Gaststättengewerbe Erlaubnis

    Gaststättenerlaubnis

    Beschreibung

    Hinweise für Hörstel

    Allgemeine Informationen

    Eine Gaststättenerlaubnis ist erforderlich, wenn alkoholische Getränke an Gäste ausgeschenkt werden. Werden keine alkoholische Getränke verabreicht, liegt ein erlaubnisfreies Gaststättengewerbe vor. Hierzu genügt eine einfache Gewerbe-Anmeldung. Sofern eine Gaststättenerlaubnis erforderlich ist, ist hierfür ein Antrag zu stellen. Es empfiehlt sich, diesbezüglich persönlich beim oben angegebenen Ansprechpartner vorzusprechen. Im Antragsverfahren wird die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers überprüft.



    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2d0533f4e91daf1049fc882650597590

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 29.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Hörstel

    Adresse

    Hausanschrift

    Sünte-Rendel-Straße 14

    48477 Hörstel

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachdienst III/1 Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Sünte-Rendel-Straße 14

    48477 Hörstel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05454 911-130

    Fax: 05454 911-107

    Version

    Technisch geändert am 10.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hörstel

    Zur Beantragung einer Erlaubnis (Konzession) zum Betrieb einer Gaststätte sind folgende Unterlagen einzureichen:

    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
    • Unterrichtungsnachweis der IHK
    • Bescheinigung des Gesundheitsamtes (nur bei Speisewirtschaften)
    • Gewerbezentralregisterauszug für Antragsteller zur Vorlage bei einer Behörde
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadt-/Gemeindekasse des Wohnortes
    • geprüfter Lageplan und Grundrisszeichnung der Bauordnungsbehörde (nicht älter als ein Jahr)
    • Kopie des Pachtvertrages
    • Handelsregisterauszug (bei juristischen Personen)

    Voraussetzungen

    persönliche Zuverlässigkeit

    • Ihre Zuverlässigkeit wird anhand Ihres Führungszeugnisses und des Gewerbezentralregisterauszuges geprüft.
    • Bei juristischen Personen ist die Zuverlässigkeit grundsätzlich durch den Geschäftsführer nachzuweisen.

    Eignung der Räume und der örtlichen Lage

    • Die für den Gaststättenbetrieb vorgesehenen Räume müssen für die Art und den Umfang der beabsichtigten Nutzung geeignet sein und dürfen hinsichtlich ihrer Lage nicht dem öffentlichen Interesse widersprechen, etwa mit Blick auf den Lärmschutz

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hörstel

    Die rechtliche Grundlagen ergeben sich aus der Gewerbeordnung, dem Gaststättengesetz und verschiedener darauf basierender Verordnungen.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen bei der zuständigen Gewerbebehörde einen Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis stellen. Dabei müssen Sie die jeweils erforderlichen Unterlagen beifügen, sofern diese nicht von der Behörde selbst eingeholt werden. Sofern keine Versagungsgründe vorliegen, wird Ihnen die beantragte Erlaubnis erteilt.

    Kosten

    Hinweise für Hörstel

    Je nach Aufwand zwischen 400,00 und 1.200,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Gaststättengesetz gilt nur in den Ländern Bayern, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Die übrigen neun Länder haben eigene Landes-Gaststättengesetze erlassen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de