Sorgeregister Ausstellung Negativbescheinigung

    Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern

    Sie haben das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind und brauchen eine Bescheinigung (Negativbescheinigung) darüber? Hier erfahren Sie mehr.

    Beschreibung

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Mütter, die bei der Geburt nicht verheiratet waren und keine gemeinsame Sorge erklärt haben, können sich dies entsprechend im örtlich zuständigen Jugendamt schriftlich bestätigen lassen. Hierzu kann ein Antrag online gestellt werden.

    Sollte dies nicht möglich sein, können Sie den Antrag auch schriftlich stellen, sowie sich vorab eine telefonische Beratung (02261 88 5103) einholen.
    Benötigt werden Personalausweis der Mutter und Geburtsurkunde des Kindes.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f6f0ddec4944765565de75fca0401237

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 19.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Beistandschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    La Roche-sur-Yon-Straße 18

    51643 Gummersbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02261 88-5103

    E-Mail: beistandschaft@obk.de

    Version

    Technisch geändert am 29.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Identifikationsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Formulare

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Voraussetzungen

    • Geburtsdatum des Kindes
    • Geburtsort des Kindes
    • Namen des Kindes, den es zum Zeitpunkt der Beurkundung der Geburt geführt hat

    Rechtsgrundlage(n)

    § 58 SozialgesetzbuchVIII (SGB)

    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__58.html 

    Verfahrensablauf

    Eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) können Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt beantragen.

    • Stellen Sie einen Antrag über eine schriftliche Auskunft.
    • Wurden keine Eintragungen in das Sorgeregister gemacht, bekommen Sie eine schriftliche Bescheinigung zugeschickt.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    3 Tage bis 6 Wochen

    Kosten

    Kostenlos

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Weitere Informationen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie Hansestadt Bremen Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport   am 19.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de