Erlaubnis zur Kindertagespflege ErteilungOnline erledigen

    Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen Tätigkeit als Tagesmutter/ Tagesvater

    Wenn Sie als Tagesmutter oder Tagesvater Kinder betreuen möchten, benötigen Sie die Erlaubnis des Jugendamtes. Welche Voraussetzungen dafür erforderlich sind, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Leverkusen

    Die Kindertagespflege ist eine familienähnliche und flexible Betreuungsform, insbesondere für Kinder unter drei Jahren. Im familiären Rahmen kann auf den individuellen Entwicklungsstand sowie die Interessen und Bedürfnisse der Kinder besonders gut eingegangen werden. Gemeinsam mit einer altersgerechten Förderung werden so optimale Entwicklungsbedingungen geschaffen.

    Eine Kindertagespflegeperson kann für einen Teil des Tages oder ganztags bis zu 5 Kinder zeitgleich betreuen. Dies findet im eigenen Haushalt, im Einzelfall aber auch im Haushalt der Eltern oder in anderen kindgerechten Räumen statt.

    In Großtagespflegestellen betreuen 2 bis 3 Kindertagespflegepersonen max. 9 Kinder. Dies erfolgt überwiegend in extra für die Betreuung eingerichteten Räumlichkeiten.

    Sie benötigen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder länger als drei Monate gegen Entgelt, außerhalb der Wohnung der Kinder, während eines Teils des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich betreuen möchten. 

    Online-Dienste

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    Version

    Technisch geändert am 30.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 19.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Leverkusen

    Adresse

    Hausanschrift

    Goetheplatz 1 -4

    51379 Leverkusen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verwaltung, Zentrale Dienste und Tagesbetreuung für Kinder - Abteilung 510

    Adresse

    Hausanschrift

    Goetheplatz 1-4

    51379 Leverkusen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 06.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leverkusen

    Folgende Dokumente werden von Ihnen für die Bearbeitung des Antrags benötigt: 

    • ein Ausweisdokument,
    • eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (aktuell),
    • ein Impfausweis/Nachweis über die Immunität gegen Masern,
    • ein Bundeszentralregisterauszug (Belegart OE) bzw. erweitertes Führungszeugnis gemäß § 30a BZAG (nicht älter als drei Monate),
    • ein aktueller Kurzlebenslauf,
    • ein Nachweis über Bildungsmaßnahmen,
    • ein Nachweis "Erste Hilfe bei Säuglingen und Kleinkindern" (aktuell),
    • ein Nachweis über die absolvierte Hygieneschulung,
    • ggf. ein Sprachzertifikat für die deutsche Sprache auf dem Niveau B2,
    • ggf. ein Ausbildungsnachweis zum/zur Erzieher*in oder vergleichbare Qualifikation,
    • ggf. der Mietvertrag,
    • die pädagogische Konzeption, Inhalte sollten sein:
      • Rahmenbedingungen,
      • Vorstellung der Kindertagespflegeperson,
      • Familienstrukturen,
      • Betreuungsräume (Lage, Räume, Ausstattung),
      • Pädagogische Arbeit (Mein Bild vom Kind, Erziehungsstil, Ziele der pädagogischen Arbeit, Bildung und Förderung, Dokumentation und Begleitung der Entwicklung, Gesundheitserziehung),
      • Ziele und Formen der Zusammenarbeit mit den Eltern (Eingewöhnung, Reinlichkeitserziehung, Urlaub, Vertretungsregelungen),
      • Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Institutionen,
      • Ernährung,
      • exemplarischer Tagesablauf,
      • Fazit,
      • Literaturverzeichnis

    Voraussetzungen

    • Sie sind persönlich, fachlich und gesundheitlich als Pflegeperson geeignet. Sie zeichnen sich aus durch Ihre
      • Persönlichkeit,
      • Sachkompetenz und
      • Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen
    • Sie haben an einer Bildungsmaßnahme über 160 Unterrichtseinheiten teilgenommen. Ihre Fortbildung hatte ein landeseinheitliches Bildungskonzept für Tagespflegepersonen. Wenn Sie bestimmte Aus- und Vorbildungen nachweisen können, ist eine verkürzte Bildungsmaßnahme möglich.
    • Sie verfügen über kindgerechte Räume zur Betreuung von Kindern. Es gilt beispielsweise in der Kindertagespflegestelle ein Rauchverbot.
    • Das Wohl des Pflegekindes muss gewährleistet sein (ebenso der Kinder, die eventuell schon in der Familie leben).
    • Es liegen geordnete wirtschaftliche Verhältnisse vor.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bevor Sie den Antrag auf Erlaubnis zur Kindertagespflege stellen, sollten Sie sich im Jugendamt beraten lassen. Sie erfahren dort, welche Voraussetzungen Sie ganz konkret erfüllen und welche Nachweise Sie erbringen müssen.

    Sie stellen Ihren Antrag schriftlich beim zuständigen Jugendamt.

    Ihre persönliche Eignung wird geprüft.

    Die vorhandenen Räumlichkeiten werden in einem Hausbesuch geprüft.

    Wenn die Voraussetzung erfüllt sind, erhalten Sie die Erlaubnis zur Kindertagespflege. Das Jugendamt nimmt Sie in das Verzeichnis der Tagespflegepersonen auf.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 09.06.2020

    Stichwörter

    Hinweise für Leverkusen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de