Sorgeregister Ausstellung Negativbescheinigung

    Sorgeregister Ausstellung Negativbescheinigung

    Sie haben das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind und brauchen eine Bescheinigung (Negativbescheinigung) darüber? Hier erfahren Sie mehr.

    Beschreibung

    Hinweise für Willich

    Wenn Sie als Mutter nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind und keine Eintragungen in das Sorgeregister gemacht wurden, können Sie beim Jugendamt Ihres Wohnortes eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) anfordern. Dort wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt. In dieses Sorgeregister werden Eintragungen gemacht, wenn:

    • Sorgeerklärungen abgegeben werden.
    • Aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung das Sorgerecht ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen worden ist.
    • Das Sorgerecht aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater übertragen worden ist. 

    Wenn keine Eintragung im Sorgeregister gemacht wurde, bekommen Sie eine schriftliche Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ausgestellt. Wurden aufgrund einer gerichtlichen Entscheidungen Eintragungen im Sorgeregister vorgenommen, die sich auf die Verteilung der elterlichen Sorge beziehen, erhalten Sie eine schriftliche Auskunft, dass Eintragungen im Sorgeregister vorliegen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_5f40c70e7cc4cf6637f689329bd2c043

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sekretariat

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Willich

    Personalausweis, Geburtsurkunde des Kindes, Gegebenenfalls Scheidungsurteil, Gegebenenfalls Vaterschaftsanerkennung

    Formulare

    Hinweise für Willich

    Voraussetzungen

    Hinweise für Willich

    Die Negativbescheinigung wird von uns nur für Willicher Bürgerinnen ausgestellt.

    Die Auskunft (ehemals Negativbescheinigung) online oder per E-Mail beantragt werden. Es werden folgende Daten, des Kindes aus der Geburtsurkunde, benötigt:

    • Vollständiger Name des Kindes, einschließlich eventueller Namensänderungen
    • Geburtsort
    • Geburtenbuchnummer
    • Standesamt der Geburtsurkunde
    • Name und Anschrift der Mutter

    Rechtsgrundlage(n)

    § 58 SozialgesetzbuchVIII (SGB)

    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__58.html 

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Willich

    Eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) können Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt beantragen.

    • Der Antrag ist online möglich oder kann per E-Mail an jugend@stadt-willich.de gesendet werden.
    • Wurden keine Eintragungen in das Sorgeregister gemacht, bekommen Sie eine schriftliche Bescheinigung zugeschickt.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Willich

    • 2 Tagen (Im Zeitraum von 2 bis 5 Tage)

    Kosten

    Kostenlos

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Willich

    Weitere Informationen

    Hinweise für Willich

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie Hansestadt Bremen Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport   am 19.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Willich

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de