Personalausweis auf den neuesten Stand bringen lassen
Wenn die Daten in Ihrem Personalausweis nicht mehr aktuell sind, müssen sie dies schnellstmöglich ändern lassen.
Beschreibung
Hinweise für Kamen
Deutsche Einwohner sind mit Vollendung des 16. Lebensjahres verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen. Die Beantragung ist ausschließlich persönlich vorzunehmen und kann nicht per Vollmacht übertragen werden.
Der Personalausweis ist eine Multifunktionskarte im Scheckkartenformat. Er enthält einen kontaktlosen Chip, der drei Funktionen bietet:
- die Speicherung biometrischer Daten,
- den elektronischen Identitätsnachweis und
- die qualifizierte elektronische Signatur.
Seit dem 01.08.2021 ist die Abnahme und Speicherung der Fingerabdrücke im neuen Personalausweis verpflichtend.
Weitere Informationen über den "Neuen Personalausweis" finden Sie in dieser PDF-Datei.
Außerdem ist es möglich, bei Bedarf einen vorläufigen Ausweis zu beantragen. Dieser besitzt eine Gültigkeitsdauer von maximal drei Monaten. Das Dokument wird vor Ort ausgestellt und ist sofort zur Mitnahme bereit.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kamen
- Ihren alten Personalausweis, auch wenn er bereits abgelaufen ist, oder Kinderreisepass oder Reisepass
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild
- bei erstmaliger Beantragung eines Personalausweises bei der Stadt Kamen benötigen wir auch Ihre Geburtsurkunde oder Ihre Eheurkunde
- bei der Antragstellung für Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr müssen beide Elternteile zustimmen, solange ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht.
Die Zustimmung kann erfolgen:
-
- durch Erscheinen beider sorgeberechtigter Personen mit gültigem Ausweisdokument
- durch Erscheinen eines Sorgeberechtigten mit Vollmacht und Personalausweis des anderen Sorgeberechtigten.
- eine (alleinige) Sorgeberechtigung ist entsprechend nachzuweisen
Dieselben Kriterien gelten ebenfalls für die Ausstellung eines vorläufigen Ausweises.
Der Personalausweis ist eine Multifunktionskarte im Scheckkartenformat. Er enthält einen kontaktlosen Chip, der drei neue Funktionen bietet,
- die Speicherung biometrischer Daten,
- den elektronischen Identitätsnachweis und
- die qualifizierte elektronische Signatur.
Weitere Informationen über den Personalausweis finden Sie in dieser PDF-Datei.
Formulare
Hinweise für Kamen
Voraussetzungen
Die Ausweispflicht gilt für Sie, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben und
- in Deutschland gemeldet sind.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen persönlich bei der Personalausweisbehörde vorsprechen.
Bei Anschriftsänderung: Wenden Sie sich an
- die Personalausweisbehörde am Wohnsitz
- bei Umzug innerhalb der Gemeinde und
- bei Wegzug ins Ausland,
- die Personalausweisbehörde an neuen Wohnsitz
- bei Umzug in eine andere Gemeinde.
Fristen
Wenn die Daten in Ihrem Personalausweis nicht mehr aktuell sind, müssen sie dies schnellstmöglich ändern lassen.
Bearbeitungsdauer
Die Änderung der Anschrift auf Ihrem Personalausweis wird sofort vorgenommen.
Für alle anderen Änderungen wird ein neuer Ausweis hergestellt. Die Abholung ist in der Regel nach 2 Wochen möglich.
Kosten
- EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
- EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
- EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
- EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Anschriftsänderung: gebührenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Kamen
Ausweisbefreiung
Älteren Personen oder Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohnern bietet sich die Möglichkeit einer Befreiung von der Ausweispflicht. Hierzu wird ein entsprechender Antrag vom Pflegeheim oder einer bevollmächtigten Person gestellt. Voraussetzung hierfür ist mind. die Pflegestufe III, ein entsprechender Nachweis ist zu erbringen. Zusätzlich wird der abgelaufene Personalausweis benötigt.
Weitere Informationen
Hinweise für Kamen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 18.05.2021
Stichwörter
Hinweise für Kamen