Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Erteilung bei Einzelaufnahme aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen
Hinweise für Bielefeld
Beschreibung
Hinweise für Bielefeld
Wenn Ihr Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) rechtskräftig positiv abgeschlossen wurde und Ihnen die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wurde, erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis als anerkannter Flüchtling.
Außerdem erhalten Sie einen Internationalen Reiseausweis (Blauer Pass).
Aufenthaltserlaubnis und Internationaler Reiseausweis können nach Ablauf verlängert werden.
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Ansprechpartner
Bürgeramt Geschäftsbereich Kommunale Ausländerbehörde Abteilung Allgemeine Ausländerangelegenheiten, Visa
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
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- Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
Wichtig:
Kinder müssen ab dem 6. Lebensjahr persönlich erscheinen. Es werden jeweils Fingerabdrücke aufgenommen.
Formulare
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Voraussetzungen
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Abgeschlossenes Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit der Anerkennung als Flüchtling
Rechtsgrundlage(n)
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§ 22 - 25 AufenthG
Verfahrensablauf
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- persönliche Vorsprache mit Termin
- Vor Erteilung der Aufenthaltserlaubnis muss zunächst der Reiseausweis für Flüchtlinge ausgestellt werden.
- Der Antrag ist persönlich in der Ausländerbehörde zu stellen.
- Kinder müssen ab dem 6. Lebensjahr persönlich erscheinen.
- Es werden jeweils Fingerabdrücke genommen.
Fristen
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Die Aufenthaltserlaubnis und der Internationale Reiseausweis werden jeweils für 3 Jahre ausgestellt.
Die Verlängerung ist mehrfach möglich.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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