Fischerprüfung

    Fischerprüfung ablegen und Fischerprüfungszeugnis erhalten

    Wer in Nordrhein-Westfalen angeln möchte, braucht einen Fischereischein. Um diesen zu erhalten müssen Sie zuvor die Fischerprüfung bestehen.

    Beschreibung

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Staatliche Prüfung über Kenntnisse, die für den Fischfang notwendig sind:

    • Schriftlicher Teil (Fragebogen)
    • Praktischer Teil (Erkennen von Fischarten, Zusammenbau Angelrute)

    Das Prüfungszeugnis berechtigt zum Erwerb eines Fischereischeines bei der örtlichen Gemeindeverwaltung!

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_1ab74e00b0d9e07e15f12b8be15f5c79

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    Version

    Technisch geändert am 28.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Allgemeine Gefahrenabwehr und Aufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Stahlstraße 5

    51645 Gummersbach

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    - Identitätsnachweis 

    (Personalausweis, Reisepass, o.Ä.) 

    - Ggf. Ausnahmegenehmigung für 

    den Wechsel des Prüfungsorts durch die untere Fischereibehörde 

    am Erstwohnsitz

    Formulare

    Je nach unterer Fischereibehörde unterschiedlich

    Voraussetzungen

    - Mindestalter: 13 Jahre 

    - Es dürfen keine Personen die Prüfung ablegen, für die ein Betreuer auf Grund von psychischen Krankheiten oder geistigen oder seelischen Behinderung bestellt ist. 

    -  Ggf. Ausnahmegenehmigung für den Wechsel des Prüfungsorts durch die untere Fischereibehörde am Erstwohnsitz.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 31 Landesfischereigesetz 

    (LFischG) 

    § §  1-8 Fischerprüfungsordnung

     

    Verfahrensablauf

    Um einen Fischereischein zu erhalten, müssen Sie, abgesehen von einigen Ausnahmetatbeständen, eine Fischerprüfung erfolgreich absolvieren. 

    - Bei der unteren Fischereibehörde melden Sie sich zur Fischerprüfung an. 

     

    Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung muss spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der unteren Fischereibehörde eingereicht werden..

     

    - An dem von Ihnen ausgewählten Termin legen Sie die Prüfung ab. 

     

    Die Prüfung besteht aus

     

       - einem theoretischen Teil (Dauer: höchstens 60 Minuten) und

        -einem praktischen Teil (Dauer: höchstens 15 Minuten).

     

    Im theoretischen Teil müssen Sie in einer schriftlichen Prüfung auf einem Fragebogen 60 Fragen beantworten aus den Fachgebieten:

     

          Allgemeine Fischkunde,

          Spezielle Fischkunde,

          Gewässerkunde und Fischhege,

          Natur- und Tierschutz,

          Gerätekunde sowie

          Gesetzeskunde.

     

    Sie haben die schriftliche Prüfung bestanden, wenn Sie mindestens 45 Fragen, davon mindestens 6 aus jedem Fachgebiet, richtig beantwortet haben.

    - Anschließend erhalten Sie entweder ein Fischerprüfungszeugnis oder einen Bescheid über Ihr Nichtbestehen. 

    - Mit dem Fischerprüfungszeugnis können Sie in Nordrhein-Westfalen Ihren Fischereischein für ein oder fünf Kalenderjahre beantragen. 

    - Bei Nichtbestehen der Prüfung besteht die Möglichkeit, die Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu wiederholen. 

    In Nordrhein-Westfalen werden die Fischerprüfungszeugnisse aller Bundesländer vollumfänglich anerkannt; 

    bei Umzug nach Nordrhein-Westfalen kann jederzeit auch ein Fischereischein-Prüfungszeugnis eines anderen Bundeslandes vorgelegt werden, um einen Fischereischein zu erhalten. Hat man seinen Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen ist es jedoch nicht möglich, die Fischerprüfung in einem anderen Bundesland abzulegen und in Nordrhein-Westfalen anerkennen zu lassen.

    Fristen

    Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung sind spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin einzureichen.

    Kosten

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    • Die Fischerprüfung ist gebührenpflichtig (zurzeit 50 Euro, bei Wiederholung 30 Euro)
    • Ausnahmen vom Prüfungsort können bewilligt werden (Gebühr zurzeit 15 Euro)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Um an einem bestimmten Gewässer angeln zu dürfen, benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des jeweiligen Fischereiberechtigten.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Der Besuch eines privaten Lehrgangs erleichtert die eigene Vorbereitung, ist aber nicht zwingend notwendig.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de