Personalausweis auf den neuesten Stand bringen lassen
Wenn die Daten in Ihrem Personalausweis nicht mehr aktuell sind, müssen sie dies schnellstmöglich ändern lassen.
Beschreibung
Hinweise für Petershagen
Wo muss ich meinen Ausweis/Reisepass beantragen?
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises, Reisepasses oder in Ausnahmefällen eines vorläufigen Reisepasses kann nur persönlich im Bürgerbüro der Haupt- oder alleinigen Wohnung gestellt werden.
Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift, sowie seit dem 01.08.2021 verpflichtenden Abgabe von Fingerabdrücken, die digital erfasst werden, notwendig.
Wer benötigt einen Personalausweis, wer einen Reisepass?
Ab dem 16. Lebensjahr besteht für jeden deutschen Staatsangehörigen die Ausweispflicht, welche nur durch den Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses erfüllt werden kann.
Kinder benötigen ab Geburt für Reisen ins Ausland einen Personalausweis oder für Länder ausßerhalb der EU, z.B. GB, USA, einen Reisepass.
Vergleichen Sie dazu auch gerne die unten stehenden Gebühren.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Petershagen
- bei Personen unter 16 Jahren (bzw. beim Reisepass unter 18 Jahren) eine Einverständniserklärung bzw. Zustimmungserklärung beider Elternteile oder der Sorgeberechtigten
- die Geburtsurkunde bei der ersten Beantragung eines Ausweisdokumentes
- das bisherige Ausweisdokument
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Mindestgröße 35 x 45 Millimeter im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme, Gesichtshöhe 32-36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz. Beachten Sie bitte die Fotomustertafel der Bundesdruckerei)
Formulare
Hinweise für Petershagen
Voraussetzungen
Die Ausweispflicht gilt für Sie, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben und
- in Deutschland gemeldet sind.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Petershagen
Verfahrensablauf
Sie müssen persönlich bei der Personalausweisbehörde vorsprechen.
Bei Anschriftsänderung: Wenden Sie sich an
- die Personalausweisbehörde am Wohnsitz
- bei Umzug innerhalb der Gemeinde und
- bei Wegzug ins Ausland,
- die Personalausweisbehörde an neuen Wohnsitz
- bei Umzug in eine andere Gemeinde.
Fristen
Wenn die Daten in Ihrem Personalausweis nicht mehr aktuell sind, müssen sie dies schnellstmöglich ändern lassen.
Bearbeitungsdauer
Die Änderung der Anschrift auf Ihrem Personalausweis wird sofort vorgenommen.
Für alle anderen Änderungen wird ein neuer Ausweis hergestellt. Die Abholung ist in der Regel nach 2 Wochen möglich.
Kosten
Hinweise für Petershagen
Personalausweis
- für einen Personalausweis für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 22,80 € (Laufzeit: 6 Jahre)
- für einen Personalausweis für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 37,00 € (Laufzeit: 10 Jahre)
- für einen vorläufigen Personalausweis: 10,00 € (Gültigkeit: 3 Monate)
Reisepass
- für einen Reisepass für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 37,50 € (Laufzeit: 6 Jahre)
- für einen Reisepass für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 70,00 € (Laufzeit: 10 Jahre)
eID-Karte: 37,00 €
In dringenden Fällen kann ein Expresspass beantragt werden; die zusätzliche Gebühr hierfür beträgt 32,00 €.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Petershagen
Weitere Informationen
Hinweise für Petershagen
Personalausweis verloren / Personalausweis wiedergefunden
Verlust, Diebstahl und Wiederauffindung von Ausweisdokumenten müssen wegen möglichen Missbrauchs so schnell wie möglich persönlich im Bürgerbüro angezeigt werden, bei Minderjährigen durch den/die Sorgeberechtigten.
eID-Karten für Bürgerinnen/Bürger der Europäischen Union
Unionsbürgerinnen/Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes können seit dem 01.01.2021 eID-Karten beantragen und damit die Online-Ausweisfunktion für sich verfügbar machen. Die eID-Karte kann ab dem 16 Lebensjahr beantragt werden und ist 10 Jahre gültig.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 18.05.2021
Stichwörter
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