Anzeige einer Straußwirtschaft

    Gaststättengewerbe

    Beschreibung

    Hinweise für Schermbeck

    Für den Betrieb einer Gaststätte mit Alkoholausschank benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz (Konzession). Diese Erlaubnis ist raum- und personenbezogen und kann nur erteilt werden, wenn weder Bedenken hinsichtlich der Zuverlässigkeit des Antragstellers noch hinsichtlich der Eignung des Objekts bestehen. Die Erlaubnis kann für eine natürliche oder juristische Person erteilt werden.

    Es wird daher empfohlen, bereits vor Anpachtung einer Gaststätte Kontakt mit der Konzessionsbehörde aufzunehmen. Gaststätten, in denen keine alkoholischen Getränke abgegeben werden, dürfen seit dem 01.07.2005 ohne Erlaubnis betrieben werden. Sie unterliegen jedoch trotzdem den Bestimmungen des Gaststättengesetzes, sodass bei Unzuverlässigkeit des Betreibers oder Gefahren/Belästigungen für die Allgemeinheit die Betriebsführung durch Auflagen gesteuert oder ganz unterbunden werden kann.

    Bitte denken Sie daran, auf jeden Fall bei der Gewerbemeldestelle eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen.

    Für eine bereits bestehende Gaststätte, die unverändert fortgeführt werden soll, kann meistens sehr schnell eine vorläufige Erlaubnis für drei Monate erteilt werden (vgl. § 11 GastG); nach dieser Zeit erfolgt in der Regel nahtlos die endgültige Konzessionierung.

    Neuerrichtungen von Gaststätten, räumliche Änderungen oder Änderungen der Betriebsart erfordern immer zunächst eine Baugenehmigung (bzw. Genehmigung einer Nutzungsänderung) mit mängelfreier Schlussabnahme durch das Bauordnungsamt des Kreises Wesel und dürfen nach den Vorgaben des Gaststättengesetzes nicht im Rahmen einer vorläufigen Erlaubnis betrieben werden. Die Erteilung einer endgültigen Erlaubnis kann in solchen Fällen mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Gern informiert Sie der zuständige Mitarbeiter des Bereichs "Gewerbeerlaubnisse" des Ordnungsamtes über die Voraussetzungen der Erlaubniserteilung in Ihrem speziellen Fall. Bitte vereinbaren Sie vorher einen Gesprächstermin.

    Sie dürfen Ihren Gaststättenbetrieb erst dann eröffnen, wenn Sie im Besitz der erforderlichen Erlaubnis sind.

    Den Antrag auf Erteilung einer Gaststättenkonzession finden Sie nachfolgend. Die in diesem Zusammenhang erforderlichen Unterlagen für die Antragsstellung sind dem Antrag entsprechend zu entnehmen.

    Auszug aus dem Jugendschutzgesetz:

    https://www.ihk-arnsberg.de/upload/Aushang_JuSchG_25901.pdf

    Onlineantragsstellung

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_63261e65dd3e06c7fca54f2c3b797d21

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gaststättenerlaubnis - Personen

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungswesen

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Schermbeck

    • Abhängig von der Betriebsart: 100,00€ bis 3.500,00€

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 24.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2023

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de