Fischerprüfung

    Fischerprüfung ablegen und Fischerprüfungszeugnis erhalten

    Wer in Nordrhein-Westfalen angeln möchte, braucht einen Fischereischein. Um diesen zu erhalten müssen Sie zuvor die Fischerprüfung bestehen.

    Beschreibung

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Ausstellung bzw. Verlängerung von Fischereischeinen

    Für das Angeln in stehenden und fließenden Gewässern benötigen Sie einen Fischereischein. Es gibt den Jugend-, den Jahres- oder den Fünfjahresfischereischein.

    Jugendfischereischein
    Personen zwischen 10 und 16 Jahren, kann der Fischereischein als Jugendfischereischein erteilt werden. Haben Sie die Fischereiprüfung abgelegt, was ab dem 14. Lebensjahr möglich ist (Ablegen ab Vollendung des 13. Lebensjahres möglich), können Sie zwischen dem Jahres- und Fünfjahresfischereischein wählen. Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Fischereischeininhabers.

    Kinder und Jugendliche können den Jugendfischereischein nur mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten beantragen.

    Der Jugendfischereischein ist bis zum 31.12. des Jahres ausgestellt, in dem er beantragt wird.

    Jahres- bzw. Fünfjahresfischereischein
    Die erste Erteilung eines Fischereischeines ist davon abhängig, dass der Antragsteller eine Fischereiprüfung bestanden und das 14. Lebensjahr vollendet hat (Ablegen ab Vollendung des 13. Lebensjahres möglich).

    Der Antrag auf Zulassung zur Fischereiprüfung muss an den Rheinisch-Bergischen Kreis gestellt werden. Dort sind auch die nächsten Prüfungstermine zu erfahren.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 26.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Verwaltung (Wurzelelement)

    Version

    Technisch geändert am 26.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 9

    51465 Bergisch Gladbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02202 14-2322

    Fax: 02202 14-2293

    E-Mail: buergerbuero@stadt-gl.de

    Version

    Technisch geändert am 26.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Der Fischereischein oder die Verlängerung ist in einem der Bürgerbüros zu beantragen.

    Jugendfischereischein

    • Kinderausweis oder ein Erziehungsberechtigter mit Ausweis
    • bei Neuantrag: 1 aktuelles Lichtbild (45 x 35 mm ohne Rand im Hochformat, ohne abgerundete Ecken, Gesicht mind. 20 mm Höhe, ohne Kopfbedeckung, nicht älter als 1/2 Jahr, heller Hintergrund)
    • bei Verlängerung: alter Fischereischein

     Jahres-/Fünfjahresfischereischein

    • Personalausweis oder Reisepass
    • bei Neuantrag: 1 aktuelles Lichtbild (45 x 35 mm ohne Rand im Hochformat, ohne abgerundete Ecken, Gesicht mind. 20 mm Höhe, ohne Kopfbedeckung, nicht älter als 1/2 Jahr, heller Hintergrund)
    • Nachweis über bestandene Prüfung
    • bei Verlängerung: grüne Prüfungskarte des Kreises oder alter Fischereischei

    Formulare

    Je nach unterer Fischereibehörde unterschiedlich

    Voraussetzungen

    - Mindestalter: 13 Jahre 

    - Es dürfen keine Personen die Prüfung ablegen, für die ein Betreuer auf Grund von psychischen Krankheiten oder geistigen oder seelischen Behinderung bestellt ist. 

    -  Ggf. Ausnahmegenehmigung für den Wechsel des Prüfungsorts durch die untere Fischereibehörde am Erstwohnsitz.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 31 Landesfischereigesetz 

    (LFischG) 

    § §  1-8 Fischerprüfungsordnung

     

    Verfahrensablauf

    Um einen Fischereischein zu erhalten, müssen Sie, abgesehen von einigen Ausnahmetatbeständen, eine Fischerprüfung erfolgreich absolvieren. 

    - Bei der unteren Fischereibehörde melden Sie sich zur Fischerprüfung an. 

     

    Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung muss spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der unteren Fischereibehörde eingereicht werden..

     

    - An dem von Ihnen ausgewählten Termin legen Sie die Prüfung ab. 

     

    Die Prüfung besteht aus

     

       - einem theoretischen Teil (Dauer: höchstens 60 Minuten) und

        -einem praktischen Teil (Dauer: höchstens 15 Minuten).

     

    Im theoretischen Teil müssen Sie in einer schriftlichen Prüfung auf einem Fragebogen 60 Fragen beantworten aus den Fachgebieten:

     

          Allgemeine Fischkunde,

          Spezielle Fischkunde,

          Gewässerkunde und Fischhege,

          Natur- und Tierschutz,

          Gerätekunde sowie

          Gesetzeskunde.

     

    Sie haben die schriftliche Prüfung bestanden, wenn Sie mindestens 45 Fragen, davon mindestens 6 aus jedem Fachgebiet, richtig beantwortet haben.

    - Anschließend erhalten Sie entweder ein Fischerprüfungszeugnis oder einen Bescheid über Ihr Nichtbestehen. 

    - Mit dem Fischerprüfungszeugnis können Sie in Nordrhein-Westfalen Ihren Fischereischein für ein oder fünf Kalenderjahre beantragen. 

    - Bei Nichtbestehen der Prüfung besteht die Möglichkeit, die Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu wiederholen. 

    In Nordrhein-Westfalen werden die Fischerprüfungszeugnisse aller Bundesländer vollumfänglich anerkannt; 

    bei Umzug nach Nordrhein-Westfalen kann jederzeit auch ein Fischereischein-Prüfungszeugnis eines anderen Bundeslandes vorgelegt werden, um einen Fischereischein zu erhalten. Hat man seinen Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen ist es jedoch nicht möglich, die Fischerprüfung in einem anderen Bundesland abzulegen und in Nordrhein-Westfalen anerkennen zu lassen.

    Fristen

    Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung sind spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin einzureichen.

    Kosten

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Jugendfischereischein 8,00 Euro
    Jahresfischereischein 16,00 Euro
    Fünfjahresfischereischein 48,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Um an einem bestimmten Gewässer angeln zu dürfen, benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des jeweiligen Fischereiberechtigten.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de