Europäisches Führungszeugnis

    Europäisches Führungszeugnis

    Hinweise für Petershagen

    Beschreibung

    Hinweise für Petershagen

    Ein Führungszeugnis gibt Auskunft über mögliche Vorstrafen und wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt.

    Folgende Arten von Führungszeugnissen können über das Onlineportal des Bundesamtes für Justiz oder im Bürgerbüro der Stadt Petershagen beantragt werden:

    • Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses für private Zwecke
    • Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde
    • Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses (für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde)
    • Antrag auf Erteilung eines europäischen Führungszeugnisses (bei Staatsangehörigkeit von einem oder mehreren anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union)

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d21ecb401050baf34f1fe768d35b5c86

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 21.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 63

    32469 Petershagen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05702 822-0

    Fax: 05702 822-298

    E-Mail: info@petershagen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Petershagen

    Für die Beantragung Ihres Führungszeugnisses werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Personalausweis/Pass
    • bei Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde: die genaue Postanschrift der Behörde und das Aktenzeichen/Verwendungszweck.
    • bei Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses: schriftliche Aufforderung der anfordernden Stelle, in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG für die Erteilung eines Führungszeugnisses vorliegen.

    Formulare

    Hinweise für Petershagen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Petershagen

    • Antragsteller/in muss das 14. Lebensjahr vollendet haben
    • Antragsteller/in muss mit einer Wohnung bei der Meldebehörde gemeldet sein

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Petershagen

    Fristen

    Hinweise für Petershagen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Petershagen

    Von der Antragstellung bis zur Zustellung durch das Bundesamt für Justiz in Bonn können etwa 10 - 14 Tage vergehen.

    Kosten

    Hinweise für Petershagen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Petershagen

    Sollte bei Ihnen die Online-Ausweisfunktion nicht freigeschaltet sein, können Sie dieses Anliegen im Bürgerbüro der Stadt Petershagen erledigen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.07.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Petershagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de