Erlaubnis zur Kindertagespflege Erteilung

    Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen Tätigkeit als Tagesmutter/ Tagesvater

    Wenn Sie als Tagesmutter oder Tagesvater Kinder betreuen möchten, benötigen Sie die Erlaubnis des Jugendamtes. Welche Voraussetzungen dafür erforderlich sind, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Aachen

    Der Verein "Familiäre Tagesbetreuung e.V." ist die von der Stadt Aachen beauftragte Fachberatungs- und Fachvermittlungsstelle für Kindertagespflege, die neben der Beratung von Eltern/Tagespflegepersonen auch Tagespflegepersonen mit 300 Unterrichtsstunden + 80 Stunden Praktika nach dem "Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege - Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern unter drei" des Deutschen Jugendinstituts qualifiziert.

    Der Verein "Familiäre Tagesbetreuung e.V." ist unter folgender Anschrift zu erreichen:

    Harscampstr. 20
    52062 Aachen
    fon: 0241 / 160206-0
    info@familiaere-tagesbetreuung-ac.de
    www.familiaere-tagesbetreuung-aachen.de

    Bürozeiten
    Mo, Di, Do, Fr: 9.00  bis 12.00 Uhr
    Mo, Di, Do 13.00 bis 16.30 Uhr

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 19.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Tagespflege

    Adresse

    Hausanschrift

    Mozartstraße 2-10

    52058 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Aachen

    Adresse

    Hausanschrift

    Mozartstr. 2-10

    52064 Aachen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Gesundheitszeugnis
    • Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
    • Kurzlebenslauf
    • Ausbildungsnachweise
    • Nachweis zum Kurs "Erste Hilfe bei Säuglingen und Kleinkindern"
    • Nachweis über Bildungsmaßnahmen
    • pädagogische Konzeption, insbesondere mit Aussagen zu
      • Rahmenbedingungen
      • Familienstruktur
      • Zielen der pädagogischen Arbeit
      • Entwicklungsbedingungen der Kinder
      • Erfahrungs- und Fördermöglichkeiten
      • Gesundheitserziehung, Ernährung
      • Tagesablauf
      • Zielen und Formen der Elternarbeit
      • Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Institutionen

    Klären Sie mit dem Jugendamt, welche weiteren Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Voraussetzungen

    • Sie sind persönlich, fachlich und gesundheitlich als Pflegeperson geeignet. Sie zeichnen sich aus durch Ihre
      • Persönlichkeit,
      • Sachkompetenz und
      • Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen
    • Sie haben an einer Bildungsmaßnahme über 160 Unterrichtseinheiten teilgenommen. Ihre Fortbildung hatte ein landeseinheitliches Bildungskonzept für Tagespflegepersonen. Wenn Sie bestimmte Aus- und Vorbildungen nachweisen können, ist eine verkürzte Bildungsmaßnahme möglich.
    • Sie verfügen über kindgerechte Räume zur Betreuung von Kindern. Es gilt beispielsweise in der Kindertagespflegestelle ein Rauchverbot.
    • Das Wohl des Pflegekindes muss gewährleistet sein (ebenso der Kinder, die eventuell schon in der Familie leben).
    • Es liegen geordnete wirtschaftliche Verhältnisse vor.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bevor Sie den Antrag auf Erlaubnis zur Kindertagespflege stellen, sollten Sie sich im Jugendamt beraten lassen. Sie erfahren dort, welche Voraussetzungen Sie ganz konkret erfüllen und welche Nachweise Sie erbringen müssen.

    Sie stellen Ihren Antrag schriftlich beim zuständigen Jugendamt.

    Ihre persönliche Eignung wird geprüft.

    Die vorhandenen Räumlichkeiten werden in einem Hausbesuch geprüft.

    Wenn die Voraussetzung erfüllt sind, erhalten Sie die Erlaubnis zur Kindertagespflege. Das Jugendamt nimmt Sie in das Verzeichnis der Tagespflegepersonen auf.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 09.06.2020

    Stichwörter

    Hinweise für Aachen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de