FischereischeinOnline erledigen

    Fischereischein

    Hinweise für Lüdinghausen

    Beschreibung

    Hinweise für Lüdinghausen

    Wer die Fischerei ausübt, muss grundsätzlich einen Fischereischein besitzen.
    Es gibt Jahres-, Fünfjahres- und Jugendfischereischeine. Personen, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, darf der Fischereischein nur als Jugendfischereischein erteilt werden, es sei denn, sie haben die Fischerprüfung abgelegt und das vierzehnte Lebensjahr vollendet. Der Besitzer eines Jugendfischereischeines darf nur in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers fischen! 
    Jede Person, die das 16. Lebensjahr vollendet und eine Fischereiprüfung abgelegt hat, erhält wahlweise einen Jahres- oder Fünfjahresschein

    Den erforderlichen Antrag sowohl für Neuausstellungen als auch für Verlängerungen können Sie im Bürgerbüro stellen.

    Unser Tipp:
    Der Fischereischein ist ein "Jahresschein". Wenn Sie die Berechtigung schon zu Beginn des Jahres beantragen, können Sie das volle Kalenderjahr ausschöpfen!

    Wo Sie die Fischerprüfung ablegen können, erfahren Sie im Ordnungsamt der Kreisverwaltung.

    Rechtsgrundlagen allgemein

    Landesfischereigesetz (LFischG)

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_fbe5395b8b8e833bd5e598e77bdbebb4

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Borg 2

    59348 Lüdinghausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02591 926-0

    Fax: 02591 926-139

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lüdinghausen

    Bei Neuausstellung wird ein neues Lichtbild benötigt

    Formulare

    Hinweise für Lüdinghausen

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lüdinghausen

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lüdinghausen

    Kosten

    Hinweise für Lüdinghausen

    Was kostet jeweils ein Fischereischein ? 

    Die Gebühren für die Fischereischeine betragen für Erteilung und Verlängerung::
    Jugendfischerschein:  8,00 Euro
    1-Jahres-Fischereischein: 16,00 Euro
    5-Jahres-Fischereischein: 48,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lüdinghausen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lüdinghausen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Lüdinghausen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de