Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen Tätigkeit als Tagesmutter/ Tagesvater
Beschreibung
Hinweise für Schwerte
Vermittlung von Kindertagespflege - Wir beraten Sie in allen Fragen der Kindertagespflege.
Für Mütter und Väter:
- Ab welchem Alter des Kindes ist Kindertagespflege möglich?
- Wie gestaltet sich Betreuung, Erziehung und Bildung in der Kindertagespflegestelle?
- Wie wird die Eignung von Kindertagespflegeperson überprüft?
- Wie ist die Finanzierung geregelt, wie hoch ist der Kostenbeitrag der Stadt Schwerte?
- Wann und wie ist eine Anmeldung zur Kindertagespflege möglich?
- Wie läuft eine Eingewöhnung ab?
Für Kindertagespflegepersonen:
- Wie werden Kindertagespflegepersonen qualifiziert?
- Was heißt Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes in der Kindertagespflegestelle?
- Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit den Eltern?
- Wie ist die Finanzierung geregelt?
- Welche Unfallversicherung und Alterssicherung ist möglich?
- Wie ist die Nachfrage nach Kindertagespflege?
Die Fachberatungen der Kindertagespflege erteilen die Erlaubnis zur Kindertagespflege:
- Wer braucht die Erlaubnis zur Kindertagespflege?
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Kinder- und Jugendförderung; Tagespflege
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0 23 04 / 104-371
Fax: 0 23 04 / 104-746
Verwaltung Jugendamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0 23 04 / 104-484
Fax: 0 23 04 / 104-746
erforderliche Unterlagen
- Gesundheitszeugnis
- Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
- Kurzlebenslauf
- Ausbildungsnachweise
- Nachweis zum Kurs "Erste Hilfe bei Säuglingen und Kleinkindern"
- Nachweis über Bildungsmaßnahmen
- pädagogische Konzeption, insbesondere mit Aussagen zu
- Rahmenbedingungen
- Familienstruktur
- Zielen der pädagogischen Arbeit
- Entwicklungsbedingungen der Kinder
- Erfahrungs- und Fördermöglichkeiten
- Gesundheitserziehung, Ernährung
- Tagesablauf
- Zielen und Formen der Elternarbeit
- Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Institutionen
Klären Sie mit dem Jugendamt, welche weiteren Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Voraussetzungen
- Sie sind persönlich, fachlich und gesundheitlich als Pflegeperson geeignet. Sie zeichnen sich aus durch Ihre
- Persönlichkeit,
- Sachkompetenz und
- Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen
- Sie haben an einer Bildungsmaßnahme über 160 Unterrichtseinheiten teilgenommen. Ihre Fortbildung hatte ein landeseinheitliches Bildungskonzept für Tagespflegepersonen. Wenn Sie bestimmte Aus- und Vorbildungen nachweisen können, ist eine verkürzte Bildungsmaßnahme möglich.
- Sie verfügen über kindgerechte Räume zur Betreuung von Kindern. Es gilt beispielsweise in der Kindertagespflegestelle ein Rauchverbot.
- Das Wohl des Pflegekindes muss gewährleistet sein (ebenso der Kinder, die eventuell schon in der Familie leben).
- Es liegen geordnete wirtschaftliche Verhältnisse vor.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schwerte
Ortsrecht:
Satzung der Stadt Schwerte über die Erhebung von Elternbeiträgen für Kinder in Kindertagespflege und in Kindertageseinrichtungen sowie die Finanzierung der außerunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangebote im Primarbereich einschließlich der Erhebung von Elternbeiträgen (Elternbeitragssatzung) vom 31.01.2022
Verfahrensablauf
Bevor Sie den Antrag auf Erlaubnis zur Kindertagespflege stellen, sollten Sie sich im Jugendamt beraten lassen. Sie erfahren dort, welche Voraussetzungen Sie ganz konkret erfüllen und welche Nachweise Sie erbringen müssen.
Sie stellen Ihren Antrag schriftlich beim zuständigen Jugendamt.
Ihre persönliche Eignung wird geprüft.
Die vorhandenen Räumlichkeiten werden in einem Hausbesuch geprüft.
Wenn die Voraussetzung erfüllt sind, erhalten Sie die Erlaubnis zur Kindertagespflege. Das Jugendamt nimmt Sie in das Verzeichnis der Tagespflegepersonen auf.
Kosten
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Kostenbeitrag - Kostenbeitragstabelle
- Ermäßigungen:
- 100 % Ermäßigung erhalten Geschwisterkinder und Geringverdiener unter 15.000 Euro Bruttojahreseinkommen
- bis zu 100 % Ermäßigung können bei einem Einkommen über 15.000 Euro Bruttojahreseinkommen bei besonderer Belastung, auf Antrag gewährt werden. Diesen Antrag auf Erlass bzw. Teilerlass muss gesondert bei den zuständigen Sachbearbeitern gestellt werden.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen