Fischereischein
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Beschreibung
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Der Fischereischein ist ein Erlaubnisschein, der es dem Inhaber erlaubt, zu angeln oder zu fischen. Voraussetzung ist eine bestandene Fischerprüfung. Zusätzlich zum Fischereischein ist die Erlaubnis derjenigen Person notwendig, die das Fischereirecht für das Gewässer hat, in dem gefischt werden soll.
Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeines ist grundsätzlich der Nachweis über eine bestandene Fischerprüfung. Nähere Informationen zur Fischerprüfung erhalten Sie auf den Seiten des Kreises Lippe.
Die Gültigkeit der Fischereischeine erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet.
Der Jahres- oder Fünfjahresfischereischein kann nach Ablegung der Fischerprüfung ab dem 14. Lebensjahr ausgestellt werden. Ein Nachweis der bestandenen Fischerprüfung (Prüfungszeugnis) ist vorzulegen.
Der Jugendfischereischein wird ab dem 10. bis zum 16. Lebensjahr ausgestellt. Hierfür ist kein Prüfungszeugnis über die Ablegung der Fischerprüfung erforderlich. Geangelt werden darf jedoch nur in Begleitung eines Erwachsenen, der im Besitz eines gültigen Fischereischeines ist.
Der Fischereischein und Jugendfischereischein ist vom Tag der Antragstellung bis zum 31.12. des laufenden Kalenderjahres gültig. Der Fischereischein kann auch für 5 Jahre ausgestellt werden und ist dann vom Tag der Antragstellung bis zum 31.12. des vierten auf die Antragstellung folgenden Kalenderjahres gültig.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Bei erstmaliger Ausstellung eines Fischereischeines:
- Ausweisdokument (Personalausweis, Pass, etc.)
- Prüfungszeugnis (entfällt beim Jugendfischereischein)
- 1 aktuelles Lichtbild
Bei Verlängerungen: (Voraussetzung: ein Verlängerungsfeld muss im Fischereischein noch frei sein, sonst ist eine Neuausstellung erforderlich)
- Ausweisdokument (Personalausweis, Pass, etc.)
- Fischereischein
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Sie haben die Möglichkeit, den Fischereischein online oder persönlich im Bürgerbüro zu beantragen. Die Abholung erfolgt in jedem Fall persönlich, da eine Unterschrift des Fischereischeininhabers im Fischereischein notwendig ist.
Bei einer online beantragten Ausstellung eines Fischereischeines ist das Prüfungszeugnis der Fischerprüfung dem Antrag beizufügen. Bei der Abholung des Fischereischeines ist dann das originale Prüfungszeugnis sowie ein aktuelles Lichtbild (Passfoto) mitzubringen. Bei der persönlichen Beantragung im Bürgerbüro sind diese beiden Unterlagen bereits bei der Antragstellung vorzulegen.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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