Gaststättengewerbe Erlaubnis

    Gaststättenerlaubnis

    Beschreibung

    Hinweise für Hamm

    Wer Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht und der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist, betreibt ein Gaststättengewerbe.

    Für einen Gaststättenbetrieb mit Alkoholauschank ist eine Gaststättenerlaubnis gemäß § 2 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG) erforderlich.

    Weitere mögliche Erlaubnisse:

    • vorläufige Gaststättenerlaubnis und vorläufige Stellvertretererlaubnis (nur im Zusammenhang mit einer endgültigen Erlaubnis), § 11 GastG
    • Gestattung zum Ausschank von alkoholischen Getränken für die Dauer einer Veranstaltung, § 12 GastG
    • Stellvertretererlaubnis, § 9 GastG


      Während des Antragsverfahren wird u.a. die Zuverlässigkeit des Antragstellers überprüft. Des Weiteren wird überprüft, ob die Gaststättenräume den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
    Rechtsgrundlagen allgemein

    Gaststättengesetz

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_10e0b424c64b7a0b1db54eea7efc257a

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 25.07.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2d0533f4e91daf1049fc882650597590

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 29.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Hamm

    Adresse

    Hausanschrift

    Thomasstraße 18

    58553 Halver

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachgebiet Gewerberecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Gustav-Heinemann-Straße 21

    59065 Hamm

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Gustav-Heinemann-Straße 21

    59065 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-7201

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hamm

     

    • Personalausweis oder Reisepass
    • 2 maßstabsgerechte Grundrisszeichnungen der Betriebsräume
    • 2 Lagepläne
    • eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes Ihres Wohnortes
    • ein Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (zu beantragen im Bürgeramt oder im Ordnungsamt des Wohnortes)
    • ein Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei Behörden (zu beantragen im Bürgeramt oder im Ordnungsamt des Wohnortes)
    • ein Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer
    • eine Kopie des Pachtvertrages für die Gaststättenräume

     

    Soll die  Gaststätte von einer juristischen Person betrieben werden (z. B. GmbH, UG usw.) sind zusätzlich folgende Unterlagen vorzulegen:

    • ein Führungszeugnis
    • von jedem gesetzlichen Vertreter ein Gewerbezentralregisterausszug
    • von jedem gesetzlichen Vertreter sowie von der juristischen Person eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
    • von jedem gesetzlichen Vertreter und von der juristischen Person der Handelsregisterauszug


    Diese Auflistung ist nicht abschließend. Je nach Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein.              

    Voraussetzungen

    persönliche Zuverlässigkeit

    • Ihre Zuverlässigkeit wird anhand Ihres Führungszeugnisses und des Gewerbezentralregisterauszuges geprüft.
    • Bei juristischen Personen ist die Zuverlässigkeit grundsätzlich durch den Geschäftsführer nachzuweisen.

    Eignung der Räume und der örtlichen Lage

    • Die für den Gaststättenbetrieb vorgesehenen Räume müssen für die Art und den Umfang der beabsichtigten Nutzung geeignet sein und dürfen hinsichtlich ihrer Lage nicht dem öffentlichen Interesse widersprechen, etwa mit Blick auf den Lärmschutz

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen bei der zuständigen Gewerbebehörde einen Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis stellen. Dabei müssen Sie die jeweils erforderlichen Unterlagen beifügen, sofern diese nicht von der Behörde selbst eingeholt werden. Sofern keine Versagungsgründe vorliegen, wird Ihnen die beantragte Erlaubnis erteilt.

    Kosten

    Hinweise für Hamm

    Die jeweilige Gebühr für die Erlaubnis wird nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand festgesetzt.

    (Gebührenrahmen: 400,00 - 3.500,00 €)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Gaststättengesetz gilt nur in den Ländern Bayern, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Die übrigen neun Länder haben eigene Landes-Gaststättengesetze erlassen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Hamm

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de