Gaststättenerlaubnis
Beschreibung
Hinweise für Kierspe
Im Bereich des Gaststättengewerbes sind spezielle Erlaubnisse notwendig. Gaststätten mit und ohne Alkoholausschank müssen Sie bei der Stadt Kierspe als zuständige Behörde anzeigen. Sofern Sie den Ausschank alkoholischer Getränke beabsichtigen, dürfen Sie die Tätigkeit erst aufnehmen, wenn Sie eine entsprechende Erlaubnis besitzen.
Zudem haben Sie die Möglichkeit im Rahmen einer einzelnen zeitlich begrenzten Veranstaltung eine vorübergehende Erlaubnis zu beantragen.
Sie können Ihren Antrag persönlich im Sachgebiet Ordnung und Umwelt oder online stellen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Ordnung & Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02359 / 661-0
E-Mail: ordnungsamt@kierspe.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kierspe
Zur Antragsstellung sind zahlreiche Unterlagen notwendig, die Sie vollständig beibringen müssen. Bitte erfragen Sie im Sachgebiet Ordnung und Umwelt, welche Unterlagen beizubringen sind.
Folgende Unterlagen werden möglicherweise benötigt:
Antrag
Lageplan
Grundrisszeichnung
Nutzflächenberechnung
Miet-/ Pachtvertrag
Führungszeugnis
Gewerbezentralregisterauszug
steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes am Wohnort
evtl. Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer
evtl. Gesundheitszeugnis
Personalausweis, Reisepass oder ausländischer Pass
Voraussetzungen
Hinweise für Kierspe
persönliche Zuverlässigkeit
- Ihre Zuverlässigkeit wird anhand Ihres Führungszeugnisses und des Gewerbezentralregisterauszuges geprüft.
- Bei juristischen Personen ist die Zuverlässigkeit grundsätzlich durch den Geschäftsführer nachzuweisen.
Eignung der Räume und der örtlichen Lage
- Die für den Gaststättenbetrieb vorgesehenen Räume müssen für die Art und den Umfang der beabsichtigten Nutzung geeignet sein und dürfen hinsichtlich ihrer Lage nicht dem öffentlichen Interesse widersprechen, etwa mit Blick auf den Lärmschutz
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kierspe
Verfahrensablauf
Sie müssen bei der zuständigen Gewerbebehörde einen Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis stellen. Dabei müssen Sie die jeweils erforderlichen Unterlagen beifügen, sofern diese nicht von der Behörde selbst eingeholt werden. Sofern keine Versagungsgründe vorliegen, wird Ihnen die beantragte Erlaubnis erteilt.
Kosten
Hinweise für Kierspe
Die Gebühr richtet sich nach der Grundfläche der Gaststätte.
Hinweise (Besonderheiten)
Das Gaststättengesetz gilt nur in den Ländern Bayern, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Die übrigen neun Länder haben eigene Landes-Gaststättengesetze erlassen.
Weitere Informationen
Hinweise für Kierspe
Weitere Informationen zum Antrag der Gaststättenerlaubnis finden Sie hier:
Im Portal ist eine Anmeldung mit der BundID oder mit dem Servicekonto.NRW erforderlich.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.06.2024
Stichwörter
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