Erlaubnis zur Kindertagespflege Erteilung

    Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen Tätigkeit als Tagesmutter/ Tagesvater

    Wenn Sie als Tagesmutter oder Tagesvater Kinder betreuen möchten, benötigen Sie die Erlaubnis des Jugendamtes. Welche Voraussetzungen dafür erforderlich sind, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Grevenbroich

    Damit aus kleinen Kindern große Leute werden können, benötigen diese eine qualitativ gute Betreuung, Bildung und Erziehung.

    Als Eltern können Sie hierbei Unterstützung durch geprüfte Tagespflegepersonen erhalten.

    Nebenstehend finden Sie eine Auflistung einiger Grevenbroicher Kindertagespflegepersonen. Gerne können Sie selbständig den Erstkontakt zu infrage kommenden Kindertagespflegestellen aufnehmen.

    Für grundlegende Informationen zur Kindertagespflege und Nachfragen zu weiteren Grevenbroicher Kindertagespflegepersonen, stehen Ihnen die genannten Kontaktpersonen gerne zur Verfügung.

    Bitte melden Sie sich bei den Kontaktpersonen spätestes nach einem Kennenlernen einer Kindertagespflegeperson zusätzlich.

    Wichtig: Kinder, die bereits das 3. Lebensjahr vollendet haben, können grundsätzlich nicht in der Grevenbroicher Kindertagespflege aufgenommen werden.

    Als Tagespflegeperson können Sie zum Wohl der Kinder, in Zusammenarbeit mit den Eltern, einer qualifizierten und verantwortungsvollen Tätigkeit nachgehen.

    Eltern, die berufstätig oder in einer Ausbildung sind, wünschen sich besonders für ihre kleineren Kinder, die noch keinen Kindergartenplatz haben, eine individuelle, vertrauensvolle und verlässliche Betreuung.

    Die familienähnliche Betreuung im Rahmen der Kindertagespflege bietet dies. Die Kinder werden zu den vereinbarten Zeiten im Haushalt der Tagespflegeperson, im elterlichen Haushalt oder in anderen Räumlichkeiten betreut.

    Die Fachberatung Kindertagespflege berät und unterstützt bei der Suche und Vermittlung geprüfter Tagespflegepersonen. Auch die langfristige Begleitung und Beratung des Tagespflegeverhältnisses ist gewährleistet. Die Vermittlung der Pflegepersonen durch die Kindertagespflege hat auch versicherungstechnische Vorteile. Der Elternbeitrag für die Betreuung Ihres Kindes wird einkommensabhängig ermittelt und über das Jugendamt abgewickelt. Für alle wichtigen Fragen zu diesem Thema steht Ihnen das Team der Fachberatung Kindertagespflege gerne zur Verfügung.

    Die Arbeit in der Kindertagespflege bietet Menschen, die gerne mit Kindern zusammen sind, ein interessantes und verantwortungsvolles Tätigkeitsfeld. Kindertagespflege bedeutet die körperliche, emotionale, soziale und intellektuelle Entwicklung von Kindern einzuschätzen und diese gezielt zu fördern.
    Wenn Sie für ein oder mehrere Kinder längerfristig verlässlich zur Verfügung stehen können, Ihre eigenen Erfahrungen in die Arbeit mit einbringen, sich gerne auch weiterqualifizieren wollen, bereit sind mit den Eltern und dem Jugendamt zusammenzuarbeiten und sich mit anderen Tagespflegepersonen austauschen wollen, dann ist die Tätigkeit in der Kindertagespflege für Sie interessant.

    Kindertagespflegepersonen werden von der Stadt Grevenbroich kontinuierlich gesucht und von der Fachberatung Kindertagespflege langfristig fachlich begleitet, beraten und aus öffentlichen Mitteln finanziell gefördert. Vor Aufnahme des ersten Tagespflegekindes benötigen Sie eine Pflegeerlaubnis, die Sie bei der Fachberatung beantragen können. Hierfür ist ein Qualifizierungskurs für Kindertagespflegepersonen notwendig, der finanziell gefördert wird. Die Fachberatung unterstützt auch bei der Vermittlung von Tagespflegekindern.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 19.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Grevenbroich

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 2

    41515 Grevenbroich

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Pädagogischer Dienst Kindertagesbetreuung - 51.5

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnstr. 56 - 58

    41515 Grevenbroich

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verwaltung Kindertagesbetreuung - 51.1

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnstr. 56 - 58

    41515 Grevenbroich

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Gesundheitszeugnis
    • Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
    • Kurzlebenslauf
    • Ausbildungsnachweise
    • Nachweis zum Kurs "Erste Hilfe bei Säuglingen und Kleinkindern"
    • Nachweis über Bildungsmaßnahmen
    • pädagogische Konzeption, insbesondere mit Aussagen zu
      • Rahmenbedingungen
      • Familienstruktur
      • Zielen der pädagogischen Arbeit
      • Entwicklungsbedingungen der Kinder
      • Erfahrungs- und Fördermöglichkeiten
      • Gesundheitserziehung, Ernährung
      • Tagesablauf
      • Zielen und Formen der Elternarbeit
      • Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Institutionen

    Klären Sie mit dem Jugendamt, welche weiteren Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Voraussetzungen

    • Sie sind persönlich, fachlich und gesundheitlich als Pflegeperson geeignet. Sie zeichnen sich aus durch Ihre
      • Persönlichkeit,
      • Sachkompetenz und
      • Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen
    • Sie haben an einer Bildungsmaßnahme über 160 Unterrichtseinheiten teilgenommen. Ihre Fortbildung hatte ein landeseinheitliches Bildungskonzept für Tagespflegepersonen. Wenn Sie bestimmte Aus- und Vorbildungen nachweisen können, ist eine verkürzte Bildungsmaßnahme möglich.
    • Sie verfügen über kindgerechte Räume zur Betreuung von Kindern. Es gilt beispielsweise in der Kindertagespflegestelle ein Rauchverbot.
    • Das Wohl des Pflegekindes muss gewährleistet sein (ebenso der Kinder, die eventuell schon in der Familie leben).
    • Es liegen geordnete wirtschaftliche Verhältnisse vor.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bevor Sie den Antrag auf Erlaubnis zur Kindertagespflege stellen, sollten Sie sich im Jugendamt beraten lassen. Sie erfahren dort, welche Voraussetzungen Sie ganz konkret erfüllen und welche Nachweise Sie erbringen müssen.

    Sie stellen Ihren Antrag schriftlich beim zuständigen Jugendamt.

    Ihre persönliche Eignung wird geprüft.

    Die vorhandenen Räumlichkeiten werden in einem Hausbesuch geprüft.

    Wenn die Voraussetzung erfüllt sind, erhalten Sie die Erlaubnis zur Kindertagespflege. Das Jugendamt nimmt Sie in das Verzeichnis der Tagespflegepersonen auf.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 09.06.2020

    Stichwörter

    Hinweise für Grevenbroich

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de