FischereischeinOnline erledigen

    Fischereischein

    Hinweise für Spenge

    Beschreibung

    Hinweise für Spenge

    Eine Onlinebeantragung ist aus rechtlichen Gründen leider nicht möglich.
    Vereinbaren Sie gerne einen Termin im Bürgerbüro über "Online-Terminvergabe".
    Alternativ kommen Sie zu unseren Öffnungszeiten ins Rathaus (eventuelle Wartezeit einplanen).

    Hinweise

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_9facf8fffce6ff344d4e8b090aa6f596

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 29.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 52-56

    32139 Spenge

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05225 8768-222

    Fax: 05225 8768-55

    Version

    Technisch geändert am 29.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Spenge

    Bringen Sie bitte folgende Unterlagen zu Ihrem Besuch im Rathaus mit:

    Bei erstmaliger Erteilung eines Fischereischeines

    • Personalausweis oder Reisepass,
    • Prüfungszeugnis (entfällt beim Jugend- und Sonderfischereischein),
    • 1 Lichtbild und
    • gegegebenfalls Vorlage eines ärztlichen Attests (nur bei Sonderfischereischein).

    Bei Verlängerung

    • Personalausweis oder Reisepass,
    • Fischereischein,
    • evtl. 1 Lichtbild (je nach Alter),
    • Prüfungszeugnis bei erstmaliger Verlängerung durch die Stadt Spenge und
    • gegegebenfalls Vorlage eines ärztlichen Attests (nur bei Sonderfischereischein und erstmaliger Verlängerung durch die Stadt Spenge).

    Formulare

    Hinweise für Spenge

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

    Hinweise für Spenge

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Spenge

    Kosten

    Hinweise für Spenge

    • 1-Jahresfischereischein: 16,00 Euro
    • 5-Jahresfischereischein: 48,00 Euro
    • Jugendfischereischein: 8,00 Euro
    • Sonderfischereischein für 1 Jahr: 16,00 Euro
    • Sonderfischereischein für 5 Jahre: 48,00 Euro
    • Ersatzschein bei Verlust: 5,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Spenge

    Weitere Informationen

    Hinweise für Spenge

    • Der Jugendfischereischein wird ab dem 10. bis zum 16. Lebensjahr für das aktuelle Kalenderjahr ausgestellt. Hierfür ist kein Prüfungszeugnis erforderlich. Geangelt werden darf jedoch nur in Begleitung eines Erwachsenen, der im Besitz eines Fischereischeines ist.
    • Ab dem 14. Lebensjahr kann bereits eine Prüfung abgelegt werden, ab dem 16. Lebensjahr muss die Fischereiprüfung nachgewiesen werden.
    • Für schwerbehinderte Menschen kann ebenfalls ein Fischereischein ausgestellt werden (Sonderfischereischein), hierfür ist kein Prüfungszeugnis erforderlich; jedoch die Vorlage eines ärztlichen Attests. Ein Schwerbehindertenausweis ist hier allein nicht ausreichend. Geangelt werden darf jedoch nur in Begleitung einer Person, die im Besitz eines Fischereischeines ist. Der Fischereischein für behinderte Menschen kann sowohl für 1 Jahr als auch für 5 Jahre ausgestellt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Spenge

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de