Gaststättengewerbe Erlaubnis

    Gaststättengewerbe Erlaubnis

    Beschreibung

    Hinweise für Krefeld

    Wenn Sie ein Gaststättengewerbe mit Alkoholausschank betreiben wollen, benötigen Sie grundsätzlich eine Gaststättenerlaubnis.

    Unabhängig von der hier behandelten Gaststättenerlaubnis und abhängig von Ihrem Angebot müssen Sie ggf. weitere Anmelde- und Erlaubnispflichten erfüllen, etwa nach der Gewerbeordnung und der Handwerksordnung.

    Ein Gaststättengewerbe betreiben Sie, wenn Sie gewerbsmäßig

    •  im stehenden Gewerbe, also in einer festen Betriebsstätte, Getränke (Schankwirtschaft) oder zubereitete Speisen (Speisewirtschaft) zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen oder
    •  im Reisegewerbe (von einer lediglich für die Dauer einer Veranstaltung ortsfesten Betriebsstätte aus) Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen.

    Voraussetzung ist in jedem Fall, dass der Betrieb grundsätzlich jedermann zugänglich ist.

    Keine Gaststättenerlaubnis benötigen Sie, wenn Sie lediglich

    • alkoholfreie Getränke,
    • unentgeltliche Kostproben,
    • zubereitete Speisen oder
    • in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste

    verabreichen.

    Für Straußwirtschaften gelten Sonderregelungen (§ 14 des Gaststättengesetzes [GastG]).

    Die Erlaubnis wird für eine bestimmte Betriebsart (z. B. Schankwirtschaft, Diskothek, Imbisswirtschaft) erteilt und gilt nur für die dem Betrieb dienenden Räume. Gegebenenfalls ist außerdem eine Baugenehmigung erforderlich.

    Erlaubnispflichtig ist auch jede Erweiterung des Gaststättenbetriebes und jede Änderung der Räume.

    Bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Personenhandelsgesellschaften ist für jeden Gesellschafter eine eigene Erlaubnis erforderlich. Bei juristischen Personen und nichtrechtsfähigen Vereine ist hingegen nur eine einzige Gaststättenerlaubnis erforderlich.

    Wenn Sie einen bestehenden erlaubnispflichtigen Gaststättenbetrieb von einer anderen Person übernehmen wollen, kann Ihnen bis zur Erteilung der endgültigen Gaststättenerlaubnis eine vorläufige Erlaubnis auf Widerruf (in der Regel für 3 Monate) erteilt werden (§11 GastG). Mit dieser Erlaubnis kann der Betrieb auch kurzfristig übernommen werden.

    Eine Erlaubnis zur Stellvertretung (§ 9 GastG) sollte beantragt werden, wenn Sie die Gaststätte durch einen Stellvertreter führen lassen wollen, der auch verantwortlich gegenüber Behörden und Institutionen auftreten soll. Der Stellvertreter muss die gleichen Kriterien bezüglich persönlicher Zuverlässigkeit und Eignung erfüllen wie Sie selbst.

    Online-Dienste

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    Version

    Technisch geändert am 29.08.2022

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    Deutsch

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    Version

    Technisch geändert am 14.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sicherheit & Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Elbestraße 7

    47800 Krefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-2201

    E-Mail: FB32@krefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Krefeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Hauptbahnhof 5

    47798 Krefeld

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Krefeld

    Auszug aus der Liegenschaftskarte, Führungszeugnis der Belegart "O", Auszug aus dem Gewerbezentralregister der Belegart "9", Bescheinigung in Steuersachen der zuständigen Finanzämter, Bescheinigung in Steuersachen der zuständigen Gemeinde-/Stadtkasse am Wohnort, Auskunft aus dem Vollstreckungsportal, Personalausweis oder Reisepass, Unterrichtungsnachweis einer Industrie- und Handelskammer für den Antragsteller bzw. die Antragstellerin, zwei Grundrisszeichnungen aller zum Betrieb gehörenden Räume sowie Pachtvertrag bzw. Eigentumsnachweis (nur zur Vorlage)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Krefeld

    persönliche Zuverlässigkeit

    • Ihre Zuverlässigkeit wird anhand Ihres Führungszeugnisses und des Gewerbezentralregisterauszuges geprüft.
    • Bei juristischen Personen ist die Zuverlässigkeit grundsätzlich durch den Geschäftsführer nachzuweisen.

    Eignung der Räume und der örtlichen Lage

    • Die für den Gaststättenbetrieb vorgesehenen Räume müssen für die Art und den Umfang der beabsichtigten Nutzung geeignet sein und dürfen hinsichtlich ihrer Lage nicht dem öffentlichen Interesse widersprechen, etwa mit Blick auf den Lärmschutz

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Krefeld

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Krefeld

    • 4 Wochen (bis zu 6 Wochen)

    Kosten

    Hinweise für Krefeld

    • Erteilung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis: 100,00€ bis 1.200,00€
      Zahlungsziel:
      Die Gebühr ist bei Antragstellung als Vorschuss zu entrichten.
    • Befristete Vorerlaubnis - zusätzliche Verwaltungsgebühr: 25,00€ bis 250,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Krefeld

    Allgemeiner Hinweis:

    Das Gaststättengewerbe kann von natürlichen und juristischen Personen ausgeübt werden. Bei Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist eine Erlaubnis für jeden geschäftsführenden Gesellschafter erforderlich. Bei Personenvereinigungen mit eigener Rechtspersönlichkeit wird die Erlaubnis von dieser beantragt, die Antragsunterlagen sind dann sowohl von ihr, als auch von allen vertretungsberechtigten Geschäftsführern beizubringen. Entsprechenden Anträgen sind ein Handelsregisterauszug und die notariell beurkundeten Gesellschafterverträge beizulegen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Krefeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de