Erlaubnis zur Kindertagespflege Erteilung

    Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen Tätigkeit als Tagesmutter/ Tagesvater

    Wenn Sie als Tagesmutter oder Tagesvater Kinder betreuen möchten, benötigen Sie die Erlaubnis des Jugendamtes. Welche Voraussetzungen dafür erforderlich sind, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Löhne

    Der Betreuungsumfang richtet sich nach dem individuellen Bedarf - von mindestens 15 Stunden bis maximal 45 Stunden in der Woche. Kindertagespflege umfasst die Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes.

    Voraussetzung für die Vermittlung und Förderung durch das Jugendamt ist das Vorliegen einer gültigen Pflegeerlaubnis und entsprechenden Qualifizierung der Kindertagespflege-person, sowie geeignete und kindgerechte Räumlichkeiten. Die Fachberatung Kindertagespflege berät Eltern und Kindertagespflegepersonen und unterstützt bei der Suche nach einer geeigneten Kindertagespflegestelle. Wenn die Eltern eine geeignete Kindertagespflegestelle gefunden haben, stellen sie im Jugendamt einen "Förderantrag Kindertagespflege".

    Die Kosten der Kindertagespflege sind abhängig vom Einkommen der Eltern und dem gewünschten Betreuungsumfang und -bei gleichem Umfang im u3-Bereich- identisch mit den Kosten in einer Kindertageseinrichtung.

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 19.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Löhne

    Adresse

    Hausanschrift

    Alte Bünder Straße 14

    32584 Löhne

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    51.5 Kindertagesbetreuungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Oeynhausener Straße 41

    32584 Löhne

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Gesundheitszeugnis
    • Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
    • Kurzlebenslauf
    • Ausbildungsnachweise
    • Nachweis zum Kurs "Erste Hilfe bei Säuglingen und Kleinkindern"
    • Nachweis über Bildungsmaßnahmen
    • pädagogische Konzeption, insbesondere mit Aussagen zu
      • Rahmenbedingungen
      • Familienstruktur
      • Zielen der pädagogischen Arbeit
      • Entwicklungsbedingungen der Kinder
      • Erfahrungs- und Fördermöglichkeiten
      • Gesundheitserziehung, Ernährung
      • Tagesablauf
      • Zielen und Formen der Elternarbeit
      • Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Institutionen

    Klären Sie mit dem Jugendamt, welche weiteren Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Voraussetzungen

    • Sie sind persönlich, fachlich und gesundheitlich als Pflegeperson geeignet. Sie zeichnen sich aus durch Ihre
      • Persönlichkeit,
      • Sachkompetenz und
      • Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen
    • Sie haben an einer Bildungsmaßnahme über 160 Unterrichtseinheiten teilgenommen. Ihre Fortbildung hatte ein landeseinheitliches Bildungskonzept für Tagespflegepersonen. Wenn Sie bestimmte Aus- und Vorbildungen nachweisen können, ist eine verkürzte Bildungsmaßnahme möglich.
    • Sie verfügen über kindgerechte Räume zur Betreuung von Kindern. Es gilt beispielsweise in der Kindertagespflegestelle ein Rauchverbot.
    • Das Wohl des Pflegekindes muss gewährleistet sein (ebenso der Kinder, die eventuell schon in der Familie leben).
    • Es liegen geordnete wirtschaftliche Verhältnisse vor.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Löhne

    • Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII)
    • Kinderbildungsgesetz (KiBiz)

    Verfahrensablauf

    Bevor Sie den Antrag auf Erlaubnis zur Kindertagespflege stellen, sollten Sie sich im Jugendamt beraten lassen. Sie erfahren dort, welche Voraussetzungen Sie ganz konkret erfüllen und welche Nachweise Sie erbringen müssen.

    Sie stellen Ihren Antrag schriftlich beim zuständigen Jugendamt.

    Ihre persönliche Eignung wird geprüft.

    Die vorhandenen Räumlichkeiten werden in einem Hausbesuch geprüft.

    Wenn die Voraussetzung erfüllt sind, erhalten Sie die Erlaubnis zur Kindertagespflege. Das Jugendamt nimmt Sie in das Verzeichnis der Tagespflegepersonen auf.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Löhne

    Auch wenn Sie die Möglichkeit des Online-Antrages "Kindertagespflege" im Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW) nutzen, empfehlen wir Ihnen ein vorheriges persönliches Beratungsgespräch im Löhner Jugendamt.

    Für dieses Beratungsgespräch und/oder eine Antragstellung vor Ort wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten, die sowohl telefonisch als auch per E-Mail möglich ist; siehe Kontaktdaten in der rechten Spalte.

    In diesem Beratungsgespräch klären wir mit Ihnen die Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen, die teilweise auch von den im WSP.NRW genannten Informationen abweichen.  

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 09.06.2020

    Stichwörter

    Hinweise für Löhne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de