Gaststättengewerbe Erlaubnis

    Gaststättenerlaubnis

    Beschreibung

    Hinweise für Kierspe

    Im Bereich des Gaststättengewerbes sind spezielle Erlaubnisse notwendig. Gaststätten mit und ohne Alkoholausschank müssen Sie bei der Stadt Kierspe als zuständige Behörde anzeigen. Sofern Sie den Ausschank alkoholischer Getränke beabsichtigen, dürfen Sie die Tätigkeit erst aufnehmen, wenn Sie eine entsprechende Erlaubnis besitzen.

    Zudem haben Sie die Möglichkeit im Rahmen einer einzelnen zeitlich begrenzten Veranstaltung eine vorübergehende Erlaubnis zu beantragen.

    Sie können Ihren Antrag persönlich im Sachgebiet Ordnung und Umwelt oder online stellen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2d0533f4e91daf1049fc882650597590

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 29.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnung & Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Springerweg 21

    58566 Kierspe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02359 / 661-0

    E-Mail: ordnungsamt@kierspe.de

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Kierspe

    Adresse

    Hausanschrift

    Springerweg 21

    58566 Kierspe

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kierspe

    Zur Antragsstellung sind zahlreiche Unterlagen notwendig, die Sie vollständig beibringen müssen. Bitte erfragen Sie im Sachgebiet Ordnung und Umwelt, welche Unterlagen beizubringen sind.

    Folgende Unterlagen werden möglicherweise benötigt:

    • Antrag

    • Lageplan

    • Grundrisszeichnung

    • Nutzflächenberechnung

    • Miet-/ Pachtvertrag

    • Führungszeugnis

    • Gewerbezentralregisterauszug

    • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes

    • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes am Wohnort

    • evtl. Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer

    • evtl. Gesundheitszeugnis

    • Personalausweis, Reisepass oder ausländischer Pass  

    Voraussetzungen

    Hinweise für Kierspe

    persönliche Zuverlässigkeit

    • Ihre Zuverlässigkeit wird anhand Ihres Führungszeugnisses und des Gewerbezentralregisterauszuges geprüft.
    • Bei juristischen Personen ist die Zuverlässigkeit grundsätzlich durch den Geschäftsführer nachzuweisen.

    Eignung der Räume und der örtlichen Lage

    • Die für den Gaststättenbetrieb vorgesehenen Räume müssen für die Art und den Umfang der beabsichtigten Nutzung geeignet sein und dürfen hinsichtlich ihrer Lage nicht dem öffentlichen Interesse widersprechen, etwa mit Blick auf den Lärmschutz

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kierspe

    Verfahrensablauf

    Sie müssen bei der zuständigen Gewerbebehörde einen Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis stellen. Dabei müssen Sie die jeweils erforderlichen Unterlagen beifügen, sofern diese nicht von der Behörde selbst eingeholt werden. Sofern keine Versagungsgründe vorliegen, wird Ihnen die beantragte Erlaubnis erteilt.

    Kosten

    Hinweise für Kierspe

    Die Gebühr richtet sich nach der Grundfläche der Gaststätte. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Gaststättengesetz gilt nur in den Ländern Bayern, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Die übrigen neun Länder haben eigene Landes-Gaststättengesetze erlassen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kierspe

    Weitere Informationen zum Antrag der Gaststättenerlaubnis finden Sie hier:

    Im Portal ist eine Anmeldung mit der BundID oder mit dem Servicekonto.NRW erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Kierspe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de