Gaststättengewerbe Erlaubnis

    Gaststättenerlaubnis

    Beschreibung

    Hinweise für Eschweiler

    Wollen Sie als Betreiberin oder Betreiber einer Gaststätte eine Außengastronomie auf einer öffentlichen Fläche einrichten, zum Beispiel auf einem Bürgersteig oder Platz?

    Für den Antrag auf Sondernutzung - Aufstellen von Tischen und Stühlen - benötigen Sie die unten angegebenen Unterlagen in dreifacher Ausfertigung, da parallel Stellungnahmen anderer Dienststellen eingeholt werden.

    Beantragung, Verfahren

    Verkehrsrechtliche Mindestvorgaben
    Bei der Antragstellung muss bereits sichergestellt sein, dass Verkehrszeichen nicht verdeckt werden und die Wirkung von Verkehrszeichen nicht beeinträchtigt wird.

    Fußgängerzonen
    Bis 11.00 Uhr ist die Fußgängerzone für den Lieferverkehr freigegeben. Um die für die Anlieferung benötigten Stellflächen nicht zu versperren, ist der Betrieb der Sondernutzungsflächen in der Fußgängerzone grundsätzlich erst ab 11.00 Uhr möglich.
    Eine Restgehwegfläche sowie Rettungswege für die Feuerwehr von mindestens 3,50 m sind in der Fußgängerzone grundsätzlich freizuhalten. In Ausnahmefällen, beispielsweise wenn ein größeres Fußgängeraufkommen in einer geschlossenen Gruppe den Bereich der Außengastronomie passieren muss, ist eine größere Restgehwegfläche notwendig.

    Gehwege
    Eine bedarfsangepasste behinderungsfreie Restgehwegbreite für den Fußgängerverkehr von 1,80 m bis 3,00 m insbesondere auch für Schulwege und Zuwegungen zu Kindergärten ist freizuhalten.
    Wenn die Sondernutzungsfläche an die Fahrbahn oder einen Radweg grenzt, ist ein Sicherheitsabstand von 0,5 m notwendig.

    Mindestanforderungen hinsichtlich Toilettenanlagen

    • Bei insgesamt bis zu 50 Sitzplätzen: eine Herrentoilette und eine Damentoilette,
    • 50 bis 200 Sitzplätze: je zwei Toiletten,
    • 200 - 400 Sitzplätze: je vier Toiletten.

    Immissionsschutz
    Außengastronomie hat aus Gründen des Lärmschutzes verkürzte Öffnungszeiten. Näheres entnehmen Sie bitte der besonderen Information zum Lärmschutz .

    benötigte Unterlagen

    • Auszug aus der entsprechenden Grundkarte mit genauer Einzeichnung der für die Außengastronomie vorgesehenen Flächen,
    • Skizze im Maßstab 1:100 mit maßstabgerechter Eintragung der vorgesehenen Aufbauten, beispielsweise Stühle, Tische, Sonnenschirme, Abfallbehälter, mobile Ver- und Entsorgungsstationen, einschließlich vorgesehener Abgrenzungen gegenüber dem übrigen Verkehrsraum, beispielsweise Bepflanzungen in Kübeln oder anderen Behältnissen,
    • Fotos oder Prospekte der vorgesehenen Aufbauten, Farbe und Gestaltung der Stühle, Tische, Sonnenschutz, ggf. Art und Umfang der Beleuchtung, Stromversorgung usw,
    • Beschreibung der Konzeption und Organisation des Geschäftsablaufes, beispielsweise Aufstelldauer (Sommernutzung, Ganzjahresnutzung, Nutzung nur für bestimmte Monate), Lagerung der Aufbauten nach dem täglichen Aufstellende um maximal 22.00 Uhr, Reinigung der Sondernutzungsflächen, Toilettenangebot usw.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2d0533f4e91daf1049fc882650597590

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 29.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Allgemeine Ordnung und Standesamtswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Version

    Technisch geändert am 13.05.2021

    Sprachversion

    Deutsch

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    Allgemeine Ordnung und Standesamtswesen

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    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

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    Technisch geändert am 17.09.2024

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    Technisch geändert am 17.09.2024

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    Allgemeine Ordnung und Standesamtswesen

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    Johannes-Rau-Platz 1

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    Technisch geändert am 13.05.2021

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    Technisch geändert am 23.02.2024

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    Technisch geändert am 17.09.2024

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    erforderliche Unterlagen

    Für den Antrag auf eine Gaststättenerlaubnis benötigen Sie folgende Unterlagen:

    • Antrag auf Gaststättenerlaubnis
    • Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) für Behörden. Das Führungszeugnis darf bei Beantragung der Gaststättenerlaubnis nicht älter als drei Monate sein.
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für natürliche Personen zur Vorlage bei einer Behörde. Der Gewerbezentralregisterauszug darf bei Beantragung der Gaststättenerlaubnis nicht älter als drei Monate sein.
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für juristische Personen zur Vorlage bei einer Behörde. Den Gewerbezentralregisterauszug müssen Sie bei dem für den Betriebssitz zuständigen Ordnungsamt beantragen.
    • Ggf. Handelsregisterauszug bzw. Gesellschaftsvertrag oder Satzung
    • IHK-Nachweis (§ 4 des Gaststättengesetzes [GastG]). Bei diesem Nachweis handelt es sich um die Bescheinigung einer IHK über die Teilnahme an der Gaststättenunterrichtung oder eine vergleichbare Qualifikation, die durch die IHK bestätigt worden ist.
    • Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild
    • Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag zum Nachweis darüber, dass Sie die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Betriebsräume besitzen
    • Grundriss der für den Gaststättenbetrieb und den Aufenthalt der Beschäftigten vorgesehenen Räume)

    Voraussetzungen

    persönliche Zuverlässigkeit

    • Ihre Zuverlässigkeit wird anhand Ihres Führungszeugnisses und des Gewerbezentralregisterauszuges geprüft.
    • Bei juristischen Personen ist die Zuverlässigkeit grundsätzlich durch den Geschäftsführer nachzuweisen.

    Eignung der Räume und der örtlichen Lage

    • Die für den Gaststättenbetrieb vorgesehenen Räume müssen für die Art und den Umfang der beabsichtigten Nutzung geeignet sein und dürfen hinsichtlich ihrer Lage nicht dem öffentlichen Interesse widersprechen, etwa mit Blick auf den Lärmschutz

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen bei der zuständigen Gewerbebehörde einen Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis stellen. Dabei müssen Sie die jeweils erforderlichen Unterlagen beifügen, sofern diese nicht von der Behörde selbst eingeholt werden. Sofern keine Versagungsgründe vorliegen, wird Ihnen die beantragte Erlaubnis erteilt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Gaststättengesetz gilt nur in den Ländern Bayern, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Die übrigen neun Länder haben eigene Landes-Gaststättengesetze erlassen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de