Fischereischein

    Fischereischein - Erteilung und Verlängerung

    Hinweise für Viersen

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    nicht angegeben
    Allgemeines

    Wer die Fischerei ausübt, muss Inhaber*in eines Fischereischeins sein und diesen bei sich führen. Die Erteilung eines Fischereischeins setzt voraus, dass die betreffende Person eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt hat und mindestens 14 Jahre alt ist.

    Der Fischereischein wird auf Antrag wahlweise für ein oder fünf Kalenderjahre ausgestellt.

    Die Stadt Viersen ist nur zuständig für die Erteilung oder Verlängerung von Fischereischeinen (einschl. Jugendfischereischeinen) an Personen, die in Viersen wohnen. Die Aufgaben der Unteren Fischereibehörde im Sinne des Landesfischereigesetzes werden hingegen vom Kreis Viersen wahrgenommen.

    Fischerprüfung

    Informationen zum Thema Fischerprüfung finden Sie auf der Internetseite des Kreises Viersen.

    Fischereischeine können für ein oder fünf Jahre - Jugendfischereischeine immer nur für ein Jahr - verlängert werden.

    Jugendfischereischein

    Personen, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, kann ein Jugendfischereischein ausgestellt werden, es sei denn, die Fischerprüfung wurde bereits abgelegt und das vierzehnte Lebensjahr vollendet. Der Jugendfischereischein wird nur als Jahresfischereischein ausgestellt und berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Fischereischeininhabers.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 02.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Hotline Service-Center

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 1

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksregierung Düsseldorf Dez. 51

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Bonneshof 35

    40474 Düsseldorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0211 475-0

    Fax: 0211 475-2998

    E-Mail: poststelle@brd.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Viersen

    Fischereiprüfungszeugnis, Personalausweis, Lichtbild, bei erstmaliger Beantragung oder der Ausstellung eines neuen Fischereischeinheftes

    Formulare

    Hinweise für Viersen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Viersen

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Viersen

    • Der Antrag kann online gestellt werden.
    • Persönliche Vorsprache unter Vorlage des Fischereischeins im Original oder
    • Übersendung des Fischereischeins im Original per Post an die Untere Fischereibehörde.

    Fristen

    Hinweise für Viersen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Viersen

    Kosten

    Hinweise für Viersen

    • Fischereischein (Gültigkeitsdauer 1 Jahr): 16,00€
    • Fischereischein (Gültigkeitsdauer 5 Jahr): 48,00€
    • Jugendfischereischein (Gültigkeitsdauer 1 Jahr): 8,00€
    • Sonderfischereischein (Gültigkeitsdauer 1 Jahr): 16,00€
    • Sonderfischereischein (Gültigkeitsdauer 5 Jahre): 48,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Viersen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Viersen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de