Jagdschein beantragen oder verlängern
Wenn Sie die Jagd ausüben möchten, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen einen Tagesjagdschein von der zuständigen Behörde ausstellen lassen.
Beschreibung
Hinweise für Wuppertal
Sie können einen Jagdschein beantragen, wenn Sie die Jägerprüfung bestanden haben und mindestens 16 Jahre alt sind und eine Jagdhaftpflichtversicherung für die beantragte Laufzeit mit der gesetzlich erforderlichen Mindestversicherungssumme abgeschlossen haben.
Sie können bei der unteren Jagdbehörde einen Jagdschein mit einer Gültigkeitsdauer von wahlweise 14 Tagen (Tagesjagdschein), 1, 2 oder 3 Jahren beantragen.
Der Jagdschein kann bis zu fünf Mal verlängert werden. Danach wird ein neuer Jagdschein ausgestellt. Verlängerungen für das neue Jagdjahr stellt die Untere Jagdbehörde ab dem 06. Januar des Jahres bei Vorlage des neuen Versicherungsnachweises aus.
Gemäß Erlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen III-571-10-00.00 vom 8.8.2002 dürfen Jagdscheine nur nach persönlicher Vorsprache ausgestellt bzw. verlängert werden!
Aufgrund der erforderlichen Sicherheitsüberprüfung, empfehlen wir eine Jagdscheinbeantragung/-verlängerung online. Erst dann kann die Sicherheitsüberprüfung durch uns erfolgen. I.d.R. dauert diese 2-6 Wochen. Sollten Sie einen noch gültigen Jagdschein besitzen und den in der Zwischenzeit benötigen, warten Sie ca. 3 Wochen bevor Sie ihn uns einreichen. Sobald wir Ihren Jagdschein haben und die Sicherheitsabfragen negativ sind, erhalten Sie einen Termin über das Serviceportal und können dann während der persönlichen Vorsprache nach erfolgreicher jagdtauglicher Prüfung Ihren Jagdschein mitnehmen.
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Ansprechpartner
Ressortmanagement, Jagd- und Fischereiangelegenheiten, Untere Jagdbehörde 106.01
Kontakt
Telefon Festnetz: 0202 563-5560
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Wuppertal
1) Antrag über das Serviceportal:
https://serviceportal.wuppertal.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11462/show.
Dort können Sie die nachfolgend genannten Unterlagen direkt mit hochladen:
a) Erstmalige Ausstellung:
- Nachweis der Jägerprüfung (Prüfungszeugnis)
- gültiger Personalausweis/ Pass
- Vollmacht/Einverständniserklärung gesetzliche Vertretung (bei minderjährigen Personen)
- Versicherungsbestätigung über eine Jagdhaftpflichtversicherung für die beantragte Laufzeit und die gesetzlich erforderlich Deckungssumme
- ggfls. Nachweis über die Schulung zur Kundigen Person (Fleischhygiene), Fallenlehrgang
- Ggfls. Nachweis über die Jagdberechtigung/-Bezirk (Eigenjagdbezirk, Nießbrauch)
- Bei Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland: Nachweis über die Jagdberechtigung / Einladung
b) Verlängerung
- gültiger Personalausweis/ Pass
- Versicherungsbestätigung über eine Jagdhaftpflichtversicherung für die beantragte Laufzeit und die gesetzlich erforderlich Deckungssumme
- Vollmacht/Einverständniserklärung gesetzliche Vertretung (bei minderjährigen Personen)
- Ggfls. Nachweis neu erworbener Qualifikation z.B. die Schulung zur Kundigen Person (Fleischhygiene), Fallenlehrgang
- Ggfls. Nachweis über die Jagdberechtigung/-Bezirk (Eigenjagdbezirk, Nießbrauch, Pachtvertrag, entgeltliche Jagderlaubnis)
- Bei Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland: Nachweis über die Jagdberechtigung / Jagdeinladung
2) Bei beiden Antragstellungen müssen noch Unterlagen per Post oder über einen städtischen Briefkasten an die Untere Jagdbehörde geschickt werden:
- Bei Neuausstellungen oder wenn im aktuellen Jagdschein keine Verlänergung mehr möglich ist (Seite 5 voll) bitte ein Passbild (muss kein biometriches Passbild sein) einreichen
- Bei Verlängerungen bitte den Jagdschein nach ca. 2-3 Wochen nach Antragstellung im Serviceportal einreichen. Bitte kontrollieren Sie Ihren Jagdschein, ob Verlängerungen möglich sind (bis einschließlich Seite 5 des Jagdscheins sind Verlängerungen möglich).
3) Sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist und wir Ihren Jagdschein vorliegen haben, erhalten Sie über das Serviceportal einen Nachricht, wann Sie Ihren Jagdschein während der persönlichen Vorsprache abholen können.
Formulare
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
Voraussetzungen
- bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
- persönliche Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
- abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
- bestandene Jägerprüfung
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Wuppertal
- Bundesjagdgesetz
- Landesjagdgesetz NRW
- Durchführungsverordnung des Landesjagdgesetz NRW
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jagdschein erteilt.
Fristen
Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Wuppertal
Ab Antragstellung dauern die erforderlichen Sicherheitsüberprüfungen ca. 2-3 Wochen, in Spitzenzeiten der Antragstellungen (März und April) kann es auch länger dauern.
Aus diesem Grund raten wir Ihnen Ihren gültigen Jagdschein erst nach dieser Frist an die Untere Jagdbehörde zu schicken oder in eine städtischen Briefkasten an uns adressiert einzuwerfen.
Wenn uns Ihr Jagdschein/Passbild vorliegt kann es je nach Antragsaufkommen bis zu Wochen dauern. Sie werden sofort informiert, sobald Sie Ihren Jagdschein persönlich abholen können.
Kosten
Hinweise für Wuppertal
Jagdscheine für Erwachsene
- Tagesjagdschein - 15,00 € (Gültigkeit 14 Tage)
- 1 Jahr - 35,00 €
- 2 Jahre - 45,00 €
- 3 Jahre - 65,00 €
Jugendjagdscheine
1 Jahr - 20,00 €
2 Jahre - 30,00 €
3 Jahre - 35,00 €
Falknerjagdscheine
Tagesfalknerjagdschein - 15,00 €
1 Jahr - 20,00 €
2 Jahre - 30,00 €
3 Jahre - 35,00 €
Jugendfalknerscheine
1 Jahr - 15,00 €
2 Jahre - 20,00 €
3 Jahre - 25,00 €
Die Gebühren gelten sowohl für den Erstantrag als auch für die Verlängerung des Jagdscheines.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Wuppertal
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.2022
Stichwörter
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