Erlaubnis zur Kindertagespflege
Beschreibung
Hinweise für Moers
Neben den Kindertageseinrichtungen stehen als wichtige Säule und fester Bestandteil der Kindertagesbetreuung auch individuelle Betreuungsplätze in der Kindertagespflege zur Verfügung. Gerade in der Betreuung vom ersten bis zum dritten Lebensjahr wünschen sich viele Eltern ein familiennahes Angebot, welches sich an den Bedürfnissen der Kinder orientiert und sich möglichst flexibel an den Erfordernissen des Familienalltags ausrichten lässt.
Grundsätzlich können Kinder, je nach Rahmenbedingungen und Bedarf, von Geburt an bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres in der Kindertagespflege betreut werden. Wenn es erforderlich ist, auch zusätzlich zur Kindertageseinrichtung, Schule oder dem offenen Ganztag.
Wenden Sie sich gerne an die zuständigen Mitarbeitenden, wenn
- Sie Fragen zur Vermittlung zu einer geeigneten Kindertagespflegeperson haben.
- Sie Fragen zu der finanziellen Förderung haben.
- Sie sich für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson interessieren und Fragen zur Qualifizierung haben.
- Sie Beratungsbedarf zu einem laufenden Betreuungsverhältnis haben.
Weitere Informationen:
- Sie möchten gerne Kindertagespflegeperson werden ?
- Sie suchen eine geeignete, liebevolle Kindertagespflegeperson ?
- FAQ Kindertagespflege
Die Ansprechpersonen der Fachberatung für Kindertagespflege sind sozialräumlich aufgeteilt:
Frau Grützner Fachberatung Mitte/Süd 0 28 41 / 201 - 778 almut.gruetzner@moers.de Frau Kapeluch Fachberatung Mitte/Süd 0 28 41 / 201 - 839 nina.kapeluch@moers.de Frau Koth Fachberatung Mitte 0 28 41 / 201 - 824 sandra.koth@moers.de Frau Becker-Finke Fachberatung Ost 0 28 41 / 201 - 828 christiane.becker-finke@moers.de Frau Elfgen Fachberatung Ost 0 28 41 / 201 - 242 elke.elfgen@moers.de Frau Wirth Fachberatung Ost 0 28 41 / 201 - 825 melanie.wirth@moers.de Frau Schneider Fachberatung Nord 0 28 41 / 201 - 821 heike.schneider@moers.de Frau Schulten Fachberatung Nord 0 28 41 / 201 - 831 petra.schulten@moers.de Frau Keuter Querschnittsaufgaben 0 28 41 / 201 - 789 franziska.keuter@moers.de
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Gesundheitszeugnis
- Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
- Kurzlebenslauf
- Ausbildungsnachweise
- Nachweis zum Kurs "Erste Hilfe bei Säuglingen und Kleinkindern"
- Nachweis über Bildungsmaßnahmen
- pädagogische Konzeption, insbesondere mit Aussagen zu
- Rahmenbedingungen
- Familienstruktur
- Zielen der pädagogischen Arbeit
- Entwicklungsbedingungen der Kinder
- Erfahrungs- und Fördermöglichkeiten
- Gesundheitserziehung, Ernährung
- Tagesablauf
- Zielen und Formen der Elternarbeit
- Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Institutionen
Klären Sie mit dem Jugendamt, welche weiteren Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Voraussetzungen
- Sie sind persönlich, fachlich und gesundheitlich als Pflegeperson geeignet. Sie zeichnen sich aus durch Ihre
- Persönlichkeit,
- Sachkompetenz und
- Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen
- Sie haben an einer Bildungsmaßnahme über 160 Unterrichtseinheiten teilgenommen. Ihre Fortbildung hatte ein landeseinheitliches Bildungskonzept für Tagespflegepersonen. Wenn Sie bestimmte Aus- und Vorbildungen nachweisen können, ist eine verkürzte Bildungsmaßnahme möglich.
- Sie verfügen über kindgerechte Räume zur Betreuung von Kindern. Es gilt beispielsweise in der Kindertagespflegestelle ein Rauchverbot.
- Das Wohl des Pflegekindes muss gewährleistet sein (ebenso der Kinder, die eventuell schon in der Familie leben).
- Es liegen geordnete wirtschaftliche Verhältnisse vor.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Bevor Sie den Antrag auf Erlaubnis zur Kindertagespflege stellen, sollten Sie sich im Jugendamt beraten lassen. Sie erfahren dort, welche Voraussetzungen Sie ganz konkret erfüllen und welche Nachweise Sie erbringen müssen.
Sie stellen Ihren Antrag schriftlich beim zuständigen Jugendamt.
Ihre persönliche Eignung wird geprüft.
Die vorhandenen Räumlichkeiten werden in einem Hausbesuch geprüft.
Wenn die Voraussetzung erfüllt sind, erhalten Sie die Erlaubnis zur Kindertagespflege. Das Jugendamt nimmt Sie in das Verzeichnis der Tagespflegepersonen auf.
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Moers