Gaststättenerlaubnis
Beschreibung
Hinweise für Hamm
Wer Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht und der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist, betreibt ein Gaststättengewerbe.
Für einen Gaststättenbetrieb mit Alkoholauschank ist eine Gaststättenerlaubnis gemäß § 2 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG) erforderlich.
Weitere mögliche Erlaubnisse:
- vorläufige Gaststättenerlaubnis und vorläufige Stellvertretererlaubnis (nur im Zusammenhang mit einer endgültigen Erlaubnis), § 11 GastG
- Gestattung zum Ausschank von alkoholischen Getränken für die Dauer einer Veranstaltung, § 12 GastG
- Stellvertretererlaubnis, § 9 GastG
Während des Antragsverfahren wird u.a. die Zuverlässigkeit des Antragstellers überprüft. Des Weiteren wird überprüft, ob die Gaststättenräume den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
Rechtsgrundlagen allgemein
Gaststättengesetz
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hamm
- Personalausweis oder Reisepass
- 2 maßstabsgerechte Grundrisszeichnungen der Betriebsräume
- 2 Lagepläne
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes Ihres Wohnortes
- ein Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (zu beantragen im Bürgeramt oder im Ordnungsamt des Wohnortes)
- ein Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei Behörden (zu beantragen im Bürgeramt oder im Ordnungsamt des Wohnortes)
- ein Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer
- eine Kopie des Pachtvertrages für die Gaststättenräume
Soll die Gaststätte von einer juristischen Person betrieben werden (z. B. GmbH, UG usw.) sind zusätzlich folgende Unterlagen vorzulegen:
- ein Führungszeugnis
- von jedem gesetzlichen Vertreter ein Gewerbezentralregisterausszug
- von jedem gesetzlichen Vertreter sowie von der juristischen Person eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- von jedem gesetzlichen Vertreter und von der juristischen Person der Handelsregisterauszug
Diese Auflistung ist nicht abschließend. Je nach Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein.
Voraussetzungen
persönliche Zuverlässigkeit
- Ihre Zuverlässigkeit wird anhand Ihres Führungszeugnisses und des Gewerbezentralregisterauszuges geprüft.
- Bei juristischen Personen ist die Zuverlässigkeit grundsätzlich durch den Geschäftsführer nachzuweisen.
Eignung der Räume und der örtlichen Lage
- Die für den Gaststättenbetrieb vorgesehenen Räume müssen für die Art und den Umfang der beabsichtigten Nutzung geeignet sein und dürfen hinsichtlich ihrer Lage nicht dem öffentlichen Interesse widersprechen, etwa mit Blick auf den Lärmschutz
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen bei der zuständigen Gewerbebehörde einen Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis stellen. Dabei müssen Sie die jeweils erforderlichen Unterlagen beifügen, sofern diese nicht von der Behörde selbst eingeholt werden. Sofern keine Versagungsgründe vorliegen, wird Ihnen die beantragte Erlaubnis erteilt.
Kosten
Hinweise für Hamm
Die jeweilige Gebühr für die Erlaubnis wird nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand festgesetzt.
(Gebührenrahmen: 400,00 - 3.500,00 €)
Hinweise (Besonderheiten)
Das Gaststättengesetz gilt nur in den Ländern Bayern, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Die übrigen neun Länder haben eigene Landes-Gaststättengesetze erlassen.
Weitere Informationen
Hinweise für Hamm
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.06.2024
Stichwörter
Hinweise für Hamm