Gaststättengewerbe Erlaubnis

    Gaststättenerlaubnis

    Beschreibung

    Hinweise für Medebach

    Um eine erlaubnispflichtige Gaststätte eröffnen zu können, wird eine Gaststättenkonzession benötigt.

    Die Konzession ist eine Personalkonzession und von persönlichen Voraussetzungen abhängig.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 29.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Einwohnermelde-/Ordnungs-/Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Österstr. 1

    59964 Medebach

    Version

    Technisch geändert am 29.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Medebach

    Adresse

    Hausanschrift

    Österstraße 1

    59964 Medebach

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einwohnermelde-/Ordnungs-/Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Österstr. 1

    59964 Medebach

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einwohnermelde-/Ordnungs-/Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Österstr. 1

    59964 Medebach

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Medebach

    Adresse

    Hausanschrift

    Österstr. 1

    59964 Medebach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02982/ 400-111

    Fax: 02982/ 400-410

    E-Mail: i.falkenstein@medebach.de

    Version

    Technisch geändert am 27.04.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einwohnermelde-/Ordnungs-/Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Österstr. 1

    59964 Medebach

    Version

    Technisch geändert am 29.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Medebach

    • Pachtvertrag / Grundbuchauszug
    • Lageplan und Grundriss der Gaststättenräume
    • Führungszeugnis
      • zu beantragen im Bürgerbüro des Wohnortes
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
      • zu beantragen im Bürgerbüro des Wohnortes
    • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
      • zu beantragen beim für Sie zuständigen Finanzamt
    • bei Ausländern:
      • Aufenthaltsgenehmigung
    • Gesundheitszeugnis
      • zu beantragen beim Gesundheitsamt
    • Unterrichtungsnachweis von der Industrie- und Handelskammer
    • Gewerbeanmeldung
    • GmbH-Vertrag

    Voraussetzungen

    Hinweise für Medebach

    persönliche Zuverlässigkeit

    • Ihre Zuverlässigkeit wird anhand Ihres Führungszeugnisses und des Gewerbezentralregisterauszuges geprüft.
    • Bei juristischen Personen ist die Zuverlässigkeit grundsätzlich durch den Geschäftsführer nachzuweisen.

    Eignung der Räume und der örtlichen Lage

    • Die für den Gaststättenbetrieb vorgesehenen Räume müssen für die Art und den Umfang der beabsichtigten Nutzung geeignet sein und dürfen hinsichtlich ihrer Lage nicht dem öffentlichen Interesse widersprechen, etwa mit Blick auf den Lärmschutz

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Medebach

    Verfahrensablauf

    Sie müssen bei der zuständigen Gewerbebehörde einen Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis stellen. Dabei müssen Sie die jeweils erforderlichen Unterlagen beifügen, sofern diese nicht von der Behörde selbst eingeholt werden. Sofern keine Versagungsgründe vorliegen, wird Ihnen die beantragte Erlaubnis erteilt.

    Kosten

    Hinweise für Medebach

    Nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW ist die Verwaltungsgebühr auf den Verwaltungsaufwand zu begrenzen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Gaststättengesetz gilt nur in den Ländern Bayern, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Die übrigen neun Länder haben eigene Landes-Gaststättengesetze erlassen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de