Gaststättengewerbe Erlaubnis

    Gaststättengewerbe

    Beschreibung

    Hinweise für Verl

    Wer eine Gaststätte betreiben möchte, in der alkoholische Getränke zum Verzehr vor Ort ausgegeben werden, benötigt dazu eine Gaststättenerlaubnis. Eine Übersicht aller Unterlagen, die für die Beantragung dieser Erlaubnis erforderlich sind, haben wir Ihnen unten auf dieser Seite zusammengestellt.

    Für den Verkauf von alkoholischen Getränken aus besonderem Anlass, zum Beispiel bei Sportveranstaltungen, Zeltfeiern und Ausstellungen oder bei einem Tag der offenen Tür, wird eine sogenannte Gestattung benötigt. Für die Erteilung einer solchen vorübergehenden Erlaubnis genügt in der Regel ein schriftlicher Antrag. Wichtig: Der Antrag ist spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung zu stellen.

     

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 29.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Verl

    Adresse

    Hausanschrift

    Paderborner Straße 5

    33415 Verl

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Paderborner Str. 5

    33415 Verl

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Verl

    Für eine Gaststättenerlaubnis werden benötigt:

    • schriftlicher Antrag (bei Ihrem Ansprechpartner erhältlich)

    • Polizeiliches Führungszeugnis für den Antragsteller und dessen Ehepartner (bei der Wohnsitzbehörde zu beantragen)

    • Gewerbezentralregisterauszug für den Antragsteller und dessen Ehepartner (bei der Wohnsitzbehörde zu beantragen)

    • Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer

    • Bauzeichnungen, Lageplan

    • Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz (durch das Gesundheitsamt)

    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes

    • bei angemieteten Betriebsräumen: Miet- bzw. Pachtvertrag

    • bei Übernahme eines Betriebes: Verzichtserklärung des Vorgängers
       

    Für die Erteilung einer Gestattung ist in der Regel lediglich ein schriftlicher Antrag erforderlich.

    Formulare

    Voraussetzungen

    persönliche Zuverlässigkeit

    • Ihre Zuverlässigkeit wird anhand Ihres Führungszeugnisses und des Gewerbezentralregisterauszuges geprüft.
    • Bei juristischen Personen ist die Zuverlässigkeit grundsätzlich durch den Geschäftsführer nachzuweisen.

    Eignung der Räume und der örtlichen Lage

    • Die für den Gaststättenbetrieb vorgesehenen Räume müssen für die Art und den Umfang der beabsichtigten Nutzung geeignet sein und dürfen hinsichtlich ihrer Lage nicht dem öffentlichen Interesse widersprechen, etwa mit Blick auf den Lärmschutz

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen bei der zuständigen Gewerbebehörde einen Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis stellen. Dabei müssen Sie die jeweils erforderlichen Unterlagen beifügen, sofern diese nicht von der Behörde selbst eingeholt werden. Sofern keine Versagungsgründe vorliegen, wird Ihnen die beantragte Erlaubnis erteilt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Gaststättengesetz gilt nur in den Ländern Bayern, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Die übrigen neun Länder haben eigene Landes-Gaststättengesetze erlassen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Verl

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de