Erlaubnis zur Kindertagespflege ErteilungOnline erledigen

    Kindertagespflege

    Wenn Sie als Tagesmutter oder Tagesvater Kinder betreuen möchten, benötigen Sie die Erlaubnis des Jugendamtes. Welche Voraussetzungen dafür erforderlich sind, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Wuppertal

    Kindertagespflege soll

    • die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschäftsfähigen Persönlichkeit fördern.
    • die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen
    • den Eltern helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können.

    Qualifizierte Kindertagespflegepersonen betreuen die Kinder im Rahmen individueller Betreuungszeiten in ihren eigenen Wohnungen oder anderen geeigneten Räumlichkeiten.

    Der Stadtberieb 202 fördert die Kindertagespflege als Träger der öffentlichen Jugendhilfe und hat dabei folgende Aufgabenschwerpunkte:

    • Beratung und Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen
    • Feststellung der Eignung von Kindertagespflegepersonen
    • Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege nach §43 SGB VIII
    • Vermittlung geeigneter Kindertagespflegepersonen
    • Erteilung von Leistungsbescheiden für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege an die Eltern
    • Gewährung einer Geldleistung an die Kindertagespflegeperson
    • Erhebung des Elternbeitrags

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_b568585a712cc00306c32c4ae72b7e1f

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 19.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Wuppertal

    Adresse

    Hausanschrift

    Alexanderstr. 18

    42269 Wuppertal

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Remscheid

    Adresse

    Hausanschrift

    Alleestraße 66

    42853 Remscheid

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kindertagespflege und Beratungsservice 202.1202

    Version

    Technisch geändert am 10.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Gesundheitszeugnis
    • Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
    • Kurzlebenslauf
    • Ausbildungsnachweise
    • Nachweis zum Kurs "Erste Hilfe bei Säuglingen und Kleinkindern"
    • Nachweis über Bildungsmaßnahmen
    • pädagogische Konzeption, insbesondere mit Aussagen zu
      • Rahmenbedingungen
      • Familienstruktur
      • Zielen der pädagogischen Arbeit
      • Entwicklungsbedingungen der Kinder
      • Erfahrungs- und Fördermöglichkeiten
      • Gesundheitserziehung, Ernährung
      • Tagesablauf
      • Zielen und Formen der Elternarbeit
      • Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Institutionen

    Klären Sie mit dem Jugendamt, welche weiteren Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Voraussetzungen

    • Sie sind persönlich, fachlich und gesundheitlich als Pflegeperson geeignet. Sie zeichnen sich aus durch Ihre
      • Persönlichkeit,
      • Sachkompetenz und
      • Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen
    • Sie haben an einer Bildungsmaßnahme über 160 Unterrichtseinheiten teilgenommen. Ihre Fortbildung hatte ein landeseinheitliches Bildungskonzept für Tagespflegepersonen. Wenn Sie bestimmte Aus- und Vorbildungen nachweisen können, ist eine verkürzte Bildungsmaßnahme möglich.
    • Sie verfügen über kindgerechte Räume zur Betreuung von Kindern. Es gilt beispielsweise in der Kindertagespflegestelle ein Rauchverbot.
    • Das Wohl des Pflegekindes muss gewährleistet sein (ebenso der Kinder, die eventuell schon in der Familie leben).
    • Es liegen geordnete wirtschaftliche Verhältnisse vor.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bevor Sie den Antrag auf Erlaubnis zur Kindertagespflege stellen, sollten Sie sich im Jugendamt beraten lassen. Sie erfahren dort, welche Voraussetzungen Sie ganz konkret erfüllen und welche Nachweise Sie erbringen müssen.

    Sie stellen Ihren Antrag schriftlich beim zuständigen Jugendamt.

    Ihre persönliche Eignung wird geprüft.

    Die vorhandenen Räumlichkeiten werden in einem Hausbesuch geprüft.

    Wenn die Voraussetzung erfüllt sind, erhalten Sie die Erlaubnis zur Kindertagespflege. Das Jugendamt nimmt Sie in das Verzeichnis der Tagespflegepersonen auf.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 09.06.2020

    Stichwörter

    Hinweise für Wuppertal

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de