Erlaubnis zur Kindertagespflege ErteilungOnline erledigen

    Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen Tätigkeit als Tagesmutter/ Tagesvater

    Wenn Sie als Tagesmutter oder Tagesvater Kinder betreuen möchten, benötigen Sie die Erlaubnis des Jugendamtes. Welche Voraussetzungen dafür erforderlich sind, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Bad Honnef

    Kindertagespflege

    Kindertagespflege kann an folgenden Orten geleistet werden:

    • im Haushalt der Kindertagespflegeperson,
    • im Haushalt der Personensorgeberechtigten und
    • in anderen geeigneten Räumen, einschließlich Räumen von Kindertageseinrichtungen.

    Eignung und Voraussetzungen

    Die Kindertagespflegepersonen müssen über eine Eignung verfügen, z.B. über persönliche und fachliche Kompetenz und Kooperationsbereitschaft. Zudem müssen Kindestagespflegepersonen für ihre Aufgabe qualifiziert sein. Die Qualifizierung folgt den Standards, die das zuständige Jugendamt aufgrund der gesetzlichen Vorgaben festlegt. Es müssen kindgerechte Räumlichkeiten für die Betreuung zur Verfügung stehen.

    Die Kindertagespflege wird nach einer eigenen pädagogischen Konzeption der jeweiligen Kindertagespflegestelle durchgeführt. Die Inhalte der Konzeption sind gesetzlich festgelegt.

    Für die Betreuung von Kindern bedarf es einer Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn ein oder mehrere Kinder

    • außerhalb des Haushalts der Erziehungsberechtigten
    • während eines Teils des Tages
    • mehr als 15 Stunden wöchentlich
    • gegen Entgelt
    • länger als drei Monate

    betreut werden.

    Erlaubnis

    Die Erlaubnis wird über das Jugendamt erteilt, in dessen Bereich die Kindertagespflege ausgeübt wird..

    Eine Erlaubnis zur Kindertagespflege ist nicht erforderlich, wenn die Betreuung im Haushalt der Eltern des Tageskindes erfolgt, die wöchentliche Gesamtbetreuungszeit einer Kindertagespflegeperson weniger als 15 Stunden beträgt oder Kinder unentgeltlich betreut werden.

    Bedarfsmeldung für eine Kinderbetreuung im Elternportal Little Bird

    Die Anmeldung für die Kindertagespflege erfolgt über das Elternportal "Little Bird" und kann 9 Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn bereits getätigt werden: www.little-bird.de
    Eine einmalige Registrierung im Elternportal ist Voraussetzung, um eine Anfrage für einen Betreuungsplatz stellen zu können. Die Erziehungsberechtigten haben die Möglichkeit, "Stadt Bad Honnef Kindertagespflege" auszuwählen und somit ihre Anfrage für einen Betreuungsplatz in der Kindertagespflege zu stellen. Nach erfolgreicher Registrierung und Speicherung der Anfrage erhalten die Erziehungsberechtigten eine Bestätigung per Mail oder Post, mit der Bitte Kontakt zur zuständigen Fachberatung Kindertagespflege des Jugendamtes der Stadt Bad Honnef aufzunehmen.

     

    Online-Dienste

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    Version

    Technisch geändert am 01.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 19.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    2-51 Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    53604 Bad Honnef

    Version

    Technisch geändert am 19.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Bad Honnef

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    53604 Bad Honnef

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Gesundheitszeugnis
    • Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
    • Kurzlebenslauf
    • Ausbildungsnachweise
    • Nachweis zum Kurs "Erste Hilfe bei Säuglingen und Kleinkindern"
    • Nachweis über Bildungsmaßnahmen
    • pädagogische Konzeption, insbesondere mit Aussagen zu
      • Rahmenbedingungen
      • Familienstruktur
      • Zielen der pädagogischen Arbeit
      • Entwicklungsbedingungen der Kinder
      • Erfahrungs- und Fördermöglichkeiten
      • Gesundheitserziehung, Ernährung
      • Tagesablauf
      • Zielen und Formen der Elternarbeit
      • Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Institutionen

    Klären Sie mit dem Jugendamt, welche weiteren Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Voraussetzungen

    • Sie sind persönlich, fachlich und gesundheitlich als Pflegeperson geeignet. Sie zeichnen sich aus durch Ihre
      • Persönlichkeit,
      • Sachkompetenz und
      • Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen
    • Sie haben an einer Bildungsmaßnahme über 160 Unterrichtseinheiten teilgenommen. Ihre Fortbildung hatte ein landeseinheitliches Bildungskonzept für Tagespflegepersonen. Wenn Sie bestimmte Aus- und Vorbildungen nachweisen können, ist eine verkürzte Bildungsmaßnahme möglich.
    • Sie verfügen über kindgerechte Räume zur Betreuung von Kindern. Es gilt beispielsweise in der Kindertagespflegestelle ein Rauchverbot.
    • Das Wohl des Pflegekindes muss gewährleistet sein (ebenso der Kinder, die eventuell schon in der Familie leben).
    • Es liegen geordnete wirtschaftliche Verhältnisse vor.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bevor Sie den Antrag auf Erlaubnis zur Kindertagespflege stellen, sollten Sie sich im Jugendamt beraten lassen. Sie erfahren dort, welche Voraussetzungen Sie ganz konkret erfüllen und welche Nachweise Sie erbringen müssen.

    Sie stellen Ihren Antrag schriftlich beim zuständigen Jugendamt.

    Ihre persönliche Eignung wird geprüft.

    Die vorhandenen Räumlichkeiten werden in einem Hausbesuch geprüft.

    Wenn die Voraussetzung erfüllt sind, erhalten Sie die Erlaubnis zur Kindertagespflege. Das Jugendamt nimmt Sie in das Verzeichnis der Tagespflegepersonen auf.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 09.06.2020

    Stichwörter

    Hinweise für Bad Honnef

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de