Gaststättenerlaubnis
Beschreibung
Hinweise für Neuss
Zum Betreiben eines Gaststättengewerbes (Schankwirtschaft, Schank- und Speisewirtschaft, Diskothek, Imbisswirtschaft, Trinkhalle) ist eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz erforderlich. Entscheidend für die Erlaubnis ist der Ausschank alkoholischer Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle.
Zur reibungslosen Übernahme von bestehenden Betrieben ist zunächst die Erteilung einer vorläufigen Erlaubnis möglich (befristet auf 2- 3 Monate), soweit die Örtlichkeiten nicht länger als 12 Monate leer gestanden haben.
Einer Erlaubnis bedarf nicht, wer
- alkoholfreie Getränke,
- unentgeltliche Kostproben,
- zubereitete Speisen oder
- in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste verabreicht.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Neuss
Bei der Beantragung einer Gaststättenerlaubnis durch eine natürliche Person sind nachfolgende Unterlagen einzureichen:
- Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis
- Personalausweis bzw. auflagenfreier Pass mit einer Aufenthaltserlaubnis bzw. Aufenthaltsberechtigung
- Führungszeugnis der Belegart O (zu beantragen beim Bürgeramt der Stadt Neuss)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister der Belegart 9 (zu beantragen beim Bürgeramt der Stadt Neuss)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes (Finanzamt Neuss, Hammfelddamm 9, 41460 Neuss)
- Auszug aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichtes (Amtsgericht Neuss, Breite Straße 48, 41460 Neuss)
- Unterrichtungsnachweis nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 Gaststättengesetz (Industrie- und Handelskammern, z.B. IHK Mittlerer Niederrhein - Gaststättenunterrichtung)
- Kopie des Pachtvertrages (bei Eigentum Kopie des Grundbuchauszuges)
- Grundrisszeichnungen von allen Etagen, in denen sich Betriebsräume befinden (Maßstab möglichst 1:50 oder 1:100)
Bei der Beantragung einer Gaststättenerlaubnis durch eine juristische Person sind nachfolgende Unterlagen einzureichen:
- Führungszeugnis des Geschäftsführers der Belegart O (zu beantragen beim Bürgeramt der Stadt Neuss)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister für die juristische Person und den Geschäftsführer (zu beantragen beim Bürgeramt der Stadt Neuss)
- Handelsregisterauszug
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes für die juristische Person und den Geschäftsführer ( Finanzamt Neuss, Hammfelddamm 9, 41460 Neuss )
- Auszug aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichtes (für die juristische Person und den Geschäftsführer,
- Amtsgericht Neuss, Breite Straße 48, 41460 Neuss)
- Unterrichtungsnachweis des geschäftsführers nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 Gaststättengesetz ( Industrie- und Handelskammern, z.B. IHK Mittlerer Niederrhein - Gaststättenunterrichtung)
- Kopie des Pachtvertrages ( bei Eigentum Kopie des Grundbuchauszuges)
- Grundrisszeichnungen von allen Etagen, in denen sich Betriebsräume befinden ( Maßstab möglichst 1:50 oder 1:100)
Sollte der Antragssteller oder der Geschäftsführer seinen Hauptwohnsitz nicht in Neuss haben, so sind
- das Führungszeugnis,
- der Gewerbezentralregisterauszug,
- die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und
Zusätzliche Unterlagen bei Neuerrichtungen:
- Schallschutzgutachten
- Unbeglaubigter Lageplan
Erforderliche Abnahmen:
- Abnahme durch den Außendienst des Ordnungsamtes der Stadt Neuss (Terminvereinbarung unter 02131/90-3262 oder -3230 oder -3233, nur morgens 07.30 Uhr - 08.30 Uhr)
- Abnahme durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Rhein-Kreis Neuss (Terminvereinbarung unter 02181/601-3935 oder -3936, nur morgens 07.30 Uhr - 09.00 Uhr)
Voraussetzungen
Hinweise für Neuss
persönliche Zuverlässigkeit
- Ihre Zuverlässigkeit wird anhand Ihres Führungszeugnisses und des Gewerbezentralregisterauszuges geprüft.
- Bei juristischen Personen ist die Zuverlässigkeit grundsätzlich durch den Geschäftsführer nachzuweisen.
Eignung der Räume und der örtlichen Lage
- Die für den Gaststättenbetrieb vorgesehenen Räume müssen für die Art und den Umfang der beabsichtigten Nutzung geeignet sein und dürfen hinsichtlich ihrer Lage nicht dem öffentlichen Interesse widersprechen, etwa mit Blick auf den Lärmschutz
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Neuss
- Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.
- Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Neuss
- Der Bearbeitungszeitraum richtet sich u.a. nach Dauer der Beibringung der geforderten Unterlagen und Abnahmen.
- Die Ausstellung einer vorläufigen Erlaubnis ist i.d.R. nach 1-3 Werktagen möglich. Die Bearbeitungsdauer einer endgültigen Erlaubnis beträgt 4-12 Wochen.
Hinweise (Besonderheiten)
Das Gaststättengesetz gilt nur in den Ländern Bayern, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Die übrigen neun Länder haben eigene Landes-Gaststättengesetze erlassen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.06.2024
Stichwörter
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