Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern
Sie haben das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind und brauchen eine Bescheinigung (Negativbescheinigung) darüber? Hier erfahren Sie mehr.
Beschreibung
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Mütter, die bei der Geburt nicht verheiratet waren und keine gemeinsame Sorge erklärt haben, können sich dies entsprechend im örtlich zuständigen Jugendamt schriftlich bestätigen lassen. Hierzu kann ein Antrag online gestellt werden.
Sollte dies nicht möglich sein, können Sie den Antrag auch schriftlich stellen, sowie sich vorab eine telefonische Beratung (02261 88 5103) einholen.
Benötigt werden Personalausweis der Mutter und Geburtsurkunde des Kindes.
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Ansprechpartner
Beistandschaften
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02261 88-5103
E-Mail: beistandschaft@obk.de
erforderliche Unterlagen
Identifikationsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Formulare
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Voraussetzungen
- Geburtsdatum des Kindes
- Geburtsort des Kindes
- Namen des Kindes, den es zum Zeitpunkt der Beurkundung der Geburt geführt hat
Rechtsgrundlage(n)
§ 58 SozialgesetzbuchVIII (SGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__58.html
Verfahrensablauf
Eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) können Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt beantragen.
- Stellen Sie einen Antrag über eine schriftliche Auskunft.
- Wurden keine Eintragungen in das Sorgeregister gemacht, bekommen Sie eine schriftliche Bescheinigung zugeschickt.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
3 Tage bis 6 Wochen
Kosten
Kostenlos
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Weitere Informationen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Freie Hansestadt Bremen Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport am 19.10.2022
Stichwörter
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