Gaststättengewerbe Erlaubnis

    Gaststättenerlaubnis

    Beschreibung

    Hinweise für Oelde

    Wer im stehenden Gewerbe Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle (Schankwirtschaft) oder gleichzeitig zubereitete Speisen verabreicht (Speisewirtschaft) und dessen Betrieb jedermann oder einem bestimmten Personenkreis zugänglich ist, betreibt ein Gaststättengewerbe.

    Zur Ausübung eines solchen Gewerbes ist eine Erlaubnis (Konzession) erforderlich, die schriftlich zu beantragen ist. Es empfiehlt sich, ein persönlichen Termin zu vereinbaren.  Bei Übernahme eines bestehenden Gaststättenbetriebes kann zunächst eine vorläufige Erlaubnis, befristet auf max. 3 Monate, beantragt werden.

    Vor Erteilung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis wird geprüft, ob der/die Antragsteller/in persönlich zuverlässig ist. Weiter wird geprüft, ob eine Baugenehmigung vorliegt. Vor Ersterlaubnis für eine Gaststätte muss daher stets der Fachdienst Bauordnung der Stadt Oelde aufgesucht werden.   Online-Anträge auf dem Wirtschafts-Service-Portal.NRW
    Rechtsgrundlagen allgemein

    § 2 Abs. 1 Gaststättengesetz

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2d0533f4e91daf1049fc882650597590

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 29.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachdienst Ordnungswesen und Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Ratsstiege 1

    59302 Oelde

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02522 72-237

    Fax: 02522 72-460

    E-Mail: stefan.boegel@oelde.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Oelde

    Adresse

    Hausanschrift

    Ratsstiege 1

    59302 Oelde

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Oelde

    • Pachtvertrag
    • Grundrisszeichnungen des Gewerbebetriebes
    • Lagepläne des Gewerbebetriebes 
    • Betriebsbeschreibungen der Räume bzw. Flächenberechnung der gewerblichen Räume
    • Führungszeugnis des Antragstellers (Belegart O)
    • Gewerbezentralregisterauszug des Antragstellers (Belegart 9)
    • Unterrichtungsnachweis der IHK
    • Gesundheitszeugnis bzw. Unterrichtungsnachweis nach dem Infektionsschutzgesetz
    • Bescheinigung in Steuersachen der zuständigen Stadtkasse
    • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes

    Voraussetzungen

    persönliche Zuverlässigkeit

    • Ihre Zuverlässigkeit wird anhand Ihres Führungszeugnisses und des Gewerbezentralregisterauszuges geprüft.
    • Bei juristischen Personen ist die Zuverlässigkeit grundsätzlich durch den Geschäftsführer nachzuweisen.

    Eignung der Räume und der örtlichen Lage

    • Die für den Gaststättenbetrieb vorgesehenen Räume müssen für die Art und den Umfang der beabsichtigten Nutzung geeignet sein und dürfen hinsichtlich ihrer Lage nicht dem öffentlichen Interesse widersprechen, etwa mit Blick auf den Lärmschutz

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen bei der zuständigen Gewerbebehörde einen Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis stellen. Dabei müssen Sie die jeweils erforderlichen Unterlagen beifügen, sofern diese nicht von der Behörde selbst eingeholt werden. Sofern keine Versagungsgründe vorliegen, wird Ihnen die beantragte Erlaubnis erteilt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Gaststättengesetz gilt nur in den Ländern Bayern, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Die übrigen neun Länder haben eigene Landes-Gaststättengesetze erlassen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Oelde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de