Gaststättenerlaubnis
Beschreibung
Hinweise für Medebach
Um eine erlaubnispflichtige Gaststätte eröffnen zu können, wird eine Gaststättenkonzession benötigt.
Die Konzession ist eine Personalkonzession und von persönlichen Voraussetzungen abhängig.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Medebach
- Pachtvertrag / Grundbuchauszug
- Lageplan und Grundriss der Gaststättenräume
- Führungszeugnis
- zu beantragen im Bürgerbüro des Wohnortes
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- zu beantragen im Bürgerbüro des Wohnortes
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
- zu beantragen beim für Sie zuständigen Finanzamt
- bei Ausländern:
- Aufenthaltsgenehmigung
- Gesundheitszeugnis
- zu beantragen beim Gesundheitsamt
- Unterrichtungsnachweis von der Industrie- und Handelskammer
- Gewerbeanmeldung
- GmbH-Vertrag
Voraussetzungen
Hinweise für Medebach
persönliche Zuverlässigkeit
- Ihre Zuverlässigkeit wird anhand Ihres Führungszeugnisses und des Gewerbezentralregisterauszuges geprüft.
- Bei juristischen Personen ist die Zuverlässigkeit grundsätzlich durch den Geschäftsführer nachzuweisen.
Eignung der Räume und der örtlichen Lage
- Die für den Gaststättenbetrieb vorgesehenen Räume müssen für die Art und den Umfang der beabsichtigten Nutzung geeignet sein und dürfen hinsichtlich ihrer Lage nicht dem öffentlichen Interesse widersprechen, etwa mit Blick auf den Lärmschutz
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Medebach
Verfahrensablauf
Sie müssen bei der zuständigen Gewerbebehörde einen Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis stellen. Dabei müssen Sie die jeweils erforderlichen Unterlagen beifügen, sofern diese nicht von der Behörde selbst eingeholt werden. Sofern keine Versagungsgründe vorliegen, wird Ihnen die beantragte Erlaubnis erteilt.
Kosten
Hinweise für Medebach
Nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW ist die Verwaltungsgebühr auf den Verwaltungsaufwand zu begrenzen.
Hinweise (Besonderheiten)
Das Gaststättengesetz gilt nur in den Ländern Bayern, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Die übrigen neun Länder haben eigene Landes-Gaststättengesetze erlassen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.06.2024