischereischein für 5 Jahre: 48,00 €
    • Ersatzschein bei Verlust: 5,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Petershagen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Petershagen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de