Gaststättengewerbe Erlaubnis

    Gaststättenerlaubnis

    Beschreibung

    Hinweise für Ascheberg

    Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht. Der Betrieb muss jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich sein. Der Betrieb einer Gaststätte ist erlaubnispflichtig, sobald Alkohol ausgeschenkt wird. Das Gaststättengesetz unterscheidet zwischen verschiedenen Betriebsarten, von der Diskothek bis hin zur Trinkhalle.

    Im Falle der Erlaubnispflicht müssen Sie die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit besitzen.

    Für die Erlaubniserteilung benötigen Sie folgende Unterlagen:

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2d0533f4e91daf1049fc882650597590

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 29.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungsverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Dieningstraße 7

    59387 Ascheberg

    Version

    Technisch geändert am 12.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungsverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Dieningstraße 7

    59387 Ascheberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02593 609-3010

    Fax: 02593 98783

    Version

    Technisch geändert am 27.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Ascheberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Dieningstraße 7

    59387 Ascheberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungsverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Dieningstraße 7

    59387 Ascheberg

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungsverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Dieningstraße 7

    59387 Ascheberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02593 609-3010

    Fax: 02593 98783

    Version

    Technisch geändert am 19.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ascheberg

    • Führungszeugnis des Antragstellers (zu beantragen bei der Meldebehörde oder der Ordnungsverwaltung des Wohnsitzes)
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister des Antragstellers (zu beantragen bei der Meldebehörde oder der Ordnungsverwaltung des Wohnsitzes)
    • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des für den Antragsteller zuständigen Finanzamtes
    • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des gemeindlichen/städtischen Steueramtes
    • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zuständigen Amtsgerichts
    • Unterrichtungsnachweis von einer Industrie- und Handelskammer
    • Pass/Personalausweis
    • ggf. Aufenthaltserlaubnis
    • ggf. Miet-/Pachtvertrag
    • ggf. Verzichtserklärung des Vorpächters
    • Lageplan
    • Grundriss über die Betriebsräume im Maßstab 1 : 1000

     

    Eine Gaststättenerlaubnis können Sie auch online im Wirtschafts-Service-Portal.NRW beantragen unter:
    Wirtschafts-Service-Portal.NRW

     

    Voraussetzungen

    persönliche Zuverlässigkeit

    • Ihre Zuverlässigkeit wird anhand Ihres Führungszeugnisses und des Gewerbezentralregisterauszuges geprüft.
    • Bei juristischen Personen ist die Zuverlässigkeit grundsätzlich durch den Geschäftsführer nachzuweisen.

    Eignung der Räume und der örtlichen Lage

    • Die für den Gaststättenbetrieb vorgesehenen Räume müssen für die Art und den Umfang der beabsichtigten Nutzung geeignet sein und dürfen hinsichtlich ihrer Lage nicht dem öffentlichen Interesse widersprechen, etwa mit Blick auf den Lärmschutz

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Ascheberg

    Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich aus der Gewerbeordnung, dem Gaststättengesetz und verschiedenen darauf basierenden Verordnungen.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen bei der zuständigen Gewerbebehörde einen Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis stellen. Dabei müssen Sie die jeweils erforderlichen Unterlagen beifügen, sofern diese nicht von der Behörde selbst eingeholt werden. Sofern keine Versagungsgründe vorliegen, wird Ihnen die beantragte Erlaubnis erteilt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Gaststättengesetz gilt nur in den Ländern Bayern, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Die übrigen neun Länder haben eigene Landes-Gaststättengesetze erlassen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de