Jagdschein Erteilung Tagesjagdschein

    Jagdschein

    Wenn Sie die Jagd ausüben möchten, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen einen Tagesjagdschein von der zuständigen Behörde ausstellen lassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Krefeld

    Für die Ausübung der Jagd ist ein behördlicher Jagdschein erforderlich, welcher grundsätzlich erst nach Ablage der staatlichen Jägerprüfung vor dem Prüfungsausschuss der örtlich zuständigen, Unteren Jagdbehörde erteilt werden kann.

    Hinweis zur Bearbeitungsdauer

    Aufgrund der am 31.Oktober 2024 in Kraft getretenen Änderungen des § 17 BJagdG obliegt die Überprüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung von Jägern nach den Vorschriften der §§ 5, 6 WaffG nunmehr der Waffenrechtsbehörde.

    Die neuen gesetzlichen Regelungen führen zu verlängerten Bearbeitungszeiten, auf deren Dauer die Untere Jagdbehörde der Stadt Krefeld keinen Einfluss nehmen kann.

    Sobald der von Ihnen gestellte Antrag entscheidungsreif ist, kommen wir umgehend und unaufgefordert wieder auf Sie zu. 

    Von etwaigen Nachfragen zum Bearbeitungsstand bitten wir in der Zwischenzeit abzusehen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_abf918bed3f549ed15406c8ef3e3be3f

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 17.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Jagen & Fischen

    Adresse

    Hausanschrift

    Uerdinger Straße 202

    47799 Krefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-0

    E-Mail: jagdundfisch@krefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Krefeld

    Antrag auf Erteilung des Jagdscheines, Jagdschein im Original, Bestätigung über das Bestehen einer Jagdhaftpflichtversicherung für den beantragten Gültigkeitszeitraum des Jagdscheines, Personalausweis, eine Kopie ist im Regelfalle ausreichend, Jägerprüfungszeugnis im Original, nur bei erstmaliger Beantragung oder Zuzug in den hiesigen Zuständigkeitsbereich, Lichtbild, nur bei erstmaliger Beantragung oder der Ausstellung eines neuen Jagdscheinheftes, etwa bei Verlust oder bereits erfolgter, 5. Verlängerung, Nachweise über zusätzliche Qualifikationen, sofern vorhanden, z. B. Jagdpacht, entgeltlicher Begehungsschein, Fangjagdqualifikation etc.

    Formulare

    Schriftform erforderlich: ja

    Formlose Antragsstellung möglich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Online-Dienste vorhanden: ja

    Voraussetzungen

    • bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
    • persönliche Zuverlässigkeit
    • körperliche Eignung
    • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
    • bestandene Jägerprüfung

    Rechtsgrundlage(n)

    § 15 Absatz 1 - 3 und 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Krefeld

    • Antragsformular kann online gestellt werden.
    • Persönliche Vorsprache unter Vorlage der benötigten Antragsunterlagen.
    • Übersendung der Unterlagen auf dem Postwege und persönliche Abholung nach Fertigstellung.

    Fristen

    Hinweise für Krefeld

    • Ein Jagdschein läuft, unabhängig von einem bereits gestellten Antrag auf Verlängerung, jeweils zum Ende des Jagdjahres (31.03.) des gewählten Gültigkeitszeitraumes ab. 
    • Es wird deshalb empfohlen, die für die Verlängerung benötigten Unterlagen bereist frühzeitig vor dem 31.03. der Unteren Jagdbehörde zur Verlängerung vorzulegen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Krefeld

    Kosten

    Hinweise für Krefeld

    • Jahresjagdschein für ein Jagdjahr: 35,00€
    • Jahresjagdschein für zwei Jagdjahre: 50,00€
    • Jahresjagdschein für drei Jagdjahre: 65,00€
    • Falknerjagdschein für ein Jagdjahr: 20,00€
    • Falknerjagdschein für zwei Jagdjahre: 30,00€
    • Falknerjagdschein für drei Jagdjahre: 35,00€
    • Tagesjagdschein: 15,00€
    • Jugendjagdschein für ein Jagdjahr: 20,00€
    • Jugendjagdschein für zwei Jagdjahre: 30,00€
    • Jugendjagdschein für drei Jagdjahre: 35,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Krefeld

    Weitere Informationen

    Hinweise für Krefeld

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Krefeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de