Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen Tätigkeit als Tagesmutter/ Tagesvater
Beschreibung
Hinweise für Grevenbroich
Damit aus kleinen Kindern große Leute werden können, benötigen diese eine qualitativ gute Betreuung, Bildung und Erziehung.
Als Eltern können Sie hierbei Unterstützung durch geprüfte Tagespflegepersonen erhalten.
Nebenstehend finden Sie eine Auflistung einiger Grevenbroicher Kindertagespflegepersonen. Gerne können Sie selbständig den Erstkontakt zu infrage kommenden Kindertagespflegestellen aufnehmen.
Für grundlegende Informationen zur Kindertagespflege und Nachfragen zu weiteren Grevenbroicher Kindertagespflegepersonen, stehen Ihnen die genannten Kontaktpersonen gerne zur Verfügung.
Bitte melden Sie sich bei den Kontaktpersonen spätestes nach einem Kennenlernen einer Kindertagespflegeperson zusätzlich.
Wichtig: Kinder, die bereits das 3. Lebensjahr vollendet haben, können grundsätzlich nicht in der Grevenbroicher Kindertagespflege aufgenommen werden.
Als Tagespflegeperson können Sie zum Wohl der Kinder, in Zusammenarbeit mit den Eltern, einer qualifizierten und verantwortungsvollen Tätigkeit nachgehen.
Eltern, die berufstätig oder in einer Ausbildung sind, wünschen sich besonders für ihre kleineren Kinder, die noch keinen Kindergartenplatz haben, eine individuelle, vertrauensvolle und verlässliche Betreuung.
Die familienähnliche Betreuung im Rahmen der Kindertagespflege bietet dies. Die Kinder werden zu den vereinbarten Zeiten im Haushalt der Tagespflegeperson, im elterlichen Haushalt oder in anderen Räumlichkeiten betreut.
Die Fachberatung Kindertagespflege berät und unterstützt bei der Suche und Vermittlung geprüfter Tagespflegepersonen. Auch die langfristige Begleitung und Beratung des Tagespflegeverhältnisses ist gewährleistet. Die Vermittlung der Pflegepersonen durch die Kindertagespflege hat auch versicherungstechnische Vorteile. Der Elternbeitrag für die Betreuung Ihres Kindes wird einkommensabhängig ermittelt und über das Jugendamt abgewickelt. Für alle wichtigen Fragen zu diesem Thema steht Ihnen das Team der Fachberatung Kindertagespflege gerne zur Verfügung.
Die Arbeit in der Kindertagespflege bietet Menschen, die gerne mit Kindern zusammen sind, ein interessantes und verantwortungsvolles Tätigkeitsfeld. Kindertagespflege bedeutet die körperliche, emotionale, soziale und intellektuelle Entwicklung von Kindern einzuschätzen und diese gezielt zu fördern.
Wenn Sie für ein oder mehrere Kinder längerfristig verlässlich zur Verfügung stehen können, Ihre eigenen Erfahrungen in die Arbeit mit einbringen, sich gerne auch weiterqualifizieren wollen, bereit sind mit den Eltern und dem Jugendamt zusammenzuarbeiten und sich mit anderen Tagespflegepersonen austauschen wollen, dann ist die Tätigkeit in der Kindertagespflege für Sie interessant.
Kindertagespflegepersonen werden von der Stadt Grevenbroich kontinuierlich gesucht und von der Fachberatung Kindertagespflege langfristig fachlich begleitet, beraten und aus öffentlichen Mitteln finanziell gefördert. Vor Aufnahme des ersten Tagespflegekindes benötigen Sie eine Pflegeerlaubnis, die Sie bei der Fachberatung beantragen können. Hierfür ist ein Qualifizierungskurs für Kindertagespflegepersonen notwendig, der finanziell gefördert wird. Die Fachberatung unterstützt auch bei der Vermittlung von Tagespflegekindern.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Gesundheitszeugnis
- Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
- Kurzlebenslauf
- Ausbildungsnachweise
- Nachweis zum Kurs "Erste Hilfe bei Säuglingen und Kleinkindern"
- Nachweis über Bildungsmaßnahmen
- pädagogische Konzeption, insbesondere mit Aussagen zu
- Rahmenbedingungen
- Familienstruktur
- Zielen der pädagogischen Arbeit
- Entwicklungsbedingungen der Kinder
- Erfahrungs- und Fördermöglichkeiten
- Gesundheitserziehung, Ernährung
- Tagesablauf
- Zielen und Formen der Elternarbeit
- Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Institutionen
Klären Sie mit dem Jugendamt, welche weiteren Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Voraussetzungen
- Sie sind persönlich, fachlich und gesundheitlich als Pflegeperson geeignet. Sie zeichnen sich aus durch Ihre
- Persönlichkeit,
- Sachkompetenz und
- Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen
- Sie haben an einer Bildungsmaßnahme über 160 Unterrichtseinheiten teilgenommen. Ihre Fortbildung hatte ein landeseinheitliches Bildungskonzept für Tagespflegepersonen. Wenn Sie bestimmte Aus- und Vorbildungen nachweisen können, ist eine verkürzte Bildungsmaßnahme möglich.
- Sie verfügen über kindgerechte Räume zur Betreuung von Kindern. Es gilt beispielsweise in der Kindertagespflegestelle ein Rauchverbot.
- Das Wohl des Pflegekindes muss gewährleistet sein (ebenso der Kinder, die eventuell schon in der Familie leben).
- Es liegen geordnete wirtschaftliche Verhältnisse vor.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Bevor Sie den Antrag auf Erlaubnis zur Kindertagespflege stellen, sollten Sie sich im Jugendamt beraten lassen. Sie erfahren dort, welche Voraussetzungen Sie ganz konkret erfüllen und welche Nachweise Sie erbringen müssen.
Sie stellen Ihren Antrag schriftlich beim zuständigen Jugendamt.
Ihre persönliche Eignung wird geprüft.
Die vorhandenen Räumlichkeiten werden in einem Hausbesuch geprüft.
Wenn die Voraussetzung erfüllt sind, erhalten Sie die Erlaubnis zur Kindertagespflege. Das Jugendamt nimmt Sie in das Verzeichnis der Tagespflegepersonen auf.
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Grevenbroich