Gaststättengewerbe Erlaubnis

    Gaststättenerlaubnis

    Beschreibung

    Hinweise für Witten

    Bei Störungen durch Gewerbebetriebe an Werktagen ist vorrangig zuständig Ennepe-Ruhr-Kreis Wasserwirtschaft und Immissionsschutz Hauptstr.92 58332 Schwelm Tel. 02336-930 E-Mail: verwaltung@en-kreis.de http://www.enkreis.de Insbesondere kümmert sich diese Stelle auch um andere Immissionen durch Gewerbebetriebe, wie beispielsweise Staub und Abgase. Grundsätzlich dürfen Gewerbetriebe von Montag bis Samstag in der Zeit von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr den Lärm verursachen, der in unmittelbarer und unvermeidbarer Weise mit der Gewerbeausübung oder der Ausübung des Handwerks verbunden ist. Ferner darf jederzeit Lärm bei der Beseitigung unmittelbarer Gefahren gemacht werden (beispielsweise Maschinenlärm zur Nachtzeit zur Behebung eines plötzlichen Bruches von Versorgungsleitungen). Allerdings können für einzelne lärmintensive Gerätschaften und Maschinen besondere Betriebszeiten gelten. Darüber hinaus gilt, dass die Stadt Witten - Ordnungsamt /Gewerbeangelegenheiten- dann zuständig ist, wenn sie eine besondere gewerbe- oder gaststättenrechtliche Genehmigung erteilt hat (beispielsweise für Spielhallen oder Gaststätten). Gastronomisch genutzte Außenflächen (beispielsweise Biergärten, Straßencafés, Terrassen) sind durch das Landesimmissionsschutzgesetz hinsichtlich der Betriebszeit auf 24.00 Uhr begrenzt. In Einzelfällen kann eine kürzere Betriebszeit festgelegt sein. Der Gebrauch von Musik- oder Tonwiedergabegeräten ist - abgesehen von der Nachtruhe in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr - nicht grundsätzlich verboten. Andere Personen dürfen aber nicht erheblich belästigt werden; ein bloßes Hören stellt sich jedoch noch nicht als Belästigung dar. Von den Verboten der §§ 9 und 10 des Landesimmissionsschutzgesetzes können auf Antrag in begründeten Einzelfällen gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Zum Schutz der Bevölkerung werden diese Genehmigungen jedoch nur selten gewährt. Sonn- und Feiertage genießen einen besonderen Schutz. Bei Störungen der Sonn- und Feiertagsruhe kann das Ordnungsamt / Ordnungsangelegenheiten weitere Auskünfte geben.

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    Version

    Technisch geändert am 29.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Witten

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 16

    58449 Witten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    32 Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 16

    58452 Witten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

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    32 Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten

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    Hausanschrift

    Marktstraße 16

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    Version

    Technisch geändert am 13.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Witten

    Für den Antrag auf eine Gaststättenerlaubnis benötigen Sie folgende Unterlagen:

    • Antrag auf Gaststättenerlaubnis
    • Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) für Behörden. Das Führungszeugnis darf bei Beantragung der Gaststättenerlaubnis nicht älter als drei Monate sein.
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für natürliche Personen zur Vorlage bei einer Behörde. Der Gewerbezentralregisterauszug darf bei Beantragung der Gaststättenerlaubnis nicht älter als drei Monate sein.
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für juristische Personen zur Vorlage bei einer Behörde. Den Gewerbezentralregisterauszug müssen Sie bei dem für den Betriebssitz zuständigen Ordnungsamt beantragen.
    • Ggf. Handelsregisterauszug bzw. Gesellschaftsvertrag oder Satzung 
    • IHK-Nachweis (§ 4 des Gaststättengesetzes [GastG]). Bei diesem Nachweis handelt es sich um die Bescheinigung einer IHK über die Teilnahme an der Gaststättenunterrichtung oder eine vergleichbare Qualifikation, die durch die IHK bestätigt worden ist.
    • Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild
    • Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag zum Nachweis darüber, dass Sie die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Betriebsräume besitzen
    • Grundriss der für den Gaststättenbetrieb und den Aufenthalt der Beschäftigten vorgesehenen Räume)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Witten

    persönliche Zuverlässigkeit

    • Ihre Zuverlässigkeit wird anhand Ihres Führungszeugnisses und des Gewerbezentralregisterauszuges geprüft.
    • Bei juristischen Personen ist die Zuverlässigkeit grundsätzlich durch den Geschäftsführer nachzuweisen.

    Eignung der Räume und der örtlichen Lage

    • Die für den Gaststättenbetrieb vorgesehenen Räume müssen für die Art und den Umfang der beabsichtigten Nutzung geeignet sein und dürfen hinsichtlich ihrer Lage nicht dem öffentlichen Interesse widersprechen, etwa mit Blick auf den Lärmschutz

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Witten

    Bundesimmissionsschutzgesetz (Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge - Neufassung vom 26. September 2002 - BGBl. I Seite 3830 - in der zurzeit gültigen Fassung) Landesimmissionsschutzgesetz (Gesetz zum Schutze vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen vom 18. März 1975 - GV. NRW. Seite 232 - in der zurzeit gültigen Fassung)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen bei der zuständigen Gewerbebehörde einen Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis stellen. Dabei müssen Sie die jeweils erforderlichen Unterlagen beifügen, sofern diese nicht von der Behörde selbst eingeholt werden. Sofern keine Versagungsgründe vorliegen, wird Ihnen die beantragte Erlaubnis erteilt.

    Kosten

    Hinweise für Witten

    Ausnahmegenehmigung vom Verbot von Betätigungen, welche geeignet sind, die Nachtruhe zu stören (§ 9 Abs.2 LImschG): je angefangene Stunde 22 € Ausnahmebegenehmigung vom Verbot der Benutzung von Tongeräten: je angefangene Stunde 11 € höchstens je Tag 25 € nur Lautsprecherdurchsagen je Tag 11 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Gaststättengesetz gilt nur in den Ländern Bayern, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Die übrigen neun Länder haben eigene Landes-Gaststättengesetze erlassen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de