Erlaubnis zur Kindertagespflege Erteilung

    Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen Tätigkeit als Tagesmutter/ Tagesvater

    Wenn Sie als Tagesmutter oder Tagesvater Kinder betreuen möchten, benötigen Sie die Erlaubnis des Jugendamtes. Welche Voraussetzungen dafür erforderlich sind, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Haltern am See

    Kindertagespflege von Kindern in Familien ist ein pädagogisches Betreuungsangebot. Die gesetzliche Grundlage findet sich im Kinder- und Jugendhilfegesetz. Die Kindertagespflege ist neben der Betreuung in Institutionen wie z. B. Kindertageseinrichtungen eine gleichberechtigte und gesetzlich anerkannte Form der Kinderbetreuung. Tagespflegepersonen betreuen Kinder in ihrem eigenen Haushalt, in angemieteten Räumen oder in dem Haushalt der Kindeseltern.

    Kindertagespflege beinhaltet:

    • flexible Betreuungszeiten,
    • familienähnliche Strukturen,
    • individuelles Eingehen auf die Tagespflegekinder,
    • geringe Gruppengröße.

    Der Fachbereich Familie und Jugend (Jugendamt) bietet:

      • fachliche Beratung von Eltern und Tagespflegepersonen in allen Phasen der Tagespflege,
      • sorgfältige Auswahl der Tagespflegepersonen sowie Beantragung der Pflegeerlaubnis,
      • fachlich kompetente Vermittlung,
      • Begleitung der Tagespflegepersonen und Eltern während der gesamten Dauer des Betreuungsverhältnisses,
      • Qualifizierung der Tagespflegepersonen. 

    Bei Interesse an einem Betreuungsplatz in der Kindertagespflege melden Sie Ihr Kind bitte über das Kitaportal an (https://kitaportal.haltern.de) und nehmen Sie bitte eigenständig Kontakt zu den Tagespflegepersonen auf, um sich über die dortigen Betreuungskapazitäten zu informieren. Unter Info-Blätter finden Sie die Kontaktdaten der Tagespflegepersonen. Falls Sie Unterstützung bei der Suche nach einem Platz in der Kindertagespflege benötigen oder weitere Fragen haben, melden Sie sich gerne bei der Fachberatung Kindertagespflege.

    Über die jeweilige Höhe des Elternbeitrages erhalten Sie im Fachbereich Familie und Jugend Auskunft.

     

    "Gut betreut in der Kindertagespflege" - Informationsveranstaltung am 30.09.2024

    In den letzten Jahren ist die Kindertagespflege als Betreuungsform für U3 Kinder zunehmend relevanter geworden. Auch in Haltern am See erfreut sich die Kindertagespflege als Alternative zur Kindertageseinrichtung großer Beliebtheit. Zurzeit werden insgesamt 132 Betreuungsplätze von 29 Tagespflegepersonen angeboten. 

    Um zukünftig noch mehr Eltern und Interessierte über dieses Angebot zu informieren und aufkommende Fragen bereits vor der Anmeldung im Kitaportal klären zu können, wird es nun jährlich eine Infoveranstaltung zur Kindertagespflege geben. 

    Alle Interessierten sind herzlich dazu eingeladen, am 30. September 2024 um 18 Uhr im Trigon an der Veranstaltung teilzunehmen. Sie werden gebeten, sich vorher unverbindlich unter kindertagespflege@haltern.de anzumelden, um den Bedarf abzuklären. 

    Nach einer kurzen Präsentation der Fachberatung Kindertagespflege mit einem Überblick über die Kindertagespflege in Haltern am See, wird es genügend Zeit für alle Fragen geben. 

     

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 19.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Familie und Jugend

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Conrads-Straße 1

    45721 Haltern am See

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02364 933 252

    Fax: 02364 933 251

    E-Mail: jugendamt@haltern.de

    Version

    Technisch geändert am 22.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Haltern am See

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr. - Conrads-straße 1

    45721 Haltern am See

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Gesundheitszeugnis
    • Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
    • Kurzlebenslauf
    • Ausbildungsnachweise
    • Nachweis zum Kurs "Erste Hilfe bei Säuglingen und Kleinkindern"
    • Nachweis über Bildungsmaßnahmen
    • pädagogische Konzeption, insbesondere mit Aussagen zu
      • Rahmenbedingungen
      • Familienstruktur
      • Zielen der pädagogischen Arbeit
      • Entwicklungsbedingungen der Kinder
      • Erfahrungs- und Fördermöglichkeiten
      • Gesundheitserziehung, Ernährung
      • Tagesablauf
      • Zielen und Formen der Elternarbeit
      • Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Institutionen

    Klären Sie mit dem Jugendamt, welche weiteren Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Voraussetzungen

    • Sie sind persönlich, fachlich und gesundheitlich als Pflegeperson geeignet. Sie zeichnen sich aus durch Ihre
      • Persönlichkeit,
      • Sachkompetenz und
      • Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen
    • Sie haben an einer Bildungsmaßnahme über 160 Unterrichtseinheiten teilgenommen. Ihre Fortbildung hatte ein landeseinheitliches Bildungskonzept für Tagespflegepersonen. Wenn Sie bestimmte Aus- und Vorbildungen nachweisen können, ist eine verkürzte Bildungsmaßnahme möglich.
    • Sie verfügen über kindgerechte Räume zur Betreuung von Kindern. Es gilt beispielsweise in der Kindertagespflegestelle ein Rauchverbot.
    • Das Wohl des Pflegekindes muss gewährleistet sein (ebenso der Kinder, die eventuell schon in der Familie leben).
    • Es liegen geordnete wirtschaftliche Verhältnisse vor.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bevor Sie den Antrag auf Erlaubnis zur Kindertagespflege stellen, sollten Sie sich im Jugendamt beraten lassen. Sie erfahren dort, welche Voraussetzungen Sie ganz konkret erfüllen und welche Nachweise Sie erbringen müssen.

    Sie stellen Ihren Antrag schriftlich beim zuständigen Jugendamt.

    Ihre persönliche Eignung wird geprüft.

    Die vorhandenen Räumlichkeiten werden in einem Hausbesuch geprüft.

    Wenn die Voraussetzung erfüllt sind, erhalten Sie die Erlaubnis zur Kindertagespflege. Das Jugendamt nimmt Sie in das Verzeichnis der Tagespflegepersonen auf.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 09.06.2020

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de