Gaststättenerlaubnis
Beschreibung
Hinweise für Baesweiler
Vorübergehendes Gaststättengewerbe (Schankgenehmigung)
Für Veranstaltungen, im Rahmen derer alkoholische Getränke gegen Bezahlung ausgeschenkt werden, ist die Erteilung einer vorübergehenden Gestattung nach den Vorschriften des § 12 des Gaststättengesetzes (GastG) notwendig. Diese Vorschrift gilt unabhängig davon, ob der Ausschank durch einen Verein, eine Privatperson oder durch einen Gewerbetreibenden erfolgt.
Die Gestattung wird für einen besonderen Anlass und ein zeitlich begrenztes Ereignis erteilt.
Einen entsprechenden Antrag können Sie über dieses Portal online erstellen und an das Ordnungsamt versenden.
Gebühren:
- 1 Tag: 30,00 €
- 2 Tage: 45,00 €
- 3 Tage: 60,00 €
- ab 4 Tage: 100,00 €
Dauerhafte Gaststättenerlaubnis (Gaststättenkonzession)
Durch eine dauerhafte Gaststättenerlaubnis gemäß § 2 GastG (Gaststättenkonzession) wird dem Antragsteller gestattet, eine Gaststätte mit Alkoholausschank an gleichem Standort dauerhaft zu betreiben. Eine gaststättenrechtliche Erlaubnis ist nur dann notwendig, wenn im Rahmen des Gaststättenbetriebes alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten werden. Sofern keine alkoholischen Getränke ausgeschenkt werden, ist eine Gewerbeanmeldung ausreichend.
Gaststättenkonzessionen sind ca. acht Wochen vor der geplanten Eröffnung zu beantragen. Folgende Unterlagen sind beim Ordnungsamt einzureichen:
- Schriftlicher Antrag, den Sie in diesem Portal online erstellen können, um ihn auszudrucken und zu unterschreiben
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass; bei Ausländern Nationalpass ggf. Aufenthaltserlaubnis
- Behördenführungszeugnis, Belegart "O" (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt, gebührenpflichtig)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Erhältlich beim Gewerbeamt, gebührenpflichtig)
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
- Unterrichtungsnachweis der IHK Aachen über lebensmittelrechtliche Bestimmungen im Gaststättengewerbe (gebührenplfichtig)
- Unterrichtungsnachweis des Gesundheitsamtes Aachen über die Tätigkeitsverbote der Pflichten nach §§ 42,43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) (gebührenplfichtig)
- Nutzflächenberechnung und Grundrisszeichnung aller Betriebsräume durch einen Architekten oder eine Fachfirma Maßstab 1:100 in zweifacher Ausfertigung, ggf. Baugenehmigung
- Kopie des Pacht-, Miet- oder Nutzungsvertrags über die Betriebsstätte bzw. Grundbuchauszug bei Eigentum
- Ggf. Sondernutzungserlaubnis für eine Außenbestuhlung
Gebühren:
- Dauerhafte Gaststättenerlaubnis: 858,00 €
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02401 800-0
Fax: 02401 800-117
erforderliche Unterlagen
Für den Antrag auf eine Gaststättenerlaubnis benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Antrag auf Gaststättenerlaubnis
- Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) für Behörden. Das Führungszeugnis darf bei Beantragung der Gaststättenerlaubnis nicht älter als drei Monate sein.
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für natürliche Personen zur Vorlage bei einer Behörde. Der Gewerbezentralregisterauszug darf bei Beantragung der Gaststättenerlaubnis nicht älter als drei Monate sein.
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für juristische Personen zur Vorlage bei einer Behörde. Den Gewerbezentralregisterauszug müssen Sie bei dem für den Betriebssitz zuständigen Ordnungsamt beantragen.
- Ggf. Handelsregisterauszug bzw. Gesellschaftsvertrag oder Satzung
- IHK-Nachweis (§ 4 des Gaststättengesetzes [GastG]). Bei diesem Nachweis handelt es sich um die Bescheinigung einer IHK über die Teilnahme an der Gaststättenunterrichtung oder eine vergleichbare Qualifikation, die durch die IHK bestätigt worden ist.
- Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild
- Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag zum Nachweis darüber, dass Sie die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Betriebsräume besitzen
- Grundriss der für den Gaststättenbetrieb und den Aufenthalt der Beschäftigten vorgesehenen Räume)
Voraussetzungen
persönliche Zuverlässigkeit
- Ihre Zuverlässigkeit wird anhand Ihres Führungszeugnisses und des Gewerbezentralregisterauszuges geprüft.
- Bei juristischen Personen ist die Zuverlässigkeit grundsätzlich durch den Geschäftsführer nachzuweisen.
Eignung der Räume und der örtlichen Lage
- Die für den Gaststättenbetrieb vorgesehenen Räume müssen für die Art und den Umfang der beabsichtigten Nutzung geeignet sein und dürfen hinsichtlich ihrer Lage nicht dem öffentlichen Interesse widersprechen, etwa mit Blick auf den Lärmschutz
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen bei der zuständigen Gewerbebehörde einen Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis stellen. Dabei müssen Sie die jeweils erforderlichen Unterlagen beifügen, sofern diese nicht von der Behörde selbst eingeholt werden. Sofern keine Versagungsgründe vorliegen, wird Ihnen die beantragte Erlaubnis erteilt.
Hinweise (Besonderheiten)
Das Gaststättengesetz gilt nur in den Ländern Bayern, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Die übrigen neun Länder haben eigene Landes-Gaststättengesetze erlassen.
Weitere Informationen
Hinweise für Baesweiler
Folgende Merkblätter stehen für Sie zum Download bereit:
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.06.2024
Stichwörter
Hinweise für Baesweiler