Gaststättenerlaubnis
Beschreibung
Hinweise für Emsdetten
Zur Beantragung einer Erlaubnis (Konzession) zum Betrieb einer Gaststätte sind verschiedene Unterlagen einzureichen.
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erforderliche Unterlagen
Hinweise für Emsdetten
- Antrag gem. untenstehendem Formular
- Führungszeugnis
- Unterrichtungsnachweis der IHK
- Bescheinigung des Gesundheitsamtes (nur bei Speisewirtschaften)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Auszug aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichts und Selbstauskunft, über das Internet einzuholen unter www.Vollstreckungsportal.de
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
- Lageplan und Grundrisszeichnung der Bauordnungsbehörde
- Kopie des Pachtvertrages
- Handelsregisterauszug (bei juristischen Personen)
Voraussetzungen
persönliche Zuverlässigkeit
- Ihre Zuverlässigkeit wird anhand Ihres Führungszeugnisses und des Gewerbezentralregisterauszuges geprüft.
- Bei juristischen Personen ist die Zuverlässigkeit grundsätzlich durch den Geschäftsführer nachzuweisen.
Eignung der Räume und der örtlichen Lage
- Die für den Gaststättenbetrieb vorgesehenen Räume müssen für die Art und den Umfang der beabsichtigten Nutzung geeignet sein und dürfen hinsichtlich ihrer Lage nicht dem öffentlichen Interesse widersprechen, etwa mit Blick auf den Lärmschutz
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Emsdetten
Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich aus dem Gaststättengesetz und verschiedenen darauf basierenden Verordnungen.
Verfahrensablauf
Sie müssen bei der zuständigen Gewerbebehörde einen Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis stellen. Dabei müssen Sie die jeweils erforderlichen Unterlagen beifügen, sofern diese nicht von der Behörde selbst eingeholt werden. Sofern keine Versagungsgründe vorliegen, wird Ihnen die beantragte Erlaubnis erteilt.
Hinweise (Besonderheiten)
Das Gaststättengesetz gilt nur in den Ländern Bayern, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Die übrigen neun Länder haben eigene Landes-Gaststättengesetze erlassen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.06.2024
Stichwörter
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