Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Erteilung bei Einzelaufnahme aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen

    Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Erteilung bei Einzelaufnahme aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen

    Hinweise für Bielefeld

    Beschreibung

    Hinweise für Bielefeld

    Wenn Ihr Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) rechtskräftig positiv abgeschlossen wurde und Ihnen die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wurde, erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis als anerkannter Flüchtling.
    Außerdem erhalten Sie einen Internationalen Reiseausweis (Blauer Pass).

    Aufenthaltserlaubnis und Internationaler Reiseausweis können nach Ablauf verlängert werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 10.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgeramt Geschäftsbereich Kommunale Ausländerbehörde Abteilung Allgemeine Ausländerangelegenheiten, Visa

    Adresse

    Hausanschrift

    Niederwall 23

    33602 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-8568

    E-Mail: abh@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bielefeld

    Wichtig:
    Kinder müssen ab dem 6. Lebensjahr persönlich erscheinen. Es werden jeweils Fingerabdrücke aufgenommen.

    Formulare

    Hinweise für Bielefeld

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bielefeld

    Abgeschlossenes Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit der Anerkennung als Flüchtling

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bielefeld

    § 22 - 25 AufenthG

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bielefeld

    • persönliche Vorsprache mit Termin  
    • Vor Erteilung der Aufenthaltserlaubnis muss zunächst der Reiseausweis für Flüchtlinge ausgestellt werden.
    • Der Antrag ist persönlich in der Ausländerbehörde zu stellen.
    • Kinder müssen ab dem 6. Lebensjahr persönlich erscheinen.
    • Es werden jeweils Fingerabdrücke genommen.

    Fristen

    Hinweise für Bielefeld

    Die Aufenthaltserlaubnis und der Internationale Reiseausweis werden jeweils für 3 Jahre ausgestellt.

    Die Verlängerung ist mehrfach möglich.

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de