Fischereischein
Fischereischein
Hinweise für Roetgen
Beschreibung
Hinweise für Roetgen
Jugendfischereischein
- nur für Jugendliche von 10 bis 16 Jahren, Angeln nur in Begleitung eines Jahresfischereischeininhabers.
- persönliche Vorsprache des Erziehungsberechtigten und des Jugendlichen erforderlich
- Personalausweis oder Pass des Erziehungsberechtigten und Kinderausweis oder Pass des Jugendlichen
- 1 aktuelles Foto des Jugendlichen
Fischereischein-Ersterteilung
- ab 14 Jahren, Fischereischein für 1 Jahr oder 5 Jahre
- Nachweis über die Fischerprüfung
- Personalausweis, Pass oder Kinderausweis
- 1 aktuelles Foto
Bei Jugendlichen ist die persönliche Vorsprache in Begleitung eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Fischereischein-Verlängerung
- Personalausweis, Kinderausweis oder Pass, eventuell eine Vollmacht
-
laufender, bzw. vorhandener Fischereischein
Soll der Fischereischein für einen Dritten ausgestellt werden, ist eine entsprechende Vollmacht vorzulegen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Roetgen
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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