Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen Tätigkeit als Tagesmutter/ Tagesvater
Beschreibung
Hinweise für Hennef (Sieg)
Die Kindertagespflege ist ein eigenständiges und gleichrangiges Betreuungsangebot neben einer Betreuung von Kindern in einer Kindertageseinrichtung. Sie bezieht sich vorrangig auf Kinder im Alter von 0-3 Jahren. Die Kindertagespflege ist gekennzeichnet durch eine familiennahe und individuelle Betreuung im häuslichen Umfeld, d.h. sie findet in der Regel im Familienhaushalt der Tagespflegeperson, jedoch auch in angemieteten Räumen sowie im Haushalt der Eltern des betreuten Kindes (Kinderfrau/Kinderbetreuerin) statt.
Tagespflegepersonen, die eine Betreuung von Kindern (mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt und länger als drei Monate) anbieten möchten, bedürfen einer Erlaubnis seitens des örtlich zuständigen Jugendamtes. Die Erteilung einer Erlaubnis zur Kindertagespflege setzt eine Überprüfung der Geeignetheit der Bewerberin/des Bewerbers voraus.
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Hennef berät Sie gerne in allen Fragen, ob als suchende Eltern oder als an der Tagespflege interessierte Person.
Sie finden den Bereich Kindertagespflege in den Räumen der Familienberatungsstelle der Stadt Hennef im Generationenhaus, Humperdinckstraße 24.26, Zimmer 1.02.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Gesundheitszeugnis
- Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
- Kurzlebenslauf
- Ausbildungsnachweise
- Nachweis zum Kurs "Erste Hilfe bei Säuglingen und Kleinkindern"
- Nachweis über Bildungsmaßnahmen
- pädagogische Konzeption, insbesondere mit Aussagen zu
- Rahmenbedingungen
- Familienstruktur
- Zielen der pädagogischen Arbeit
- Entwicklungsbedingungen der Kinder
- Erfahrungs- und Fördermöglichkeiten
- Gesundheitserziehung, Ernährung
- Tagesablauf
- Zielen und Formen der Elternarbeit
- Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Institutionen
Klären Sie mit dem Jugendamt, welche weiteren Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Voraussetzungen
- Sie sind persönlich, fachlich und gesundheitlich als Pflegeperson geeignet. Sie zeichnen sich aus durch Ihre
- Persönlichkeit,
- Sachkompetenz und
- Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen
- Sie haben an einer Bildungsmaßnahme über 160 Unterrichtseinheiten teilgenommen. Ihre Fortbildung hatte ein landeseinheitliches Bildungskonzept für Tagespflegepersonen. Wenn Sie bestimmte Aus- und Vorbildungen nachweisen können, ist eine verkürzte Bildungsmaßnahme möglich.
- Sie verfügen über kindgerechte Räume zur Betreuung von Kindern. Es gilt beispielsweise in der Kindertagespflegestelle ein Rauchverbot.
- Das Wohl des Pflegekindes muss gewährleistet sein (ebenso der Kinder, die eventuell schon in der Familie leben).
- Es liegen geordnete wirtschaftliche Verhältnisse vor.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Bevor Sie den Antrag auf Erlaubnis zur Kindertagespflege stellen, sollten Sie sich im Jugendamt beraten lassen. Sie erfahren dort, welche Voraussetzungen Sie ganz konkret erfüllen und welche Nachweise Sie erbringen müssen.
Sie stellen Ihren Antrag schriftlich beim zuständigen Jugendamt.
Ihre persönliche Eignung wird geprüft.
Die vorhandenen Räumlichkeiten werden in einem Hausbesuch geprüft.
Wenn die Voraussetzung erfüllt sind, erhalten Sie die Erlaubnis zur Kindertagespflege. Das Jugendamt nimmt Sie in das Verzeichnis der Tagespflegepersonen auf.
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Hennef (Sieg)