Erlaubnis zur Kindertagespflege Erteilung

    Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen Tätigkeit als Tagesmutter/ Tagesvater

    Wenn Sie als Tagesmutter oder Tagesvater Kinder betreuen möchten, benötigen Sie die Erlaubnis des Jugendamtes. Welche Voraussetzungen dafür erforderlich sind, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Unna

    Die Kindertagespflege ist in den vergangenen Jahren immer mehr zu einer wichtigen Säule im System der Kindertagesbetreuung geworden und als gleichrangiges Angebot neben der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung anzusehen.

    Kindertagespflege ist ein Betreuungsangebot in einer kleinen, überschaubaren Gruppe mit einer festen Bezugsperson (Kindertagespflegeperson, auch genannt: Tagesmutter/-vater) im familiären Umfeld. Das Angebot richtet sich vorrangig an Kinder bis zum 3. Lebensjahr und ist besonders wegen der Familiennähe und dem kleinen Rahmen eine attraktive und flexible Betreuungsform, die daneben die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert.
    In der Regel betreut eine Kindertagespflegeperson bis zu fünf Kinder im eigenen Haushalt oder in anderen geeigneten Räumen. Daneben gibt es die Betreuung in Großtagespflegestellen. Hierbei handelt es sich um einen Zusammenschluss von zwei bis maximal drei Kindertagespflegepersonen, die insgesamt bis zu neun Kinder gleichzeitig betreuen.
    Ergänzend kann Kindertagespflege als eine zusätzliche Betreuungsmöglichkeit für Kindergarten- und Schulkinder in Anspruch genommen werden, wenn z.B. ungünstige Arbeitszeiten (Schichtarbeit, Tätigkeit im Einzelhandel) der Eltern abgedeckt werden müssen.

    Um Kinder in Kindertagespflege betreuen zu können, ist grundsätzlich eine "Erlaubnis zur Kindertagespflege" durch das zuständige Jugendamt erforderlich. Tätige Kindertagespflegepersonen haben eine Qualifizierung nach DJI oder QHB absolviert und werden regelmäßig durch das zuständige Jugendamt überprüft. Zudem nehmen die Kindertagespflegeperson mindestens 5 Fortbildungsstunden im Jahr wahr sowie alle zwei Jahre einen Erste-Hilfe-Kurs. Nutzen Sie dazu bitte den Onlineantrag "Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen". 

     

    Fachberatung Kindertagespflege

    Die Fachberatung für Kindertagespflege ist für Kindertagespflegepersonen eine wichtige Unterstützung und Begleitung. Zudem ist sie zentraler Qualitätssicherungs- und Qualitätsentwicklungsbestandteil in der Kindertagespflege. Sie sichert den Anspruch auf Beratung bei allen Fragen der Kindertagespflege für Eltern und Kindertagespflegepersonen (vgl. § 23 Abs. 4 SGB VIII).

    Unser Angebot für Eltern:

    • individuelle persönliche oder telefonische Information und Beratung zu allen Fragen zum Thema Kindertagesbetreuung, speziell Kindertagespflege
    • Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Betreuungsplatz bei einer qualifizierten Kindertagespflegeperson
    • Begleitung und Ansprechpartner während des gesamten Betreuungsverhältnisses in der Kindertagespflege
    • v.m.

    Unser Angebot für Kindertagespflegepersonen und die, die es gerne werden möchten:

    • Beratung, Aufklärung von Interessierten
    • Informationen über die Qualifizierungsmöglichkeiten
    • Eignungsprüfungsverfahren
    • Begleitung beim Aufbau einer Kindertagespflege-/ Großtagespflegestelle
    • Regelmäßige Hausbesuche und Reflexionsgespräche
    • Ansprechpartner für pädagogische Themen und sonstige Fragen im Betreuungsalltag
    • v.m.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_1fe15ca7bf25363019e25273f00de34a

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 08.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Familienbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59423 Unna

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Gesundheitszeugnis
    • Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
    • Kurzlebenslauf
    • Ausbildungsnachweise
    • Nachweis zum Kurs "Erste Hilfe bei Säuglingen und Kleinkindern"
    • Nachweis über Bildungsmaßnahmen
    • pädagogische Konzeption, insbesondere mit Aussagen zu
      • Rahmenbedingungen
      • Familienstruktur
      • Zielen der pädagogischen Arbeit
      • Entwicklungsbedingungen der Kinder
      • Erfahrungs- und Fördermöglichkeiten
      • Gesundheitserziehung, Ernährung
      • Tagesablauf
      • Zielen und Formen der Elternarbeit
      • Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Institutionen

    Klären Sie mit dem Jugendamt, welche weiteren Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Voraussetzungen

    • Sie sind persönlich, fachlich und gesundheitlich als Pflegeperson geeignet. Sie zeichnen sich aus durch Ihre
      • Persönlichkeit,
      • Sachkompetenz und
      • Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen
    • Sie haben an einer Bildungsmaßnahme über 160 Unterrichtseinheiten teilgenommen. Ihre Fortbildung hatte ein landeseinheitliches Bildungskonzept für Tagespflegepersonen. Wenn Sie bestimmte Aus- und Vorbildungen nachweisen können, ist eine verkürzte Bildungsmaßnahme möglich.
    • Sie verfügen über kindgerechte Räume zur Betreuung von Kindern. Es gilt beispielsweise in der Kindertagespflegestelle ein Rauchverbot.
    • Das Wohl des Pflegekindes muss gewährleistet sein (ebenso der Kinder, die eventuell schon in der Familie leben).
    • Es liegen geordnete wirtschaftliche Verhältnisse vor.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bevor Sie den Antrag auf Erlaubnis zur Kindertagespflege stellen, sollten Sie sich im Jugendamt beraten lassen. Sie erfahren dort, welche Voraussetzungen Sie ganz konkret erfüllen und welche Nachweise Sie erbringen müssen.

    Sie stellen Ihren Antrag schriftlich beim zuständigen Jugendamt.

    Ihre persönliche Eignung wird geprüft.

    Die vorhandenen Räumlichkeiten werden in einem Hausbesuch geprüft.

    Wenn die Voraussetzung erfüllt sind, erhalten Sie die Erlaubnis zur Kindertagespflege. Das Jugendamt nimmt Sie in das Verzeichnis der Tagespflegepersonen auf.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 09.06.2020

    Stichwörter

    Hinweise für Unna

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de