Gaststättengewerbe Erlaubnis

    Gaststättenerlaubnis

    Beschreibung

    Hinweise für Lengerich

    Die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis richten sich nach persönlichen Gegebenheiten. Ein persönliches Informationsgespräch mit der zuständigen Sachbearbeiterin / dem zuständigen Sachbearbeiter ist vor der Antragsstellung erforderlich.

    Mit Inkrafttreten des Wirtschafts-Portal-Gesetzes Nordrhein-Westfalen (WiPG NRW) am 01.07.2020 wurde das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (kurz: WSP.NRW) gegründet. Das Antragsportal ist das digitale Zugangstor für die Wirtschaft und stellt den einheitlichen Ansprechpartner für NRW dar.
    Im WSP.NRW kann die Nutzerin / der Nutzer über verschiedene Wege zu den online-Diensten gelangen. Unter dem folgenden Link sind alle derzeit verfügbaren online-Anträge aufgeführt. Gerne dürfen Sie Ihren Antrag auch über das Portal online einreichen: https://service.wirtschaft.nrw/online-antraege.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2d0533f4e91daf1049fc882650597590

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 29.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Tecklenburger Straße 2

    49525 Lengerich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05481-33120

    Fax: 05481-337120

    E-Mail: s.wallmeyer@lengerich.de

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Lengerich

    Adresse

    Hausanschrift

    Tecklenburger Str. 44653

    49525 Lengerich

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lengerich

    • Führungszeugnis

    • Unterrichtsnachweis der IHK

    • Bescheinigung des Gesundheitsamtes (nur bei Speisewirtschaft)

    • Gewerbezentralregister für Antragsteller und Ehegatten

    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes

    • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadt-/Gemeindekasse des Wohnortes

    • geprüfter Lageplan und Grundrisszeichnung der Bauordnungsbehörde (nicht älter als ein Jahr)

    • Kopie des Pachtvertrages

    • Handelsregisterauszug (bei juristischen Personen)

    Formulare

    Voraussetzungen

    persönliche Zuverlässigkeit

    • Ihre Zuverlässigkeit wird anhand Ihres Führungszeugnisses und des Gewerbezentralregisterauszuges geprüft.
    • Bei juristischen Personen ist die Zuverlässigkeit grundsätzlich durch den Geschäftsführer nachzuweisen.

    Eignung der Räume und der örtlichen Lage

    • Die für den Gaststättenbetrieb vorgesehenen Räume müssen für die Art und den Umfang der beabsichtigten Nutzung geeignet sein und dürfen hinsichtlich ihrer Lage nicht dem öffentlichen Interesse widersprechen, etwa mit Blick auf den Lärmschutz

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen bei der zuständigen Gewerbebehörde einen Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis stellen. Dabei müssen Sie die jeweils erforderlichen Unterlagen beifügen, sofern diese nicht von der Behörde selbst eingeholt werden. Sofern keine Versagungsgründe vorliegen, wird Ihnen die beantragte Erlaubnis erteilt.

    Kosten

    Hinweise für Lengerich

    Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Gaststättengesetz gilt nur in den Ländern Bayern, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Die übrigen neun Länder haben eigene Landes-Gaststättengesetze erlassen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de