Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen Tätigkeit als Tagesmutter/ Tagesvater
Beschreibung
Hinweise für Löhne
Der Betreuungsumfang richtet sich nach dem individuellen Bedarf - von mindestens 15 Stunden bis maximal 45 Stunden in der Woche. Kindertagespflege umfasst die Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes.
Voraussetzung für die Vermittlung und Förderung durch das Jugendamt ist das Vorliegen einer gültigen Pflegeerlaubnis und entsprechenden Qualifizierung der Kindertagespflege-person, sowie geeignete und kindgerechte Räumlichkeiten. Die Fachberatung Kindertagespflege berät Eltern und Kindertagespflegepersonen und unterstützt bei der Suche nach einer geeigneten Kindertagespflegestelle. Wenn die Eltern eine geeignete Kindertagespflegestelle gefunden haben, stellen sie im Jugendamt einen "Förderantrag Kindertagespflege".
Die Kosten der Kindertagespflege sind abhängig vom Einkommen der Eltern und dem gewünschten Betreuungsumfang und -bei gleichem Umfang im u3-Bereich- identisch mit den Kosten in einer Kindertageseinrichtung.
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Ansprechpartner
51.5 Kindertagesbetreuungen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 05732 100-9510
E-Mail: kitaservice@loehne.de
erforderliche Unterlagen
- Gesundheitszeugnis
- Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
- Kurzlebenslauf
- Ausbildungsnachweise
- Nachweis zum Kurs "Erste Hilfe bei Säuglingen und Kleinkindern"
- Nachweis über Bildungsmaßnahmen
- pädagogische Konzeption, insbesondere mit Aussagen zu
- Rahmenbedingungen
- Familienstruktur
- Zielen der pädagogischen Arbeit
- Entwicklungsbedingungen der Kinder
- Erfahrungs- und Fördermöglichkeiten
- Gesundheitserziehung, Ernährung
- Tagesablauf
- Zielen und Formen der Elternarbeit
- Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Institutionen
Klären Sie mit dem Jugendamt, welche weiteren Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Voraussetzungen
- Sie sind persönlich, fachlich und gesundheitlich als Pflegeperson geeignet. Sie zeichnen sich aus durch Ihre
- Persönlichkeit,
- Sachkompetenz und
- Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen
- Sie haben an einer Bildungsmaßnahme über 160 Unterrichtseinheiten teilgenommen. Ihre Fortbildung hatte ein landeseinheitliches Bildungskonzept für Tagespflegepersonen. Wenn Sie bestimmte Aus- und Vorbildungen nachweisen können, ist eine verkürzte Bildungsmaßnahme möglich.
- Sie verfügen über kindgerechte Räume zur Betreuung von Kindern. Es gilt beispielsweise in der Kindertagespflegestelle ein Rauchverbot.
- Das Wohl des Pflegekindes muss gewährleistet sein (ebenso der Kinder, die eventuell schon in der Familie leben).
- Es liegen geordnete wirtschaftliche Verhältnisse vor.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Löhne
- Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII)
- Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
Verfahrensablauf
Bevor Sie den Antrag auf Erlaubnis zur Kindertagespflege stellen, sollten Sie sich im Jugendamt beraten lassen. Sie erfahren dort, welche Voraussetzungen Sie ganz konkret erfüllen und welche Nachweise Sie erbringen müssen.
Sie stellen Ihren Antrag schriftlich beim zuständigen Jugendamt.
Ihre persönliche Eignung wird geprüft.
Die vorhandenen Räumlichkeiten werden in einem Hausbesuch geprüft.
Wenn die Voraussetzung erfüllt sind, erhalten Sie die Erlaubnis zur Kindertagespflege. Das Jugendamt nimmt Sie in das Verzeichnis der Tagespflegepersonen auf.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Löhne
Auch wenn Sie die Möglichkeit des Online-Antrages "Kindertagespflege" im Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW) nutzen, empfehlen wir Ihnen ein vorheriges persönliches Beratungsgespräch im Löhner Jugendamt.
Für dieses Beratungsgespräch und/oder eine Antragstellung vor Ort wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten, die sowohl telefonisch als auch per E-Mail möglich ist; siehe Kontaktdaten in der rechten Spalte.
In diesem Beratungsgespräch klären wir mit Ihnen die Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen, die teilweise auch von den im WSP.NRW genannten Informationen abweichen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Löhne