Gaststättenerlaubnis
Beschreibung
Hinweise für Hörstel
Eine Gaststättenerlaubnis ist erforderlich, wenn alkoholische Getränke an Gäste ausgeschenkt werden. Werden keine alkoholische Getränke verabreicht, liegt ein erlaubnisfreies Gaststättengewerbe vor. Hierzu genügt eine einfache Gewerbe-Anmeldung. Sofern eine Gaststättenerlaubnis erforderlich ist, ist hierfür ein Antrag zu stellen. Es empfiehlt sich, diesbezüglich persönlich beim oben angegebenen Ansprechpartner vorzusprechen. Im Antragsverfahren wird die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers überprüft.
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Ansprechpartner
Fachdienst III/1 Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05454 911-130
Fax: 05454 911-107
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hörstel
Zur Beantragung einer Erlaubnis (Konzession) zum Betrieb einer Gaststätte sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Unterrichtungsnachweis der IHK
- Bescheinigung des Gesundheitsamtes (nur bei Speisewirtschaften)
- Gewerbezentralregisterauszug für Antragsteller zur Vorlage bei einer Behörde
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadt-/Gemeindekasse des Wohnortes
- geprüfter Lageplan und Grundrisszeichnung der Bauordnungsbehörde (nicht älter als ein Jahr)
- Kopie des Pachtvertrages
- Handelsregisterauszug (bei juristischen Personen)
Voraussetzungen
persönliche Zuverlässigkeit
- Ihre Zuverlässigkeit wird anhand Ihres Führungszeugnisses und des Gewerbezentralregisterauszuges geprüft.
- Bei juristischen Personen ist die Zuverlässigkeit grundsätzlich durch den Geschäftsführer nachzuweisen.
Eignung der Räume und der örtlichen Lage
- Die für den Gaststättenbetrieb vorgesehenen Räume müssen für die Art und den Umfang der beabsichtigten Nutzung geeignet sein und dürfen hinsichtlich ihrer Lage nicht dem öffentlichen Interesse widersprechen, etwa mit Blick auf den Lärmschutz
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hörstel
Die rechtliche Grundlagen ergeben sich aus der Gewerbeordnung, dem Gaststättengesetz und verschiedener darauf basierender Verordnungen.
Verfahrensablauf
Sie müssen bei der zuständigen Gewerbebehörde einen Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis stellen. Dabei müssen Sie die jeweils erforderlichen Unterlagen beifügen, sofern diese nicht von der Behörde selbst eingeholt werden. Sofern keine Versagungsgründe vorliegen, wird Ihnen die beantragte Erlaubnis erteilt.
Kosten
Hinweise für Hörstel
Je nach Aufwand zwischen 400,00 und 1.200,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
Das Gaststättengesetz gilt nur in den Ländern Bayern, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Die übrigen neun Länder haben eigene Landes-Gaststättengesetze erlassen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.06.2024