Jagdpachtvertrag
Hinweise für Krefeld
Beschreibung
Hinweise für Krefeld
Die Stadt Krefeld ist geschäftsführend im Auftrag der Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Krefeld tätig. Die Jagdgenossenschaft Krefeld ist ein Zusammenschluss aller Grundstückseigentümer von bejagbaren Grundstücken in Krefeld (außer der Gemarkung Hüls, dort existiert eine eigene Jagdgenossenschaft).
Für die Möglichkeit der Bejagung seines Grundstückes erhält der Grundstückseigentümer eine Jagdpachtauszahlung. Im Hinblick auf den Umfang der im Eigentum der Stadt Krefeld stehenden bejagbaren Fläche im Stadtgebiet vertritt die Fachbereichsleiterin Vermessung, Kataster und Liegenschaften die Stadt Krefeld in der Krefelder Jagdgenossenschaft.
Die Geschäftsführung der Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Krefeld weist auf die bevorstehende Auszahlung der Jagdpachten hin. Alle Eigentümer bejagbarer Flächen im Stadtgebiet Krefeld (mit Ausnahme von Hüls) sind aufgefordert, der Geschäftsstelle die entsprechenden Unterlagen zur Auszahlung der Jagdpacht zu übersenden.
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Ansprechpartner
Jagdgenossenschaft
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-3613
E-Mail: jagdgenossenschaft@krefeld.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Der Antrag kann online gestellt werden.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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