Gaststättengewerbe Erlaubnis

    Gaststättenerlaubnis

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Wenn Sie eine Gaststätte mit Alkoholausschank von jemandem übernehmen möchten und dieser den Betrieb noch nicht länger als ein Jahr eingestellt hat, besteht die Möglichkeit, eine vorläufige Gaststättenerlaubnis zu erhalten, um schnellstmöglich den Betrieb aufnehmen zu können.

    Dies setzt voraus, dass Sie die Gaststätte baulich unverändert und im bisher genehmigten Umfang betreiben. Außerdem müssen Sie einen Antrag auf eine endgültige Erlaubnis stellen. Ferner darf die Erlaubnis des Vorgängers nicht erloschen sein.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gewerbeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Apfelstraße 60

    52525 Heinsberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    1. Antrag auf Gaststättenerlaubnis
    2. Einwandfreie Grundrisszeichnungen aller Betriebsräume (Schankraum, Küche, alle Gasträume, Toilettenanlagen einschl. Personaltoiletten sowie die Lebensmittel- und Getränkelagerräume) im Maßstab 1 : 50 oder 1 : 100 in dreifacher Ausführung
    3. Betriebsbeschreibung sowie Nutzflächenberechnung
    4. Lageplan
    5. Bei Diskotheken: Schallschutzgutachten eines staatlich anerkannten Schallschutzunternehmers, einer amtlich anerkannten Güterprüfstelle für baulichen Schallschutz oder des technischen Überwachungsvereins
    6. Pachtvertrag oder Mietvertrag (Kopie)
    7. Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Wohnsitz-Finanzamtes (Ort, in dem Sie in den letzten drei Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben.)
    8. Auszug aus dem Vollstreckungsportal (https://www.vollstreckungsportal.de)
    9. Führungszeugnis nach Belegart 0 (zu beantragen bei der Wohnsitz-Meldebehörde) für das Gewerbeamt der Stadt Heinsberg, Betreff: zur Erteilung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis
    10. Gewerbezentralregisterauszug GZR 3, Belegart 9 (zu beantragen bei der Wohnsitz-Meldebehörde) für das Gewerbeamt der Stadt Heinsberg, Betreff: zur Erteilung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis
    11. Ausweisdokument, sofern die Meldeadresse darin nicht ersichtlich ist, zusätzlich eine Meldebescheinigung
    12. Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 4 des Gaststättengesetzes
    13. Bescheinigung des Gesundheitsamtes gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz bzw. Vorlage des Gesundheitszeugnisses

    Wenn Sie eine vorläufige Gaststättenerlaubnis beantragen möchten, müssen zwingend die Unterlagen zu den vorgenannten Nummern 1 und 6 bis 11 vorliegen sowie der vollständig ausgefüllte Antrag auf eine vorläufige Gaststättenerlaubnis.

    Bei einer Antragstellung durch eine juristische Person sind für jeden Geschäftsführer bzw. Vorstandsvorsitzenden die Unterlagen zu den vorgenannten Nummern 7-11 zum Zwecke der Zuverlässigkeitsprüfung vorzulegen.

    Ferner müssen für die juristische Person die Unterlagen zu den vorgenannten Nummern 7, 8 und 10 vorgelegt werden, es sei denn, es handelt sich um eine aktuell neu gegründete juristische Person.

    Zusätzlich sind für juristische Personen bei der Antragstellung ein aktueller Auszug aus dem Handels- bzw. Vereinsregister und eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages bzw. der Satzung vorzulegen.

    Bei einer Antragstellung durch ausländische Staatsangehörige - mit Ausnahme von EU-Angehörigen - muss zudem eine Aufenthaltserlaubnis vorgelegt werden, die zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit berechtigt.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heinsberg

    Um den Unterrichtungsnachweis gem. § 4 Abs. 1 Nr. 4 des Gaststättengesetzes zu erlangen, müssen Sie sich bei der Industrie- und Handelskammer, Theaterstr. 6-10, 52062 Aachen, Tel.: 0241/44600 anmelden.

    Der Unterrichtungsnachweis ist bei der Übernahme eines Gaststättenbetriebes innerhalb der Geltungsdauer der Vorerlaubnis zu erbringen.

    Bei Nichtteilnahme am Unterrichtungsverfahren wird der Antrag auf Erteilung der endgültigen Gaststättenerlaubnis abgelehnt und die Gaststätte geschlossen. Bei Neuerrichtung eines Gaststättenbetriebes ist der Unterrichtungsnachweis vor der Erteilung der Konzession zu erbringen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Heinsberg

    • Gaststättenerlaubnis: § 2 Gaststättengesetz (GastG)
    • Vorläufige Gaststättenerlaubnis: § 11 GastG

    Verfahrensablauf

    Sie müssen bei der zuständigen Gewerbebehörde einen Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis stellen. Dabei müssen Sie die jeweils erforderlichen Unterlagen beifügen, sofern diese nicht von der Behörde selbst eingeholt werden. Sofern keine Versagungsgründe vorliegen, wird Ihnen die beantragte Erlaubnis erteilt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heinsberg

    Auch bei einer erlaubnisfreien Gaststätte oder einem Beherbergungsbetrieb ist eine Gewerbeanmeldung bei dem hiesigen Gewerbeamt erforderlich.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Heinsberg

    Wenn Sie in der Gaststätte nur alkoholfreie Getränke oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle abgeben, so brauchen Sie nach dem Gaststättengesetz keine Erlaubnis.

    Eine Erlaubnis ist zudem nicht erforderlich, wenn Sie in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste verabreichen wollen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Heinsberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de