Gaststättenerlaubnis
Beschreibung
Hinweise für Mönchengladbach
Welche Gewerbe sind erlaubnispflichtig und wo bekomme ich die Erlaubnis?
Tätigkeiten, die vom Ordnungsamt der Stadt Mönchengladbach erlaubt werden:
- Gewerbebetriebe, in denen Alkohol ausgeschenkt wird. (z.B. Gaststätten, Imbissbetriebe, Diskotheken)
- das Betreiben einer Spielhalle
- das Aufstellen von Geldspielgeräten
- die Ausübung des Reisegewerbes
- die Vermittlung von Immobilien, Darlehen sowie die Bauträger- und Baubetreuertätigkeit
- die Wohnimmobilienverwaltung
- die Ausübung des Bewachungsgewerbes
- die Ausübung des Versteigerungsgewerbes
- die Ausübung des Pfandleihgewerbes
- der Betrieb einer Privatkrankenanstalt
- der Handel und das Halten von lebenden Wirbeltieren und die Tierzucht
- die gewerbsmäßige Personenbeförderung (Taxi / Mietwagen)
- der gewerbliche Güterkraftverkehr
- Betrieb von Prostitutionsstätten
Weitere Gewerbeerlaubnisse werden von anderen Behörden (siehe Klammerergänzung) erteilt, so unter anderem für folgende Tätigkeiten:
- die selbständige Ausübung eines Handwerks (Handwerkskammer)
- die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung (Regionaldirektion der Agentur für Arbeit)
- die Erbringung von Finanzdienstleistungen / die Vermittlung von Finanzinstrumenten (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
- der Betrieb einer Apotheke (Fachbereich Gesundheit)
- der Betrieb eines Busunternehmens (Bezirksregierung)
- Vermittlung von Kapitalanlagen (Industrie- und Handelskammer)
Hierfür benötigen Sie:
- einen elektronischen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte mit eingeschalteter eID-Funktion und gültigem PIN
- ein Konto der BundID
- die Ausweis APP AusweisApp - Startseite (bund.de).
Für die Beantragung benötigen Sie dann eine BundID. Weitere Informationen zur BundID finden Sie auch hier.
Sollten Sie für Ihren Online-Ausweis die PIN vergessen oder den PIN-Brief verloren haben, vereinbaren Sie einen Termin (Einwohnermeldeangelegenheiten -> Pass- und Ausweisangelegenheiten).
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Ansprechpartner
Allgemeine Gewerbeangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02161 25-6241
Fax: 02161 25-6299
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erforderliche Unterlagen
Für den Antrag auf eine Gaststättenerlaubnis benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Antrag auf Gaststättenerlaubnis
- Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) für Behörden. Das Führungszeugnis darf bei Beantragung der Gaststättenerlaubnis nicht älter als drei Monate sein.
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für natürliche Personen zur Vorlage bei einer Behörde. Der Gewerbezentralregisterauszug darf bei Beantragung der Gaststättenerlaubnis nicht älter als drei Monate sein.
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für juristische Personen zur Vorlage bei einer Behörde. Den Gewerbezentralregisterauszug müssen Sie bei dem für den Betriebssitz zuständigen Ordnungsamt beantragen.
- Ggf. Handelsregisterauszug bzw. Gesellschaftsvertrag oder Satzung
- IHK-Nachweis (§ 4 des Gaststättengesetzes [GastG]). Bei diesem Nachweis handelt es sich um die Bescheinigung einer IHK über die Teilnahme an der Gaststättenunterrichtung oder eine vergleichbare Qualifikation, die durch die IHK bestätigt worden ist.
- Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild
- Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag zum Nachweis darüber, dass Sie die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Betriebsräume besitzen
- Grundriss der für den Gaststättenbetrieb und den Aufenthalt der Beschäftigten vorgesehenen Räume)
Voraussetzungen
persönliche Zuverlässigkeit
- Ihre Zuverlässigkeit wird anhand Ihres Führungszeugnisses und des Gewerbezentralregisterauszuges geprüft.
- Bei juristischen Personen ist die Zuverlässigkeit grundsätzlich durch den Geschäftsführer nachzuweisen.
Eignung der Räume und der örtlichen Lage
- Die für den Gaststättenbetrieb vorgesehenen Räume müssen für die Art und den Umfang der beabsichtigten Nutzung geeignet sein und dürfen hinsichtlich ihrer Lage nicht dem öffentlichen Interesse widersprechen, etwa mit Blick auf den Lärmschutz
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen bei der zuständigen Gewerbebehörde einen Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis stellen. Dabei müssen Sie die jeweils erforderlichen Unterlagen beifügen, sofern diese nicht von der Behörde selbst eingeholt werden. Sofern keine Versagungsgründe vorliegen, wird Ihnen die beantragte Erlaubnis erteilt.
Hinweise (Besonderheiten)
Das Gaststättengesetz gilt nur in den Ländern Bayern, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Die übrigen neun Länder haben eigene Landes-Gaststättengesetze erlassen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.06.2024
Stichwörter
Hinweise für Mönchengladbach