Gaststättenerlaubnis
Beschreibung
Hinweise für Sankt Augustin
Sofern Sie in einer Gaststätte, die Sie betreiben, eine Außengastronomie einrichten möchten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis nach dem Gaststättenrecht, die Sie beim Fachbereich Ordnung beantragen können.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Sankt Augustin
Zur Beantragung der Erlaubnis zum Betrieb einer Außengastronomie auf einer Privatfläche bedarf es eines schriftlichen formlosen Antrages sowie eines Plans, aus dem sich die Lage der für die Außengastronomie vorgesehenen Fläche sowie die Anzahl der Tische und Sitzplätze ergibt:
- Grundrisszeichnungen in 3-facher Ausfertigung
- amtlicher Lageplan in 3-facher Ausfertigung
- unterschriebener Pachtvertrag in Kopie
Voraussetzungen
persönliche Zuverlässigkeit
- Ihre Zuverlässigkeit wird anhand Ihres Führungszeugnisses und des Gewerbezentralregisterauszuges geprüft.
- Bei juristischen Personen ist die Zuverlässigkeit grundsätzlich durch den Geschäftsführer nachzuweisen.
Eignung der Räume und der örtlichen Lage
- Die für den Gaststättenbetrieb vorgesehenen Räume müssen für die Art und den Umfang der beabsichtigten Nutzung geeignet sein und dürfen hinsichtlich ihrer Lage nicht dem öffentlichen Interesse widersprechen, etwa mit Blick auf den Lärmschutz
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen bei der zuständigen Gewerbebehörde einen Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis stellen. Dabei müssen Sie die jeweils erforderlichen Unterlagen beifügen, sofern diese nicht von der Behörde selbst eingeholt werden. Sofern keine Versagungsgründe vorliegen, wird Ihnen die beantragte Erlaubnis erteilt.
Fristen
Hinweise für Sankt Augustin
Bitte denken Sie an eine frühzeitige Antragsstellung ca. vier Wochen vor der geplanten Außenbewirtschaftung.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Sankt Augustin
Ansprechpartner sind:
Herr Münz (Außengastronomie)
Herr Zentner (Sondernutzungsgenehmigung)
Weitere Informationen
Hinweise für Sankt Augustin
Sofern sich die Außenfläche auf öffentlicher Fläche befinden soll, benötigen Sie darüber hinaus eine Sondernutzungsgenehmigung.
Bitte reichen Sie für diesen Fall den oben genannten Antrag doppelt ein. Dieser Antrag ist jährlich ca. vier Wochen vor der geplanten Außenbewirtschaftung zu wiederholen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.06.2024
Stichwörter
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