Gaststättengewerbe Erlaubnis

    Gaststättenerlaubnis

    Beschreibung

    Hinweise für Kamen

    Erteilung von Erlaubnissen (Konzessionen) zum Betrieb von Gaststätten (Restaurants, Gastwirtschaften, Eisdielen, Imbissstuben, Diskotheken, Nachtbars).

    Wer alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen will, benötigt dazu eine Schankerlaubnis.

    Bei festen Betriebsstätten / Gaststätten wird eine allgemeine Erlaubnis (Konzession) benötigt.

    Wer bei öffentlichen Veranstaltungen / Feiern / Festen aus besonderen Anlässen alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht, benötigt eine vorübergehende Schankerlaubnis.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2d0533f4e91daf1049fc882650597590

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 29.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    23.1 Wirtschaftsförderung, Grundstücksmanagement, Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59174 Kamen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Kamen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59174 Kamen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kamen

    • Antragsformular
    • Unterlagen der Gewerbemeldung (hier)
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister der Belegart 9 (für Behörden)
    • Führungszeugnis der Belegart O (für Behörden)
    • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
    • Pachtvertrag
    • Lageplan des Objektes (2-fach - Maßstab 1:500)
    • Bauzeichnungen (2-fach - Maßstab 1:100)
    • Beschreibung der Betriebsräume
    • Bescheinigung § 43 Infektionsschutzgesetz (erhältlich über das Gesundheitsamt)
    • Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer

    Voraussetzungen

    persönliche Zuverlässigkeit

    • Ihre Zuverlässigkeit wird anhand Ihres Führungszeugnisses und des Gewerbezentralregisterauszuges geprüft.
    • Bei juristischen Personen ist die Zuverlässigkeit grundsätzlich durch den Geschäftsführer nachzuweisen.

    Eignung der Räume und der örtlichen Lage

    • Die für den Gaststättenbetrieb vorgesehenen Räume müssen für die Art und den Umfang der beabsichtigten Nutzung geeignet sein und dürfen hinsichtlich ihrer Lage nicht dem öffentlichen Interesse widersprechen, etwa mit Blick auf den Lärmschutz

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen bei der zuständigen Gewerbebehörde einen Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis stellen. Dabei müssen Sie die jeweils erforderlichen Unterlagen beifügen, sofern diese nicht von der Behörde selbst eingeholt werden. Sofern keine Versagungsgründe vorliegen, wird Ihnen die beantragte Erlaubnis erteilt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kamen

    Die beschriebenen notwendigen Antragsunterlagen und Nachweise beziehen sich auf "natürliche Personen". 
    Bei "juristischen Persoenen" wie GmbH, AG, eingetragener Verein (e.V.) sowie bei Personengesellschaften wie KG, oHG, GmbH unc Co.KG usw. ist im Einzelfall zu prüfen, welche zusätzlichen Nachweise vorzulegen sind.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Kamen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de