Fischereischein

    Fischereischein

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Beschreibung

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Der Fischereischein ist ein Erlaubnisschein, der es dem Inhaber erlaubt, zu angeln oder zu fischen. Voraussetzung ist eine bestandene Fischerprüfung. Zusätzlich zum Fischereischein ist die Erlaubnis derjenigen Person notwendig, die das Fischereirecht für das Gewässer hat, in dem gefischt werden soll.

    Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeines ist grundsätzlich der Nachweis über eine bestandene Fischerprüfung. Nähere Informationen zur Fischerprüfung erhalten Sie auf den Seiten des Kreises Lippe.

    Die Gültigkeit der Fischereischeine erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet.

    Der Jahres- oder Fünfjahresfischereischein kann nach Ablegung der Fischerprüfung ab dem 14. Lebensjahr ausgestellt werden. Ein Nachweis der bestandenen Fischerprüfung (Prüfungszeugnis) ist vorzulegen.

    Der Jugendfischereischein wird ab dem 10. bis zum 16. Lebensjahr ausgestellt. Hierfür ist kein Prüfungszeugnis über die Ablegung der Fischerprüfung erforderlich. Geangelt werden darf jedoch nur in Begleitung eines Erwachsenen, der im Besitz eines gültigen Fischereischeines ist.

    Der Fischereischein und Jugendfischereischein ist vom Tag der Antragstellung bis zum 31.12. des laufenden Kalenderjahres gültig. Der Fischereischein kann auch für 5 Jahre ausgestellt werden und ist dann vom Tag der Antragstellung bis zum 31.12. des vierten auf die Antragstellung folgenden Kalenderjahres gültig.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_0a884eb337946715e6ab97eac7832e58

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 06.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Domäne 3

    32816 Schieder-Schwalenberg

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Bei erstmaliger Ausstellung eines Fischereischeines:

    • Ausweisdokument (Personalausweis, Pass, etc.)
    • Prüfungszeugnis (entfällt beim Jugendfischereischein)
    • 1 aktuelles Lichtbild

    Bei Verlängerungen: (Voraussetzung: ein Verlängerungsfeld muss im Fischereischein noch frei sein, sonst ist eine Neuausstellung erforderlich)

    • Ausweisdokument (Personalausweis, Pass, etc.)
    • Fischereischein

     

    Formulare

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Landesfischereigesetz

     

    Fischerprüfungsordnung

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Sie haben die Möglichkeit, den Fischereischein online oder persönlich im Bürgerbüro zu beantragen. Die Abholung erfolgt in jedem Fall persönlich, da eine Unterschrift des Fischereischeininhabers im Fischereischein notwendig ist.

    Bei einer online beantragten Ausstellung eines Fischereischeines ist das Prüfungszeugnis der Fischerprüfung dem Antrag beizufügen. Bei der Abholung des Fischereischeines ist dann das originale Prüfungszeugnis sowie ein aktuelles Lichtbild (Passfoto) mitzubringen. Bei der persönlichen Beantragung im Bürgerbüro sind diese beiden Unterlagen bereits bei der Antragstellung vorzulegen.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Kosten

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de