Jagen in Wuppertal: Überblick
Hinweise für Wuppertal
Beschreibung
Hinweise für Wuppertal
Wer in Wuppertal jagen will, muss
- die Jägerprüfung bestanden haben,
- einen gültigen Jagdschein besitzen.
Die Jagd darf nur in Jagdbezirken ausgeübt werden. Wuppertal ist in 27 Jagdreviere gegliedert.
Das Landesjagdgesetz (LJagdG NW) regelt die Jagd in Nordrhein-Westfalen. Es enthält z.B. Vorschriften über
- Schonzeiten,
- Beschränkungen der Jagdausübung,
- die Gestaltung der Jagdbezirke und
- Bußgeldvorschriften bei Vergehen gegen das Jagdgesetz.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der unteren Jagdbehörde der Stadt Wuppertal und der Kreisjägerschaft (siehe "Downloads/Links").
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Ansprechpartner
Ressortmanagement, Jagd- und Fischereiangelegenheiten, Untere Jagdbehörde 106.01
Kontakt
Telefon Festnetz: 0202 563-5560
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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