Erlaubnis zur Kindertagespflege Erteilung

    Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen Tätigkeit als Tagesmutter/ Tagesvater

    Wenn Sie als Tagesmutter oder Tagesvater Kinder betreuen möchten, benötigen Sie die Erlaubnis des Jugendamtes. Welche Voraussetzungen dafür erforderlich sind, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Bünde

    Die Kindertagespflege als alternative Betreuungsform zur Kindertagesstätte bietet einen kleinen, überschaubaren und familienähnlichen Rahmen, in dem die Kinder liebevoll betreut und individuell gefördert werden. Eine Kindertagespflegeperson kann in der Regel bis zu maximal fünf fremde Kinder gleichzeitig betreuen. Bei einem Zusammenschluss von zwei bis maximal drei Kindertagespflegepersonen (Großtagespflege) ist eine Betreuung von bis zu neun fremden Kindern gleichzeitig möglich. Der Betreuungsumfang richtet sich nach dem individuellen Bedarf. In Bünde besteht die Möglichkeit einen Betreuungsumfang  von mindestens 15 Stunden bis maximal 45 Stunden in der Woche zu wählen. Die Betreuung wird von einer qualifizierten Kindertagespflegeperson in ihrem Haushalt oder in anderen geeigneten Räumen geleistet. Die Fachberatung  Kindertagespflege bietet Eltern eine Erstberatung zur Kindertagespflege an und kann bei der Vermittlung einer Kindertagespflegeperson unterstützen.

    Online-Dienste

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    Version

    Technisch geändert am 06.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 19.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 3

    32257 Bünde

    Version

    Technisch geändert am 06.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Bünde

    Adresse

    Hausanschrift

    Ortstr. 5a

    32257 Bünde

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Gesundheitszeugnis
    • Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
    • Kurzlebenslauf
    • Ausbildungsnachweise
    • Nachweis zum Kurs "Erste Hilfe bei Säuglingen und Kleinkindern"
    • Nachweis über Bildungsmaßnahmen
    • pädagogische Konzeption, insbesondere mit Aussagen zu
      • Rahmenbedingungen
      • Familienstruktur
      • Zielen der pädagogischen Arbeit
      • Entwicklungsbedingungen der Kinder
      • Erfahrungs- und Fördermöglichkeiten
      • Gesundheitserziehung, Ernährung
      • Tagesablauf
      • Zielen und Formen der Elternarbeit
      • Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Institutionen

    Klären Sie mit dem Jugendamt, welche weiteren Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Voraussetzungen

    • Sie sind persönlich, fachlich und gesundheitlich als Pflegeperson geeignet. Sie zeichnen sich aus durch Ihre
      • Persönlichkeit,
      • Sachkompetenz und
      • Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen
    • Sie haben an einer Bildungsmaßnahme über 160 Unterrichtseinheiten teilgenommen. Ihre Fortbildung hatte ein landeseinheitliches Bildungskonzept für Tagespflegepersonen. Wenn Sie bestimmte Aus- und Vorbildungen nachweisen können, ist eine verkürzte Bildungsmaßnahme möglich.
    • Sie verfügen über kindgerechte Räume zur Betreuung von Kindern. Es gilt beispielsweise in der Kindertagespflegestelle ein Rauchverbot.
    • Das Wohl des Pflegekindes muss gewährleistet sein (ebenso der Kinder, die eventuell schon in der Familie leben).
    • Es liegen geordnete wirtschaftliche Verhältnisse vor.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bünde

    • Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII)
    • Kinderbildungsgesetz (KiBiz)

    Verfahrensablauf

    Bevor Sie den Antrag auf Erlaubnis zur Kindertagespflege stellen, sollten Sie sich im Jugendamt beraten lassen. Sie erfahren dort, welche Voraussetzungen Sie ganz konkret erfüllen und welche Nachweise Sie erbringen müssen.

    Sie stellen Ihren Antrag schriftlich beim zuständigen Jugendamt.

    Ihre persönliche Eignung wird geprüft.

    Die vorhandenen Räumlichkeiten werden in einem Hausbesuch geprüft.

    Wenn die Voraussetzung erfüllt sind, erhalten Sie die Erlaubnis zur Kindertagespflege. Das Jugendamt nimmt Sie in das Verzeichnis der Tagespflegepersonen auf.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bünde

    Anmeldung:                     

    Die Aufnahme in Kindertagespflege ist je nach freien Kapazitäten zu jedem Zeitpunkt im Jahr möglich. Zur Kostenübernahme muss ein Antrag beim Jugendamt gestellt werden.

    Elternbeitrag:                   

    Wie bei der Betreuung in einer Kindertagesstätte wird auch bei der Betreuung in Kindertagespflege mit Antragstellung geprüft, ob seitens der Personensorgeberechtigten ein Elternbeitrag zu leisten ist. Die Höhe des Beitrages richtet sich unter anderem nach dem Bruttoeinkommen der Familie, dem Alter des Kindes sowie der Anzahl der gebuchten Betreuungsstunden in der Woche.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 09.06.2020

    Stichwörter

    Hinweise für Bünde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de